Verwaltung von Gottenheim
Ratsschreiber Albert Schätzle
Ein Pionier unserer Dorfgeschichte war der alte Ratschreiber Albert Schätzle. Er hat es verstanden, die Geschichte zu dokumentieren und zu erhalten. Heute ist dies viel einfacher, man kann viele geschichtliche Daten vom Computer abrufen und verwerten. Diese Materie ist aber meistens ziemlich leer und leblos...
Die von Albert Schätzle festgehaltenen Zeitgeschehen waren lebendig und miterlebt. Er war auch für eine Auskunft seines Wissens stets ansprechbar. Besonders sein Wissen aus der Geschichte früherer Zeiten im Leben in unserem Ort war eine gute Grundlage für eine weitere geschichtliche Erweiterung. Er war mit Leib und Seele Ratsschreiber und konnte den Menschen immer behilflich sein. Ein Ratsschreiber musste früher die Aufgaben der Gemeinde leiten.
Die Aufgaben der Gemeinde im 18. und 19. Jahrhundert
Die Gemeinde hatte die Aufgabe für die Fortentwicklung, das landwirtschaftliche Umfeld, die Versorgung und die Ordnung der Bürger zu sorgen. Einige besondere Funktionen waren:
- Munifutterer:
Für die Tierhaltung wurde gemeinsames Vaselvieh gehalten (männliche Zuchttiere), z.B. Stiere, Eber, Ziegenbock usw. Die Tiere wurden in privaten Bauernställen gehalten. Nur die Stiere waren meist in einem separaten Stall und wurden vom Farrenknecht betreut, „Farrenknecht war bei uns der Munifutterer“. - Abdecker
Wasenmeister
:
Für den Tierbestand unentbehrlich, der für die Beseitigung verendeter Tiere zuständige Wasenmeister. Er durfte die Tiere, die nicht an einer Seuche verendet waren, noch enthäuten und durfte das Fell verkaufen. Seine Arbeit wurde streng überwacht, um ggf. Seuchen zu unterbinden. Der Wasenmeister war im Volksmund der „Abdecker“. Im Gottenheimer Oberwald gibt es eine Stelle, die im Volksmund derRosshimmel
hieß. Es war sicherlich die Stätte, wo tote Tiere vergraben wurden (bei Kanalweg — Kreuzung Iseleswaldweg). Der Abdecker wurde durch die motorisierte Staatl. Tierkörperbeseitigung abgelöst. - Schärmuser:
Ein der Gemeinschaft Dienender war derMuser
. Im VolksmundSchärmuser
. Er war für die Dezimierung des unterirdischen Tierbestandes verantwortlich. Für jeden gefangenen Maulwurf bekam er eine Prämie. Als Beweis musste er die von den Maulwürfen abgetrennten Schwänzchen bei der Gemeinde abliefern und bekam dafür seinen Obolus. - Aczisor:
Das Steuerwesen in der Gemeinde wurde vom Aczisor bearbeitet und überwacht. Besonders das Schnapsbrennen verlief unter seiner Obhut. Die Brenner mussten nach Beendigung des „Schnapsens“ den Helm des Brennkessels bei ihm zur Verwahrung abgeben. Der letzte noch bekannte Aczisor von Gottenheim war Franz-Anton Streicher, Titel Steuererheber‚ Hauptstraße 182. Ein Vorgänger im Jahre 1828, laut Staats- und Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, war ein Johann Willoth, auch mit der Eigenschaft alsBeweisrichter
. 1898 war ein Ferdinand Schmiedle in diesem Amte. - Bammert:
Eine der wichtigsten Aufgaben betreute der Bammert (Feldhüter). Er hatte auch Polizeigewalt. Seine Zuständigkeit war die Feldhut, Instandhaltung der Feldwege, Vermittler bei Grenzstreitigkeiten und Überfahrtsduldungen, Durchführung der Frondienste, die Überwachung der Regenwasserabzugsgräben. - Ortspolizist:
Er war ebenfalls berechtigt, Strafen zu erteilen. In seine Zuständigkeit fielen die Überwachung der Nachtruhe und des Feierabends der Gaststätten. Er war Vollzugsdiener des Bürgermeisters oder der Gemeinde. Meist war er auch noch der Ortsdiener, zuständig für Zustellungen und Bekanntmachungen. Polizeiliches Wirtshausverbot 1860 - Waisenrichter:
Er war zuständig für Kinder und Jugendliche, die ihre Eltern verloren hatten oder dieselben der Erziehung und Pflege derer, meist durch Armut, nicht nachkamen. Vor allem wenn die Kinder elternlos wurden musste er entscheiden, ob sie in einer anderen Familie untergebracht werden, oder zur Verwahrung in die Obhut einer zuständigen Einrichtung gegeben werden. Auch im Falle einer Erbteilung musste er die Interessen seiner Klienten wahren. Der in Gottenheim zuletzt bekannte Waisenrichter war Sigmund Keller. - Beweisrichter:
Er war eingesetzt um strittige Fragen zu klären. Bekannt ist im Jahre 1828 ein Johann Wiloth als Aczisor und Beweisrichter. - Stabhalter:
Eine weitere Hohheit der Rechtsprechung in der Gemeinde war der Stabhalter und der Richter. Sie hatten einen sehr großen Ermessensspielraum. Schwerwiegende Urteile mussten aber von höherer Stelle bestätigt werden. Schon 1749 waren Stefan Schwenninger und Josef Hunn Richter „Stabhalter“. 1794 waren es Xaver Mayer und Pauli Hess. 1808 Konrad Streicher und Mathias Hunn.
Daten der politischen Gemeinde Gottenheim in der Umkircher Chronik
- 1708 werden Jakob Hunn und Martin Hess als Vorsteher von Gottenheim erwähnt.
- 1718 Vogt von Gottenheim: Kaspar Klein, er war vormals der Besitzer der Mühle. Weitere Namen: Michael Hess, Christian Hölbling, Hans Fischer, Josef Klein, Paule Schumacher, Martin Hess, Hans Hunn und Josef Anderes.
- 1749 Stefan Schwenninger und Josef Hunn, Richter und Stabhalter in Gottenheim.
- 1770 geraten Hans Hunn und Georg Stricher mit den Eintreibern vom Kraut-Zehnt in Streit. Die Zehntknechte fanden zu wenig Beute und wurden mit groben und rohen Schimpfworten bedacht. Die beiden Gottenheimer wurden angeklagt und bestraft.
- 1789 wird erstmals der Name Redle erwähnt.
- 1794 Jakob Dangel (Vogt) und Johannes Schätzle, Dorfmeister, Johann Hunn, Xaver Mayer und Pauli Hess, Dorfgericht.
- Ab 1798 war in Umkirch ein Vikar Brentano, der die von ihrer Mutterkirche vernachlässigten Gottenheimer betreute. Von ihm stammte die Aussage der sittlichen Verwahrlosung der Gottenheimer in Bezug zur Kirche.
- 1808 waren Jakob Dangel (Vogt), Konrad Stricher und Mathias Hunn (Gericht) und Johann Schätzle (Stabhalter).
- 1816 Die Pfarrkuratie Gottenheim wird von höherer Anordnung von der Mutterkirche gelöst und zu einer Kaplanei unter Aufsicht eines Pfarrers gewandelt.
- 1839 wird die erste Pfarrstelle für Gottenheim ausgeschrieben und von Pfarrer Johann Nepomuk Müller besetzt.
👉Liste der Pfarrer in Gottenheim
Die Gemeindeverwaltung von Gottenheim war immer sehr zu Gunsten ihrer Bürger bestrebt. Die Bürger mussten oft von ihren kärglichen Ernten leben und wirtschaften. Ab 1800 wurde es mit der Ernährung etwas besser:
Die 1775 aus Südamerika eingeführten Kartoffeln brachten erste Erträge. Der Nährwert der Kartoffeln beträgt etwa das Dreifache des damaligen Getreides. Die Landwirtschaft erhielt einen besseren Stellenwert, die Menschen konnten ein besseres Einkommen erwarten, da nun die Vermarktung der Produkte lohnender wurde. Die Bearbeitung der Felder wurde mit den Zugtieren (Ochsen und Pferde) durchgeführt. Viehgeschirre, Kummet und dergleichen sind ab dem 9. Jahrhundert bekannt.
Die Arbeitsgeräte Pflug und Egge wurden immer weiter verbessert und erleichterten die Arbeit. Auch das Angebot an Saatgut der Ackerfrüchte wurde besser. Die Ernten konnten auf dem seit 1120 bestehenden Freiburger Markt verkauft werden.
Die Gemeindeverwaltung
Vor dem 19. Jahrhundert lag die Hauptlast der Verwaltung, sofern man von einer sprechen kann, beim Vogt der Gemeinde. Dieser wurde von der Grundherrschaft bestellt, also nicht durch Wahlen ermittelt. Bestand zwischen der Herrschaft und der Gemeinde ein gutes Verhältnis, so wird diese einen angenehmen Vogt nach Rücksprache mit den Untertanen vorgesetzt haben.
Ihm zur Seite standen noch der Stabhalter und die Gerichtsmitglieder. Dieses Gremium tätigte hauptsächlich Käufe und Verkäufe, die unter dem Stab, einem 80 cm langen Stock, mit dem aufgesetzten Gemeindewappen aus Silber, vor sich gingen. Die Gerichtsmitglieder fungierten als Zeugen und unterschrieben die getätigten Käufe/Verkäufe. Diesen Vorgang nannte man Gerichtsverhandlung und die ausgefertigten Kaufverträge als Gerichtsprotokolle. Sie stellen die ältesten Grundbücher der Gemeinde dar.
Die eigentlichen Grundbücher setzten erst mit dem Jahre 1810 ein. Protokollbuchführer waren sehr oft Lehrer, die auch als Ratsschreiber bis zum Jahre 1835 tätig waren.
Der Gemeinderechner, früher auch Gemeindeschaffner genannt, geht bis in frühere Zeiten zurück. Er ist in den Gemeinden, die früher Vogteien genannt wurden, seit dem 30jährigen Krieg fast überall schon vorhanden.
Mit der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Baden setzte ein großer Wandel in der Verwaltung ein, man nannte das Land Baden deshalb auch das Musterländle
.
Von jetzt an trug hauptsächlich der Ratsschreiber die Last der Verwaltung.
Mit der 1. Badischen Gemeindereform vom 1. Juni 1832 erfolgte die Wahl des Bürgermeisters durch die Bürger der Gemeinde. Der Bürgermeister hatte zu seinem Gehalt von 15 Gulden noch die Nutzung von einem halben Juchert Acker und einem halben Juchert Matten (Fundstelle: 1 Juchert = 34,92 ar).
Als 1833, dem Jahr nach der Einführung der 1. Badischen Gemeindeordnung, der damalige Bürgermeister Johann Band gefragt wurde, was die Gottenheimer denn für Leute seien, schrieb er:
Hier sind alle gleich deutsch, katholisch. Es wohnt in Gottenheim ein gesunder Volksschlag mit guten geistigen Anlagen, der von einfacher Bauernkost mit Ausnahme von Pfarrer und Lehrer lebt.
Die Geldverhältnisse sind jedoch schwach.
Das Leben im Dorf
Die Einwohner waren durch das Geschehen in der Vergangenheit zu einer verschworenen Dorfgemeinschaft zusammengewachsen. Erfolge und Niederlagen wurden meist geteilt und gemeinsam verdaut.
Die Frauen waren mit ihrer hauswirtschaftlichen Arbeit immer gut eingedeckt, der Haushalt war sehr schwierig, für heutige Verhältnisse unvorstellbar — kein Gas und kein Strom. Die
kleine Wäsche wurde auf dem Küchenherd gekocht und nebenbei gewaschen, zur großen Wäsche wurde der Waschkessel geheizt und die Frauen hatten ihren Waschtag. Da es noch keine Wasserleitung
gab, musste das Wasser aus einem Schöpfbrunnen geholt werden, oder man verlegte das Waschen an den Bach. Das notwendige Gemüse für die Familie auch der Wintervorrat wurde von den Frauen
erwirtschaftet, in manchen Jahren wenn es im Wald Eicheln gab wurden sie im Winter mit den Kindern gesammelt als Zusatzfutter für die Schweine (wg. der Fleischqualität). Ansonsten trafen sich die
Frauen beim - z'Liächt go
- zum Socken stopfen, stricken oder Strohschuhe machen für den Winter, sowie durch Heimarbeit durch Knöpfe auf Karton nähen für eine Freiburger Knopffabrik.
Das Wort Frau
durfte erst ab ca. 1860 übernommen werden, vorher waren alles Weiber
und Weibsleut. Ab dieser Zeit berechtigte der Name Frau
zur weiterführender Bildung und Studium. Der Name
Frau war nur der privilegierten Schicht des Adels vorbehalten. In der katholischen Kirche kam die Namensänderung erst nach dem letzten Konzil, das Wort du bist gebenedeit unter den Weibern
wurde durch Frau
ersetzt.
Bei der Männerwelt war das Tun und Lassen etwas bunter,- es gab die Strebsamen — meist Landwirte und Handwerker. In dieser Gruppe war oftmals ein Arbeits- und Wirtschaftswettbewerb, diese Männer trafen sich
abends vor den Häusern um das Tagesgeschehen und das Wetter des nächsten Tages zu besprechen und bei Einbruch der Dunkelheit waren sie in ihren Häusern verschwunden.
Es gab aber auch jene, die ihre Erlebnisse im Wirtshaus besprachen, mitunter wurden um den Finanznotstand
zu klären, auch Grundstücksverkehrsgeschäfte abgeschlossen. Meistens war es der Drang nach
Geselligkeit der die Männer ins Wirtshaus brachte. Es gab heitere, aufgebauschte Stammtischgespräche. Einige dieser Geschichten sollten nicht unerwähnt bleiben.
Ein paar Dorf-Originale
Wir versuchen, von einigen dieser Männer, Landwirte, Handwerker, Gewerbe und Handel - soweit uns Angaben hierüber vorliegen - Episoden und Leben vorzustellen.
- d'Muni-Fütterer: Franz-Anton Meier
- d'obere Schmied Wilhelm Maurer
- d'Eusepp Steffe
- Totengräber: Baptist Merkle
- Wilhelm Maurer d'Rasiärer
- s'Naglers Wilhelm (Hunn)
- d'Steyert Duni
- Leo Wohleb (Bad. Präsident)
Besondere historische Dokumente
- 1833 Totschlag in Gottenheim
- 185x Schuldnerliste Johann Streicher
- 1864 Antrag Baumschule Hafner
- 1888 Briefwechsel unbek. Auswanderer
- 1901 Briefwechsel ldw. Versicherungsfall
- 1928/29 Einwohner-Adressbuch
- 1945-Dez. Eisenbahn-Fahrplan Freiburg
Die Wohnwelt von damals (1770)
Es gab nachweislich auch Häuser die in Verlängerung des Flurs eine Küche hatten, aber links und rechts je eine Stube und eine Kammer. Hier wohnten zwei Familien mit einer Küche. Es gab zwei separate Keller unter den Wohnräumen, Flur und Küche waren nicht unterkellert. Die Ställe waren oft gemeinschaftlich, nur die Futtervorräte wurden getrennt gelagert.
Die Küchen der Häuser waren meistens etwas rußgeschwärzt, da das Kamin erst über dem Herd begann. Der Kaminfeger musste mit Hilfe seiner Leiter durch eine Lücke über dem Herd in das Kamin steigen um ihn zu reinigen. Die Rückstände fielen alle nach unten auf den Herd. In diesem Rauchabzug wurden auch Speck und Wurst geräuchert.
Auch die anderen Einrichtungen der Häuser waren sparsam, nur der Kachelofen mit der Ofenbank war unentbehrlich. Ein Katzenloch neben der Haustür war für die nützlichen Haustiere Tag und Nacht passierbar. Eine sehr wichtige Einrichtung war schließlich der Abort (WC), wenn überhaupt vorhanden, er stand außerhalb des Hauses meist neben dem Schweinestall, als Plumpsklo zu Verfügung. Der Inhalt dieser Grube wurde ganz ökologisch zur Düngung der Felder verwendet.
Diese kleinen Behausungen waren im Schlenz, Unterdorf, Hintergasse, Oberdorf und um die Kirche. Sie waren in einer sehr alten Bauweise. Die Bewohner gingen einer Taglohnarbeit (fronen
) nach, nebenbei bewirtschafteten
sie einige kleine Grundstücke zur Ernährung der Familie und der Kleintiere. Eine Mannshauet Reben gehörte immer dazu sowie ein Grundstück mit Maxome (Mohn), nicht als Schlafmittel sondern des guten Mohnöls wegen.
Der aus den Reben gewonnene Wein war vor allem für die ältere Generation und die Kranken als Hausmedizin gut behütet. In kargen Jahren wurden auch mal Kleintiere, Ziegen, Schafe und Schweine oder auch Geschlachtetes gestohlen.
Mit der Einführung der Stallhaltung wurden auch schon größere Häuser und Höfe (Mehrdachhöfe) gebaut. Man brauchte Platz für das Winterfutter der Tiere. Diese Bauweise entstand etwa 1770 bis 1800 und hatte eine großzügigere Raumaufteilung und die Brandgefahr war wesentlich geringer. In all diesen Häusern wurde der Dachboden als Schlafstätte für die heranwachsende Jugend benutzt. Geschlafen wurde auf Strohsäcken die im Winter auch mal mit Schnee bedeckt waren.
Grundrisse alter Häuser von Jörg Hunn
Das Armenhaus und der Armenfonds
1810 erließ die badische Regierung eine höchste Verordnung, nach der jede Gemeinde schuldig war, ihre Armen aus einer Almosen- oder der Gemeindekasse mit dem notdürftigen Unterhalt zu versehen. Ein beredtes Zeugnis von den Unterstützungsleistungen geben die Gemeinderechnungen der Jahre 1810—1914: Beiträge zur Ernährung und Anschaffung von Kleidung, Bezahlungen der Apotheker- und Arztrechnungen, Bestattungskosten.
1832, am 5. Januar, stiftete der ehemalige Pfarrer und spätere Domkapitular Dr. Bernhard Hug 200 Gulden zur Gründung eines Ortsarmenfonds. Der Kronenwirt Protasius Streicher spendete ebenfalls 200 Gulden, und der Handelsmann Josef Schwenninger legte 33 Gulden dazu. 1841 schenkte Dr. Hug dem Fonds zwei Zehntbottiche, deren Versteigerung 44 Gulden einbrachten. Aus diesem Fonds wurden besonders „presthafte“ (kranke) Ortsarme mit Kindern unterstützt.
1860 erwarb die Gemeinde von der Familie Eich in Günterstal ein Haus, um dieses für 10 Gulden Jahresmiete den Ortsarmen zu überlassen. Es handelte sich dabei um das älteste Gebäude in Gottenheim, 1673 als Privathaus errichtet, zweistöckig mit Balkenkeller und Stall unter dem Dach, 11,50 m lang, geräumig genug, um etliche Arme darin aufzunehmen. Das Armenhaus stand in der Salzgasse 11, auf der Lgb.-Nr. 163 und hatte die alte Hausnr. 80.
Um den Fonds aufzubessern, erhob die Gemeinde von jeder Person, die das Bürgerrecht erwarb, eine Gebühr von 1 Gulden und 6 Kreuzer für die Armenkasse. Nach der Umstellung von Gulden auf Mark machte dies einen Betrag von 2 Mark aus. Am 1. Januar 1914 konnte die Armenfondskasse einen Bestand von 3.469 Mark aufweisen. Das Kapital floss bald in Kriegsanleihen, der Rest ging bei der Inflation verloren.
1926 brannte das Armenhaus gänzlich ab. Der Armenfonds wurde schließlich 1936 aufgelöst, der geringe Restbetrag der Gemeindekasse übergeben.