Landschaftsrahmenplan Südlicher Oberrhein
Die Landschaftsrahmenplanung ist eine rechtlich unverbindliche Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene.
Ihre Aufgabe ist die Darstellung und Begründung der überörtlichen fachlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen für Natur und Landschaft. Die Planinhalte werden dabei aus umwelt- und naturschutzfachlicher Perspektive entwickelt und sind nicht mit anderen Belangen und Raumnutzungsansprüchen abgewogen.
Wie die Regionalplanung stellt sie eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Regionalverbände in Baden-Württemberg dar (§10 Abs.1 BNatSchG und §11 Abs.2 NatSchG).
Als umwelt- und freiraumbezogene Abwägungsgrundlage für die Regionalplanung, aber auch als Informations- und Arbeitsgrundlage für kommunale Planungen, Fach- und Vorhabenplanungen
sowie Fachverwaltungen wendet sich der Landschaftsrahmenplan an ein breites Spektrum von Akteuren.
Quelle: Regionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO)