Bürgerholz für Urgottenheimer

Das Bürgerholz ist ein Auslaufmodell

Was früher ein wichtiger Aspekt bei Gottenheimer Bürgern war, ist heute ein Auslaufmodell: das Bürgerholz. In Gottenheim gab es 2019 noch rund 90 Berechtigte, die das Bürgerholz von der Gemeinde Gottenheim erhalten. Am Freitag, 15. Februar, wurde im Rathaus das Bürgerholz an die berechtigten Bürgerinnen und Bürger vergeben. Das es bei uns noch das Bürgerholz gibt, ist ein Entgegenkommen der Gemeinde, weiß Max Dersch. Der Urgottenheimer war bis vor kurzem im Rathaus beschäftigt und hat in den vielen Jahren in der Gemeindeverwaltung ein großes Wissen gesammelt.

1 Ster = 1 Raummeter Holz

Als Bürgerholz wird der Anspruch eines Bürgers bezeichnet, zwei Ster Brennholz aus dem Gemeindewald zu einem vergünstigten Preis zu erhalten. Ein Ster Holz entspricht der Menge von je einem Meter langen Holzscheiten, die wiederum ein Meter hoch und breit geschichtet werden. Die Förster sprechen auch von einem Raummeter, was im Schnitt 600 bis 650 Kilogramm Holz sind.

Das Bürgerholz ist eine sehr alte Tradition, die in früherer Zeit für die Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung war, weiß Bürgermeister Christian Riesterer. Denn die Gottenheimer waren zum Großteil Bauern und Winzer und das Einkommen war meistens knapp. Brennholz war die einzige Möglichkeit, um Heizen und Kochen zu können. Deshalb war Holz ein wichtiges Gut.

Ursprünglich gab es in Gottenheim 248 Lose beim Bürgerholz. Da der Anspruch auf Bürgerholz heute nur noch Urgottenheimern gewährt wird und er mit dem Tod des Beziehers erlischt, nehmen die Lose von Jahr zu Jahr ab.

Max Dersch hat Buch geführt: So gab es 2001 noch 136 Lose, 2002 noch 132 Lose, 2003 noch 126 Lose, 123 Lose waren es 2004, 116 Lose noch 2005, 2008 gab es noch 104 Berechtigte und 2009 noch 103 Lose. Die Hundert wurde 2010 unterschritten, als noch 97 Lose Bürgerholz vergeben wurden.

Strecke Bürgerholz 2019

Das Bürgerholz war Bestandteil des ursprünglichen Bürgernutzen, mit dem die Dorfbewohner wirtschaftlich unterstützt werden sollten: Dieser enthielt zwei Ster Holz, 50 Wellen, ein Riedteil (ca. 18 ar), ein Moosteil (ca. 10 ar) und ein Eichenteil (ca. 10 ar).

Der Bürgernutzen wurde 1831 in der Gemeindeordnung von Baden gesetzlich geregelt, 1964 wurde das Bürgerrecht durch die Landesregierung abgeschafft. Das Bürgerholz blieb in Gottenheim aber bestehen, wie übrigens auch in vielen anderen ländlichen Gemeinden in Baden. Das Recht auf Bürgerholz haben heute nur noch Urgottenheimer, die im Bürgerbuch standen. Damit stirbt der alte Brauch des Bürgerholzes aus dem Gemeindewald mit den alten Gottenheimern nach und nach aus...

Text: Marianne Ambs und Max Dersch


👉Über den Anspruch auf Holz aus den Gottenheimer Wäldern gab es mit der Wittenbacher Herrschaft folgende Rechtsstreitigkeit: Jahresbericht 1850 des Großherzoglich-Badischen-Oberhofgerichts in Mannheim.