Die Erklärung für Barrierefreiheit
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll für alle Menschen so sein
Also zum Beispiel auch für:
- blinde Menschen
- gehörlose Menschen
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
Sie lesen hier in Leichter Sprache:
- Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
- Und wo können Sie sich beschweren, wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- Oder wo können Sie sich melden, wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch die Gemeinde muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung:
- von der Bundesregierung
- von einem Bundesland
- oder von einer Gemeinde
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
- Ämter und Behörden
- Schulen
- Kinderbetreuungen
Das Bürgerbüro ist zum Beispiel auch eine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist:
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
- Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
- Manchmal muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein
Wichtig:
- In der Erklärung muss auch das Datum sein
- Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein
Nicht barrierefreie Inhalte
Barrierefreiheit ist schwierig.
Manche Seiten von der Gemeinde sind nicht barrierefrei.
Beispiele für Barrieren sind:
- Formulare haben keine besondere Hilfe
- Es gibt keine Anleitungen in Gebärdensprache
- PDF-Dateien sind noch nicht alle barrierefrei
Wir machen das weil:
- Alle Menschen uns erreichen sollen
- Und alle Menschen gut informiert sein sollen
Wie können Sie Barrieren melden?
Sie können sich bei uns melden:
- mit einer Mail: gemeinde@gottenheim.de
- mit einem Anruf: 07665 9811-10
- mit einem Brief
Ihre Meldung
Die öffentliche Stelle hat eine Frist von 4 Wochen, um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger?
Dann können Sie sich bei dieser Schlichtungsstelle beschweren:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Durchsetzungsverfahren
Jeder Mensch hat das Recht:
Eine Prüfung der Barrierefreiheit der Internet-Seite zu verlangen.
Sie können einen Antrag auf Prüfung stellen:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- oder mit einem Brief
Mehr Infos
Die komplette Erklärung zur Barrierefreiheit in schwerer Sprache