Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Gemeinde Gottenheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gottenheim.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
- Unverhältnismäßige Belastung:
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
a) Mängel im verwendeten Barrierefreiheitstool wurden im Mai 2025 an den Hersteller weitergemeldet. Ein Update mit den zugesagten Mängelbehebungen steht noch aus.
a) Eine Beschreibung der Website-Bedienung, der Hauptmenü-Inhalte, des Ortes Gottenheim, der Gemeindeverwaltung und diese Erklärung in leichter Sprache wurde erstellt. Die vollständige Bereitstellung aller Webseite-Inhalte in leichter Sprache ist aufgrund des damit verbundenen Arbeitsaufwandes für unsere kleine Gemeinde jedoch nicht möglich.
b) Die Bereitstellung aller Webseite-Inhalte in deutscher Gebärdensprache ist aufgrund des damit verbundenen hohen Arbeitsaufwandes für unsere kleine Gemeinde unmöglich. Stattdessen sollen bis 1. Oktober 2025 (wie bei Leichter Sprache) einige einführende Seiten als Videos bereitgestellt werden.
c) Bilder in Bildergalerien haben teilweise nur einfache Alternativtexte ohne ausführliche inhaltliche Erklärung, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
PDF-Dokumente die vor dem 1.Juli 2025 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 2. Mai 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde erstellt auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-web
Die Erklärung wurde erstmals am 19. Mai 2025 überprüft und aktualisiert.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Auf allen Seiten finden Sie unten unter Barrierefreiheit
diese Information und unsere Kontaktstelle:
Gemeindeverwaltung Gottenheim
Hauptamtsleiterin Anne Schindler
Hauptstraße 25
79288 Gottenheim
Telefon: 07665
E-Mail: a.schindler@gottenheim.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie so:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.