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17.11.2025 Umtausch einiger Führerscheine erforderlich

Umtausch bis 19. Jan 2026 falls Führerschein 1999–2001 ausgestellt!

Nachdem zunächst Papierführerscheine dran waren, läuft aktuell die Umtauschfrist für alle 1999 bis 2001 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine: Stichtag ist der 19. Januar 2026!

Überprüfen Sie ob Sie betroffen sind:

Geburtsjahr des FührerscheininhabersSpätester Termin für Umtausch
vor 195319. Januar 2033
1953 – 195819. Juli 2022
1959 – 196419. Januar 2023
1965 – 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025


Führerscheine, die nach dem 1. Jan. 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr des FührerscheinsSpätester Termin für Umtausch
1999 – 200119. Januar 2026
2002 – 200419. Januar 2027
2005 – 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 – 18.1.201319. Januar 2033

So lang gilt der neue Führerschein:

Der neue Führerschein gilt 15 Jahre. Die neuen Führerscheine sollen EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein.

Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet, nicht die Fahrberechtigung als solche. Wenn das Dokument nach 15 Jahren abläuft, bekommen Sie einen neuen Führerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

Alte Klassen bleiben erhalten. Nach dem Umtausch stehen Sie nicht schlechter da als vorher:

Mit der Umstellung Ihrer Führerscheinklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der Fahrberechtigung bisher entsprechen.

Den Umtausch können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Gottenheim veranlassen: Hierzu benötigen Sie den aktuellen Führerschein und ein biometrisches Lichtbild.