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Die Erklärung für Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.

Das soll für alle Menschen so sein

Also zum Beispiel auch für:

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

Sie lesen hier in Leichter Sprache:

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.

In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.

Auch die Gemeinde muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung:

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

Das Bürgerbüro ist zum Beispiel auch eine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Der Text ist:

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

Wichtig:

Nicht barrierefreie Inhalte

Barrierefreiheit ist schwierig.

Manche Seiten von der Gemeinde sind nicht barrierefrei.

Beispiele für Barrieren sind:

Wir machen das weil:

Wie können Sie Barrieren melden?

Sie können sich bei uns melden:

Ihre Meldung

Die öffentliche Stelle hat eine Frist von 4 Wochen, um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort länger?
Dann können Sie sich bei dieser Schlichtungsstelle beschweren:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Durchsetzungsverfahren

Jeder Mensch hat das Recht:
Eine Prüfung der Barrierefreiheit der Internet-Seite zu verlangen.

Sie können einen Antrag auf Prüfung stellen:

Mehr Infos

Die komplette Erklärung zur Barrierefreiheit in schwerer Sprache