Aus der Arbeit des Gemeinderats Gottenheim

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Ergebnisprotokolle Herbst 2004 bis Sommer 2006 (danach als PDFs)

Ergebnisprotokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen in chronologischer Folge. Dazu einfach das gewünschte Datum der Gemeinderatssitzung anklicken:

2006:  26.6.  15.5.  27.4.  10.4.  20.3.  13.2.  30.1.  9.1.

2005:  12.12.  14.11.  24.10.  13.9.  25.7.  4.7.  13.6.  30.5.  25.4.  21.3.  21.2.  14.2.  31.1.

2004:  13.12.  29.11.  29.10.  11.10.


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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26.06.2006

  1. Es wurde ausgeführt, dass in den nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 27.04.2006 und 15.05.2006 folgende Beschlüsse gefasst wurden bzw. über Folgendes beraten wurde: Gemeinderatssitzung vom 27.04.2006
    - Es wurde beschlossen, einer Firma die bisher für den möglichen Bau einer Mehrzweckhalle im Gewerbegebiet vorgehaltenen Grundstücke innerhalb eines gewissen Preisrahmens zum Kauf anzubieten.
    - Abschließend wurden die Protokolle der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 13.02.2006 und 20.03.2006 bekannt gegeben.
    Gemeinderatssitzung vom 15.05.2006
    - Es wurde der Abschluss einer auf dem Landessanierungsprogramm basierenden Modernisierungsvereinbarung mit einem Privatmann beschlossen.
    - Der Vornahme eines Grundstückstauschs zwischen der Gemeinde und einem privaten Grundstückseigentümer wurde zugestimmt.
    - Es wurden Beschlüsse zur Durchführung einer vereinfachten Umlegung für einen Teilbereich des Plangebiets des im Aufstellungsverfahren befindlichen „Ortsbebauungsplans Oberdorf“ gefasst.
    - Abschließend wurde von Bürgermeister Kieber über die B 31 West informiert.
  2. Von den Vertretern des Ingenieurbüros Ernst & Co, Freiburg, den Herren Brendt und Neff, wurde über das Ergebnis der von Ihrem Ingenieurbüro zum Hochwasserschutz für die Stadt Freiburg und die Gemeinden Umkirch und Gottenheim durchgeführten Gesamtuntersuchung, der ein 100-jähriges Hochwasserereignis zugrunde gelegt wurde, informiert. Dabei wurde vorgestellt, wie sich ein 100-jähriges Hochwasser basierend auf den derzeit bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen auswirkt und welche überregionalen und welche örtlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, um den Hochwasserschutz so zu verbessern, dass es auch bei einem 100-jährigen Hochwasserereignis nicht zu Überschwemmungen im bebauten Bereich unseres Ortes kommt.
    Diese Informationen wurden vom Gemeinderat mit folgenden Aufträgen an die Verwaltung zur Kenntnis genommen:
    - Es ist zu prüfen, ob das beim anstehenden Ausbaggern der vorhandenen Hochwassermulde anfallende Aushubmaterial für die zum Hochwasserschutz vorgesehenen Aufschüttungen verwendet werden kann.
    - Die Gespräche mit der Stadt Freiburg zum Hochwasserschutz sind weiter zu führen.
  3. a. Dem Nachtragsbaugesuch des Herrn Andreas Hess, Gottenheim, das eine Nutzungsänderung bzw. eine gegenüber der Baugenehmigung vom 30.09.2004 veränderte Ausführung des Umbaus des Kellergeschosses/Erdgeschosses des auf dem Grundstück Flst.Nr. 10 bestehenden Wohn-und Gewerbegebäudes (Weingut Stefan Heß) durch Einbau größerer Toilettenanlagen und einer zusätzlichen Küche beinhaltet, wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB das Einvernehmen erteilt. Die nach § 144 BauGB notwendige Zustimmung zu dem Baugesuch, die aufgrund der Lage des Baugrundstückes innerhalb des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Ortskern Gottenheim" (Landessanierungsprogramm) erforderlich wird, wurde ebenfalls erteilt.
    b. Dem Bauantrag des Herrn Willi Rösch, Rainstr. 10, zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 121 wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB das Einvernehmen erteilt. Zudem wurde die nach § 144 BauGB notwendige Zustimmung zu dem Baugesuch, die aufgrund der Lage des Baugrundstückes innerhalb des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Ortskern Gottenheim" (Landessanierungsprogramm) erforderlich wird, erteilt.
  4. Zur Errichtung einer Urnengrabanlage auf dem Friedhof wurden folgende Beschlüsse gefasst: Dem Standort zur Errichtung einer Urnenanlage, wie er aus der dem Gemeinderat vorgelegten Gemeinderats-Drucksache Nr. 54/2006 ersichtlich ist, wurde zugestimmt. Der Errichtung einer Urnengrabanlage in Form von 22 Urnengrabfeldern mit der Größe von jeweils 1 m auf 1 m wurde zugestimmt. Die Fa. Thomas Vierlinger, Nägelseestr. 2, 79288 Gottenheim wurde zum Angebotspreis von 7.284,80 € als günstigste Bieterin entsprechend dem Angebot vom 19.10.2005 mit den Arbeiten zur Anlage von 22 Urnengräbern sowie dem Versetzen alter, vorhandener Grabsteine beauftragt.
  5. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Arbeiten zum Bau eines Torbogens auf dem Kreisverkehr an die Fa. Thomas Vierlinger als günstigste Bieterin zum Angebotspreis von 2.760,80 Euro (brutto) zu. Von den zur Ausführung vorgeschlagenen Varianten soll der „Korbbogen“ realisiert werden. Das Mauern der den Torbogen stabilisierenden Bruchsteinmauer und das Betonieren der Fundamente wird im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements von Herrn Frank Diener kostenlos durchgeführt.
  6. Dem Antrag der Narrenzunft Krutstorze Gottenheim e.V., vertreten durch Herrn Lothar Schlatter, zur Überdachung des Narrenbrunnens auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 4/1 wurde in der aus der Anlage 1 zur Gemeinderats- Drucksache Nr. 56/2006 ersichtlichen Form zugestimmt und vom Gemeinderat wurde die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 25% der für die Herstellung der Überdachung des Narrenbrunnens anfallenden Kosten, der allerdings erst im Jahr 2007 zur Auszahlung kommen soll, an die Narrenzunft Krutstortze e.V. beschlossen. Der Zuschussbetrag ist in den Haushaltsplan 2007 aufzunehmen.
  7. Vom Gemeinderat wurde beschlossen, dass die Straßen im künftigen Baugebiet „Steinacker-Berg“, wie sie aus dem der Gemeinderats-Drucksache Nr. 57/2006 als Anlage 2 beigefügten Plan ersichtlich sind, folgende Straßenbezeichnungen erhalten sollen:
    - Am Obstgarten: Straße im Bereich des Bahndamms
    - Im Steinacker: Von Norden nach Süden verlaufende Haupterschließungsstraße
    - Vogesenblick:Von Osten nach Westen verlaufende Straße beim Obsthof
    - Neuwaid: Straße in Verlängerung der Brunnenstraße
    - Schlehenrain: Stichstraße in Verlängerung des geplanten Fußweges
    - Alemannenweg: parallel zur Kreisstraße, am südlichen Ende des Gebietes gelegene Stichstraße
    - Keltenweg: Von Norden nach Süden verlaufende verkehrsberuhigte Stichstraße beginnend bei der am Obsthof gelegenen Straße
    - Römerweg: von Norden nach Süden verlaufende verkehrsberuhigte Straße beginnend bei der in Verlängerung der Brunnenstraße gelegenen Straße
    - Am Silberbuck: S-förmige Erschließungsstraße
  8. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Auf Nachfrage erklärte der in der Gemeinderatssitzung anwesende Verwaltungsangestellte Herr Schupp, dass der in der Hogengasse nach dem Anwesen Leo Schätzle in das Rebgelände führende Weg Privateigentum ist.
    - Es wurde die in letzter Zeit verstärkte Lärmbelästigung, die von einem auch in den Nachtstunden betriebenen Stromgenerator ausgeht, der auf einem in Verlängerung der Carl-Frey-Straße im Außenbereich liegenden Grundstück betrieben wird, beanstandet. Bürgermeister Kieber sicherte eine Überprüfung zu.
    - Es wurde kritisiert, dass die Wasserhahnen der Wasserabgabestellen auf dem Friedhof nicht korrekt funktionieren. Bürgermeister Kieber erklärte, dass die Wasserhahnen erst repariert wurden und dass die noch gegebene fehlerhafte Einstellung der Dauer der automatischen Wasserabgabe noch erfolgt.
    - Auf Rückfrage erklärte Bürgermeister Kieber zu dem stockenden Fortschritt der Kanalverlegearbeiten in der Hauptstraße, dass sich dieser mit dem in diesem Bereich momentan sehr hohen Grundwasserstand erklärt. Ein einfaches Abpumpen des Grundwassers hätte die Gefahr mit sich gebracht, dass Feinsedimente mit abtransportiert werden, was Setzungsschäden an den angrenzenden Gebäuden zur Folge haben könnte. Aus diesem Grund wurde ein Geologe hinzugezogen, von dem eine künstliche Grundwasserabsenkung über die Bohrung von drei Brunnen empfohlen wurde. Bürgermeister Kieber führte weiter aus, dass diese Grundwasserabsenkung zwischenzeitlich realisiert wurde, so dass ab Dienstag, 27.06.2006 die Kanalverlegearbeiten wieder aufgenommen werden können. Zu den Kosten der Grundwasserabsenkung erklärte er, dass sich diese auf 8.000,-- € bis 10.000,-- € belaufen werden, nachdem sie zunächst auf 30.000,-- € geschätzt wurden.
  9. Bürgermeister Kieber informierte über Folgendes:
    - Bürgermeister Kieber führte aus, dass die Tunibergstraße am Mittwoch, den 28.06.2006 fertiggestellt wird und erwähnte in diesem Zusammenhang, dass die für diese Maßnahmen bewilligten Fördermittel noch vorgehalten und ausgezahlt werden. Er erwähnte weiter, dass die Endabrechnung dieser Baumaßnahme jetzt erfolgen kann und kam zu dem Ergebnis, dass es sich insgesamt um eine gelungene Maßnahme handelt. Außerdem wurde von ihm darauf hingewiesen, dass die aus rotem Porphyr hergestellte Bruchsteinmauer nicht teurer kommt, wie eine Betonmauer. Gemeinderat Hertweck bedankte sich daraufhin im Namen aller Gemeinderäte für die von der Verwaltung im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme geleistete Arbeit.
    - Bürgermeister Kieber informierte über die im Zusammenhang mit dem bürgerschaftlichen Engagement von Frau Dr. Wegener durchgeführte Veranstaltung „Zukunftswerkstatt“, an der über 30 Interessenten teilgenommen haben und die zum Ergebnis hatte, dass sich Bürgergruppen in Bereichen wie z.B. Altenbetreuung, Ortsbild/Tourismus, Naturschutz, Prüfung der Möglichkeiten zum Umbau des Nebengebäudes des Rathauses zu einem Treffpunkt z.B. in Form eines Cafes usw. gebildet haben.
    - Zudem wurde von ihm auf eine zusammen mit dem Gemeinderat und dem Erschließungsbeirat des künftigen Baugebietes „Steinacker-Berg“ am Samstag, 24.06.2006 durchgeführte Begehung verschiedener Umliegergemeinden eingegangen, die den Zweck hatte, sich über denkbare Materialien und gestalterische Möglichkeiten z.B. bei anstehenden Platzgestaltungen, bei Erschließungsmaßnahmen usw. zu informieren.
    - Weiter wurde von ihm darauf hingewiesen, dass zum künftigen Baugebiet „Steinacker-Berg“ verschiedene Unterlagen verschickt wurden. Er erwähnte dabei, dass der Kostenerstattungsvereinbarung durch Herrn Kunst von der Fa. KommunalKonzept, versehentlich eine falsche Vertragskopie beigelegt wurde, dass dieser Fehler aber durch Nachsendung des entsprechenden Vertrages mittlerweile behoben wurde. Dies wurde von Gemeinderat Nikola noch näher ausgeführt und er kritisierte zudem, dass den Kostenerstattungsverträgen eine Musterabrechung von Erschließungskosten der Fa. KommunalKonzept an die Stadt Heitersheim beigefügt war, dies jedoch nicht ersichtlich war.
    - Bürgermeister Kieber informierte den Gemeinderat, dass die Rektorin der Schule den Gemeinderat zu dem am Freitag, dem 14.07.2006 stattfindenden Schulhock eingeladen hat.
    - Weiter wurde von ihm zur Kenntnis gegeben, dass der Pfarrer beabsichtigt, das neu angeschaffte Feuerwehrfahrzeug im Rahmen eines am Mittwoch, 28.06.2006, stattfindenden Gottesdienstes zu weihen und insofern die den Gemeinderäten bereits zugegangene Einladung eine Änderung erfahren hat.
    - Von Bürgermeister Kieber wurde außerdem angesprochen, dass im politischen Weinberg der Gemeinde am Dienstag, 27.06.2006, wieder Rebarbeiten zu Erledigung anstehen und dass er um Mithilfe bittet. An dieser Stelle bedankte er sich bei Gemeinderat Heß für seinen bisherigen überdurchschnittlichen Einsatz. Weiter führte er aus, dass, soweit dies möglich ist, beabsichtigt ist, den Arbeitseinsatz im „politischen Weinberg“ längerfristig zu planen.
    - Abschließend informierte er Gemeinderat Hartenbach in seiner Eigenschaft als ehrenamtlicher Webmaster der Gemeinde über eine zum Thema „Social Community“ stattfindende Seminarveranstaltung.
  10. Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Anfragen vorgebracht.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15.05.2006

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die Gemeinde von der Kreisverkehrswacht Freiburg-Müllheim e.V. durch deren Vorsitzenden, Herrn Kopp, für die über mehr als 40 Jahre bestehende Mitgliedschaft geehrt. Bürgermeister Kieber erhielt aus der Hand des Vorsitzenden eine Urkunde und ein Treueabzeichen in Gold mit Eichenkranz. Ferner wurde eine move it-box für die Schule mit Schaumstoff Frisbeescheiben, Spielsäckchen, Schaumstoffwürfel etc. sowie 4 Verkehrszeichen „Spielende Kinder“ überreicht. Bürgermeister Kieber dankte im Namen der Gemeinde Herrn Kopp und den ihn begleitenden Herrn Kästle und Herrn Zugeher von der Verkehrserziehung für die Ehrung und Geschenke und hob dabei das ehrenamtliche Engagement der Herren hervor.
  1. Bebauungsplan „Steinacker Berg“ und zugehörige örtliche Bauvorschriften:
    a) Die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und in der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes „Steinacker- Berg“ und zum Entwurf der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wurden entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung, wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2006 vorgetragen und beschlossen, berücksichtigt.
    b) Der Bebauungsplanentwurf „Steinacker- Berg“ mit den dazugehörigen Bauvorschriften wurde in der Fassung vom 15.05.2006 unter Zustimmung zur geänderten Abgrenzung des Plangebietes, gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB baldmöglichst durchzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die dazu notwendigen Termine in eigener Zuständigkeit festzulegen.
  2. a) Dem Bauantrag des Herrn Bernd Gerdes, Gottenheim zum Neubau einer Stahlbetonfertiggarage auf dem Grundstück Flurst. Nr. 4304 wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB das Einvernehmen erteilt.
    b) Dem Bauantrag der Eheleute Petra und Jürgen Zängerle, Gottenheim zum Anbau eines Zimmers mit Bad auf dem Grundstück Flurst. Nr. 6482 wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB und unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ihringer, Neufassung“ (Überschreitung der im zeichnerischen Teil festgesetzten Baugrenze um 1,50 m durch den Anbau) das Einvernehmen erteilt.
    c) Dem Bauantrag der Eheleute Maria und Wilfried Keller, Gottenheim zum Neubau einer Reit- und Bewegungshalle mit Heu- und Strohlager auf dem Flurst.Nr. 4443/16, Gewann Ried wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB und unter der Voraussetzung, dass das Bauvorhaben nach § 35 BauGB privilegiert ist, sowie dem vom Landratsamt geforderten Gesamtkonzept mit Grünordnungsplan vorgelegt wird, mit der Maßgabe das Einvernehmen erteilt, dass die Seitenwände, die Giebel, das Tor und das Dach mit einer landwirtschaftsverträglichen Farbe (mittelbis dunkelbraun, mittel- bis dunkelgrün) versehen und dass die Seitenwände und die Gebäuderückseiten mit Kletterpflanzen begrünt werden.
  3. Auf Vorschlag der EnBW wurde beschlossen, die Straßenleuchte „Stradalux“ Kofferleuchte in der Hauptstraße im Rahmen des Ausbaus der Gehwege aufzustellen. Die verzinkten Lichtmasten werden einseitig im Abstand von 35 Metern aufgestellt. Die Beleuchtungspflicht obliegt der Gemeinde. Die Verkehrssicherungspflicht ebenso. Die derzeit installierten Straßenleuchten in der Ortsdurchfahrt sind von der Ausleuchtung zu schwach und deshalb ungeeignet. Auch die im Bereich zwischen Bachbrücke und Rathaus vorhandenen Leuchten werden durch die Stradalux Kofferleuchten ersetzt.
  4. Die Planung für die Ausweisung von Gehwegflächen auf der Schul- und Kaiserstuhlstraße wurde vorgestellt und erläutert. Der Sonderweg für Fußgänger in einer Breite von 1,00 m bis 1,50m wird markiert und sowohl in der Schul- und Kaiserstuhlstraße angelegt und jeweils von Seiten beschildert. Im Bereich des Sonderweges in der Schulstraße wird ein eingeschränktes Halteverbot von der Verkehrsbehörde angeordnet. Auf der gegenüberliegenden Seite kann weiterhin frei geparkt werden. In der Kaiserstuhlstraße wird die Markierung auf der Kindergartenseite aufgebracht und nur 1,00 m Breite betragen. Bei einer Restfahrbahnbreite von 4,70 m darf nicht mehr geparkt werden. Für die Lehrer der Grund- und Hauptschule werden zudem im Bereich des Bolzplatzes in der Schulstraße Parkplätze angelegt. Im Hinblick auf den vorgesehenen Ausbau der Schul- und Kaiserstuhlstraße in den Jahren 2007/ 2008 wurde dem vorübergehenden Gehwegkonzept einstimmig zugestimmt.
  5. Es wurde beschlossen, bei der Firma Thoma, Kenzingen, einen Mannschaftstransportwagen mit Funkgeräten für die Freiwillige Feuerwehr zum Gesamtpreis von 22.538,80 zu erwerben. Wegen technischer Überalterung des bisherigen Mannschaftstransportwagens (Baujahr 1978) und der im vergangenen Jahr gegründeten Jugendfeuerwehr wurde die Ersatzbeschaffung unumgänglich.
  6. Dem Ankauf eines Schleppers der Marke Case mit Frontlader, einem kleineren Schlepper Marke Case, einem Flächenmulcher, einer Kehrmaschine, einem Sand- u. Splittstreuer und einem Aufsitzmäher für den Gemeindebauhof bei der Firma Mayer, Gottenheim wurde zugestimmt. Unter Berücksichtung der Inzahlungnahme des alten Schleppers beläuft sich die Investition auf 75.107,00 . Die Beschaffung wurde aufgrund der in den letzten Jahren überproportional gestiegenen Reparaturkosten für die vorhandenen Fahrzeuge betriebswirtschaftlich dringend erforderlich.
  7. Zur Verbesserung des touristischen Angebotes ist angedacht, auf dem Wasser- Hochbehälter eine überdachte begehbare Aussichtsplattform zu errichten. Der Gemeinderat steht dem Vorhaben positiv gegenüber. Es soll eine kostengünstige Lösung gefunden werden. Die Planung wird zügig fortgeführt. Die Kosten, auch unter Berücksichtigung von möglichen Alternativen, sind von der Verwaltung zu ermitteln. Es ist nicht vorgesehen, in diesem Bereich einen Grillplatz zu errichten.
  8. Auf Straßennamen im künftigen Baugebiet „Steinacker-Berg“ wollte sich das Gremium nicht festlegen. Es wurde beschossen, dass im Gemeindeblatt eine Bürgerfrageaktion durchgeführt wird. Der Gemeinderat wird danach die Straßennamen festlegen.
  9. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Kieber, dass vorgesehen ist, noch in diesem Jahr auf dem Friedhof ein Urnengrabfeld anzulegen.
    - Eine Rückfrage wegen eines nicht funktionierenden Brunnens auf dem Friedhof wurde von Bürgermeister Kieber dahingehend beantwortet, dass die Störung bekannt ist, der Wassermeister schon mehrere Reparaturen vorgenommen hat. Vermutlich muss der Brunnen abgebaut und aufgegraben werden.
    - Auf eine Rückfrage zur Fertigstellung der Baumaßnahme „Tunibergstraße/ Hogengasse“ erklärte der Vorsitzende, dass der Tiefbauingenieur wie auch die Verwaltung eine weitere Arbeitskolonne bei der Firma angefordert hat, um die Arbeiten zu forcieren. Die Verwaltung wird weiter auf einen raschen Abschluss der Maßnahme drängen.
    - Ferner berichtete Bürgermeister Kieber auf Nachfrage, dass der Brunnen vor dem Rathaus, nach vorheriger Reinigung, umgehend wieder in Betrieb genommen wird.
    - Des Weitern erklärte Bürgermeister Kieber auf Rückfrage, dass bei Sperrung der Hauptstraße die Feldwege in Richtung Bötzingen verstärkt überwacht werden, um die illegale Benutzung durch den Fahrzeugverkehr zu unterbinden.
    - Die Nachfrage zu dem umfangreichen Artikel der Verwaltung zur B 31 West im Gemeindeblatt beantwortete Bürgermeister Kieber damit, dass der Verwaltung wichtig war, umfangreich zu informieren. Die Bildqualität hat sich durch den Druck noch verschlechtert. Im Gemeindeblatt wird nochmals ergänzend eine Veröffentlichung erfolgen.
  10. Auf Nachfrage eines Zuhörers erklärt Bürgermeister Kieber, dass die Verwaltung durch verstärkte Kontrollen verhindern will, dass nach Errichtung der Aussichtsplattform auf dem Hochbehälter in diesem Bereich gegrillt wird. Abschließend informierte Bürgermeister Kieber über eine Umschuldung wegen Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist. Für die Restlaufzeit des Darlehens wurde das günstigste Angebot der Volksbank Breisgau Süd angenommen. Ferner erinnerte er an die öffentliche Präsentation der Sozialraumanalyse unter Mitwirkung von Herrn Prof. Dr. Klie von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg am Donnerstag, 18.05. um 20 Uhr in der Gymnastikhalle und letztlich verwies er auf den Artikel in den Zeitschriften „Weinwelt“ und „Regio-Magazin“, in denen auf die bevorstehende Rebhisle-Tour hingewiesen wurde.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 27.04.2006

  1. Bebauungsplan „Ortsbebauungsplan Unterdorf“ und zugehörige örtliche Bauvorschriften.
    Zu a. Im Verlauf der Beratungen einigte man sich darauf folgende im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der BürgerInnen und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen und folgende zusätzlichen Punkte zu berücksichtigen:
    - Im Bebauungsplan wird eine Beschränkung der Längen der Baukörper auf 20 m aufgenommen.
    - Auf den Grundstücken Flst.Nrn. 145 und 146 wird ein Baufenster mit einer Länge von 16 m statt der bisher vorgesehenen 15 m ausgewiesen und das auf dem Grundstück Flst.Nr. 343 vorgesehene zweite Baufenster wird um 1,50 m nach Südosten verschoben, damit sich zu dem Grundstück Flst.Nr. 146 eine Abstandsfläche von 4 m ergibt.
    - Das Bebauungsplanverfahren wird nach der Überleitungsvorschrift des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Überleitungsvorschriften EAGBau 2004) insgesamt nach den vor dem 20.07.2004 geltenden Vorschriften des BauGB durchgeführt.
    Vom Gemeinderat wurde daraufhin abschließend folgender Beschluss zum TOP 1a gefasst:
    Die in der frühzeitigen Beteiligung der BürgerInnen und in der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsbebauungsplan Unterdorf“ und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen werden entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung, wie sie aus der Anlage 1 der dem Gemeinderatsprotokoll beiliegenden Gemeinderats-Drucksache Nr. 34/2006 ersichtlich sind und entsprechend der Ergänzungen, wie sie vorweg dargestellt wurden, berücksichtigt.
  2. Der vom Ingenieurbüro Bausenhart, Manzke und Partner erarbeitete Generalentwässerungsplan mit seinen Ergebnissen wurde zur Kenntnis genommen und gebilligt und die Verwaltung wurde beauftragt einen darauf basierenden Maßnahmenplan auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen, der Grundlage für künftige Erneuerungsmaßnahmen im Kanalbereich sein soll.
  3. Es wurde beschlossen, dass in den Bebauungsplanentwurf „Steinacker-Berg“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften als Ergebnis der Fragestellungen, die sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben haben, folgende Änderungen eingearbeitet werden sollen:
    Die Erschließungsstraßen sollen auf 5,50 m verbreitert werden (Alternative B der Anlage 1 zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 38/2006). Die Verbindungswege zwischen den Erschließungsstraßen sollen in der bisherigen Dimensionierung beibehalten werden. Eine Befahrung durch den Individualverkehr soll durch Poller verhindert, aber eine Befahrung durch Müllfahrzeuge soll ermöglicht werden (Alternative B der Anlage 1 zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 38/2006).
    Um der Stellungnahme des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Untere Naturschutzbehörde Rechnung zu tragen, sollen ungefähr 4.000 qm an weiteren Ausgleichsflächen, die zur Anpflanzung von von ca. 50 Obstbäumen geeignet sind, ausgewiesen werden. Die Grundstücke dürfen nicht im Gewann „Ried“ liegen und nicht an Rebflächen angrenzen. Diese Flächen sind künftig als Extensivwiesen zu bewirtschaften und ihr derzeitiger ökologischer Wert darf nicht zu hoch sein (vorzugsweise Acker oder Intensivgrünland). In Betracht kommende Flächen sollen noch benannt werden. Statt 1 1/2geschossiger Bauweise wird eine Bauweise mit zwei vollwertigen Vollgeschossen bei einer Reduzierung der Dachneigung auf 30 Grad bis 45 Grad zugelassen. Auf die Festsetzung einer Traufhöhe wird ganz verzichtet, da die Höhenbegrenzung durch eine Firsthöhe ausreichend ist. Außerdem werden in den örtlichen Bauvorschriften als Dachform auch reine Pultdächer zugelassen. Mit diesen Änderungen soll gewährleistet werden, dass heutige, moderne Bauformen realisiert werden können.
  4. Der Neuordnung der Vereinsförderung wurde auf der Grundlage der aus den Anlagen zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 39/2006 ersichtlichen Berechnungsunterlagen und auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Anlagen der Gemeinderats-Drucksache Nr. 39/2006 mit folgenden Änderungen zugestimmt:
    1. Anlage 7 Förderrichtlinien: Einzelveranstaltungen wie z.B. der Umzug der Narrenzunft Krutstorze e.V. sollen separat bewertet und berücksichtigt werden.
    2. Anlage 8 Dienstanweisung: Zustimmung ohne Änderungen.
    In einer getrennten Abstimmung wurde dazu außerdem beschlossen, dass das DRK, Ortsverein Gottenheim, bei der Berechnung der Vereinsförderung kostenfrei gestellt wird, da es mit der Freiwilligen Feuerwehr vergleichbar ist. Die vom DRK verursachten Kosten werden von der Gemeinde getragen.
  5. Es wurde beschlossen, dass die Gemeinde Gottenheim im Rahmen der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zum 2. Bauabschnitt der B 31 West wie folgt Stellung nimmt:
    I. Die Gemeinde Gottenheim fordert den sofortigen Weiterbau der B 31- West bis Breisach.
    II. Die im Planfeststellungsverfahren als Variante 1 gekennzeichnete Trassenführung durch den Wald im Gewann Nötig unter Umfahrung des beim Angelweiher ausgewiesenen FFH Gebietes und der Überquerung der Bahn im Bereich des Bahnwärterhäuschens. In diesem Bereich kann auf die Trasse der Variante 1.2 eingeschwenkt werden.
    Vorteile:
    1. Das Freizeitgelände der Gemeinde Gottenheim im Bereich des Ponyhofes und im Bereich des Reitvereines, in dem sich an Wochenenden und auch werktags viele Erholungssuchende aufhalten und das mittlerweile regionale und überregionale Bedeutung für die die erholungssuchende Bevölkerung hat, wird durch die vorgeschlagene Trassenführung erhalten.
    2. Die Trasse verläuft in größerer Entfernung zum Ort und insbesondere zum Neubaugebiet Steinacker- Berg.
    3. Durch den Verlauf innerhalb des Waldes ist ein natürlicher Sichtschutz gegeben. Aufwendige landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen im Bereich der Feldflur werden vermieden zum Beispiel auch die so genannten „hop-over“ Bepflanzungen als Überflugkorridore für Fledermäuse.
    4. Durch die vertikale Struktur des Auewaldes wird eine hohe Lärmschutzwirkung erreicht.
    5. Die geradlinige Trassenführung von der Anschlussstelle Bötzingerstraße bis zur Anbindung an die Wasenweilerstraße führt zu einer Reduzierung der Straßenlänge um ca. 200 lfm.
    6. Im Querungsbereich der Bahnlinie könnte auf das etwa 300m lange Trogbauwerk verzichtet werden, das sehr aufwendig etwa 4.50 m unter Geländeniveau im Grundwasserkörper geführt wird. Zudem ist eine Tragwerkskonstruktion unter der Bahn notwendig, die nahezu dieselben Kosten verursacht wie ein Brückenbauwerk über die Bahn.
    7. Die Punkte 4. und 5. sollten unter dem Gesichtspunkt der Kosteneinsparung unbedingt berücksichtigt werden.
    8. Durch die geradlinige Trassenführung wird die Unfallgefahr deutlich minimiert. Auf das Überholverbot in diesem Bereich kann verzichtet werden.
    9. Durch den Wegfall eines Trogbauwerks kommt es nicht zu Beeinträchtigungen des Wasserabflusses für die im Gewann „Ried“ gelegenen Grundstücke.
    Um die Eingriffe in den Wald gleichrangig und gleichwertig zu kompensieren, ist die Gemeinde bereit landwirtschaftliche Flächen im Flächenverhältnis 1:1 aufzuforsten. Die strukturelle Vielfalt der Landschaft durch den Wechsel von Wald und Wiese, wird hierbei berücksichtigt.
    Der sich aus der Vielzahl der betroffenen Schutzgüter im Bereich des Waldes ergebende höhere Ausgleichsbedarf, kann durch den Verzicht auf forstwirtschaftliche Nutzung auf einer noch festzulegenden Waldfläche kompensiert werden. Dadurch kann eine deutliche Erhöhung der Biodiversität im Bereich des Waldes erreicht werden. Dieser Nutzungsausfall kann ohne zusätzliche Ausgleichsflächen monetär abgegolten werden.
    III. Allgemein werden folgende Forderungen erhoben:
    Die Gemeinde Gottenheim fordert unter Zugrundelegung der unter Punkt I geltend gemachten Trassenführung einen sofortigen Weiterbau der B 31 West in Richtung Breisach, da die nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der B 31 West gegebene Verkehrsbelastung im Bereich der Bötzinger Straße und der Hauptstraße nicht akzeptiert werden kann.
    Sollte sich der Weiterbau der B 31 West über einen längeren Zeitraum verzögern, muss durch ein überregionales Verkehrsleitsystem sichergestellt werden, dass der Schwerlastverkehr bereits beim Autobahnzubringer Freiburg auf die Autobahn A 5 und dann über die Ausfahrt Bad Krozingen nach Breisach geleitet wird.
    Sollte sich abzeichnen, dass der 2. Bauabschnitt der B 31 West nicht zeitnah realisiert werden kann, fordern wir eine provisorische Anbindung an die Wasenweilerstraße mit Durchführung eines separaten Planfeststellungsverfahrens für diesen Streckenabschnitt. Die nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der B 31 West gegebene Verkehrsbelastung im Bereich der Bötzinger Straße und der Hauptstraße kann nicht über einen längeren Zeitraum akzeptiert werden.
    Weiter wird gefordert, dass die Verkehrsströme, unter anderem auch die, die aus der Anbindung der Landesstraße L 116 an die Bötzinger Straße zu erwarten sind, sowie alle Verkehrsströme von und nach Gottenheim (aus jeder in Betracht kommenden Richtung) detailliert untersucht werden und uns als davon betroffene Gemeinde benannt werden. Ohne Berücksichtigung dieser Verkehrsströme sind die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegten Verkehrsprognosen nicht korrekt.
    Außerdem wird eine Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs gefordert, da sich dieser verkehrsmindernd auswirkt.
    Die Prüfung der Planfeststellungsunterlagen hat zudem ergeben, dass unser Hochwasserschutzgebiet, das für den Brunnen im Gewann „Nötig“ festgesetzt ist, von der B 31 West durchschnitten wird. Hier ist zu fordern, dass Schadstoffeinträge durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Diese Forderung wird auch in Bezug auf die Ableitung der Straßenabwässer erhoben, da im Ried ein hoher Grundwasserstand vorhanden ist und hier Beeinträchtigungen zu befürchten sind.
    Außerdem wurde festgestellt, dass das zwischen Gottenheim und Wasenweiler vorhandene Bahnwärterhaus bei den schalltechnischen Untersuchungen nicht berücksichtigt wurde, obwohl das Haus nur ca. 20 m von der Trasse entfernt liegt. Hier wird eine Nachholung der schalltechnischen Untersuchung und die Einplanung von Schallschutzmaßnahmen gefordert. Zudem wird die Straße in Richtung Wasenweiler ab der Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Merdingen (Merdinger Sträßle) bis hin zum Bahnwärterhaus bei Realisierung des Weiterbaus der B 31 West vollständig zurückgebaut. Hinzu kommt, dass die Straße vom Bahnwärterhaus in Richtung Wasenweiler bis zum Abzweig nach Bötzingen teilweise zurückgebaut wird. Damit hat die Familie Hellinger künftig nur die Möglichkeit über Wasenweiler oder Bötzingen nach Gottenheim zu gelangen und wird folglich vom Ort abgeschnitten. Hier muss eine Lösung für eine direktere Erschließung des Grundstücks gefunden werden (z.B. über einen asphaltierten landwirtschaftlichen Weg).
    IV. Zum Planfeststellungsverfahren des 2. Bauabschnitts der B 31 West soll noch eine Bürgerbefragung durchgeführt werden. Aufgrund der knapp bemessenen Einwendungsfrist war es uns nicht möglich, diese Bürgerfrageaktion vor Ablauf der Einwendungsfrist durchzuführen. Sollten sich im Rahmen der Bürgerfrageaktion weitere, beim 2. Bauabschnitt der B 31 West zu beachtende Aspekte ergeben, behalten wir uns grundsätzlich vor, unsere Stellungnahme entsprechend zu ergänzen.
  6. Die TOP 6, 7 und 8: Diese Tagesordnungspunkte wurden vertagt.
  7. Auf Nachfrage einer Zuhörerin erklärt Bürgermeister Kieber, dass während der Baumaßnahmen in der Hauptstraße durch entsprechende Maßnahmen für einen sicheren Schulweg der diese Straße nutzenden Kinder gesorgt ist.
    Auf weitere Nachfrage führt Bürgermeister Kieber aus, dass die Notwendigkeit eines Gehweges entlang der Buchheimer Straße in Richtung Gärtnerei Gäng bekannt ist und die Gemeinde bereits entsprechende Schritte eingeleitet hat.
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 10.04.2006

  1. Es wurde ausgeführt, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.03.2006 über Folgendes beraten wurde:
    - Zunächst wurde das Protokoll der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.01.2006 bekannt gegeben.
    - Es wurde die weitere Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem 2. Bauabschnitt der B 31 West und es wurden die dafür denkbaren Trassenführungen diskutiert. Man einigte sich darauf auf ein Vorgehen gegen den bereits planfestgestellten 1. Bauabschnitt der B 31 West zu verzichten, da gegen die Planfeststellung keinerlei Rechtsmittel mehr möglich sind.
    - In Verbindung mit der Schaffung eines Geh- und Radweges entlang der Bahnlinie zur Erschließung des Sportgeländes haben sich verschiedene Probleme ergeben, wie z.B. die Notwendigkeit einer Änderung des Bebauungsplanes „Viehweid“. Die dazu angedachte Vorgehensweise wurde diskutiert.
  2. Dem Beitritt unserer Gemeinde in den Trinationalen Atomschutzverband der Bevölkerung um das AKW Fessenheim (TRAS) wurde vom Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.
  3. Die am 11.03.2006 in der Badischen Zeitung zum Ausbau der Hauptstraße ausgeschriebenen Arbeiten wurden an die Fa. Knobel-Bau GmbH, Freiburger Str. 33, 79258 Hartheim als annehmbarste und günstigste Bieterin zum geprüften Angebotspreis von 885.915,79 € vergeben.
  4. Herr Diplomingenieur Ernst B. Stoelcker, Eichradtstr. 12, 79117 Freiburg wurde als günstigster und annehmbarster Bieter zum geprüften Angebotspreis von 3.493,92 € mit der Durchführung der Beweissicherungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Hauptstraße erforderlich werden, beauftragt.
  5. Einer Teilnahme an dem von der Freiburger Verkehrs AG angebotenen Safer-Traffic-Nachtbusverkehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt wurde zugestimmt.
  6. Vom Gemeinderat wurde Folgendes beschlossen: Der Bebauungsplan „Viehweid“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch im Deckblattverfahren zum ersten Mal geändert. Diese Bebauungsplanänderung wird folglich als „1. Änderung des Bebauungsplanes Viehweid“ bezeichnet. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst folgende Grundstücke: Flurstück Nr.: 2835, 2837, 2837/1, 2838, 2840 (Teilfläche an Bahnlinie), 2845/4 (Teilfläche an Bahnlinie), 2845/6, 2846 (Buchheimer Straße, Teilfläche). Der Geltungsbereich ist auch aus dem der Gemeinderats-Drucksache Nr. 32/2006 beigefügten Lageplan ersichtlich. Durch die Änderung werden folgende Planungsziele verfolgt: Herstellen eines öffentlichen Geh- und Radweges entlang der Bahnlinie und eines Gehweges an der Buchheimer Straße, Umwidmung einer Teilfläche von „Gewerbegebiet“ in landwirtschaftlich genutzte Fläche (Flurstück Nr. 2835, 2837 und 2838) mit Ausweisung einer überbaubaren Fläche für ein Wohngebäude mit einer Betriebswohnung (auf Flurstück Nr. 2837), und Umwidmung einer öffentlichen Verkehrsfläche in private Verkehrsfläche (Flurstück Nr. 2845/7). Für die Flächen mit künftiger landwirtschaftlicher Nutzung einschließlich der Fläche mit einer Betriebswohnung werden neue Bebauungsvorschriften und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO erlassen. Die alten Bebauungsvorschriften werden für diesen Bereich aufgehoben.
  7. Das Ingenieurbüro Ulrich Ruppel, Eichbergweg 7, 79183 Waldkirch wurde mit der Erbringung der städtebaulichen Leistungen zur ersten Änderung des Bebauungsplanes „Viehwaid“ beauftragt. Dem Abschluss des als Anlage 1 der Gemeinderats-Drucksache Nr. 22/2006 beiliegenden Vertrages für städtebauliche Leistungen zur ersten Änderung des Bebauungsplanes „Viehwaid“ mit dem Ingenieurbüro Ulrich Ruppel, Eichbergweg 7, 79183 Waldkirch wurde mit folgender Änderung zugestimmt: Die Nebenkostenpauschale unter Ziffer 7.4 wird auf einen Maximalbetrag von 200 € beschränkt.
  8. Bebauungsplan „Ortsbebauungsplan Unterdorf“ und zugehörige örtliche Bauvorschriften.
    a. Behandlung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung der BürgerInnen (der Öffentlichkeit) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen / Stellungnahmen.
    b. Billigung des Bebauungsplanentwurfes mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung der Entwürfe. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt war nicht möglich, da der Gemeinderat aufgrund von Befangenheit und Abwesenheit von Gemeinderäten bei diesem Tagesordnungspunkt nicht beschlussfähig war. Der Sachverhalt wurde von den dazu anwesenden Planern, Herrn Allgayer und Herrn Dorer vom Architekturbüro Allgayer, dennoch kurz dargestellt und andiskutiert. Dabei wurde auch die im Bebauungsplan zu berücksichtigende Beschränkung der Längen der Baukörper auf 20 m angesprochen.
  9. Bebauungsplan „Ortsbebauungsplan Oberdorf“ und zugehörige örtliche Bauvorschriften.
    Zu a. Im Verlauf der Beratungen einigte man sich darauf folgende im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der BürgerInnen eingegangenen Stellungnahmen und folgende zusätzlichen Punkte zu berücksichtigen: Auf dem Grundstück Flst.Nr. 291, Eigentümer Edwin Keller wird ein Baufenster ausgewiesen. Auf den Grundstücken Flst.Nrn. 276 und 276/1 wird das bereits eingeplante Baufenster für das Gebäude Kirchstr. 12 a um ca. 4 m nach Südwesten erweitert und im Bereich des Nebengebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 276 wird ein Baufenster ausgewiesen. Da sich die Eigentümer Grundstücke Flst.Nrn. 226, 227 und 227/1 nicht auf eine Ausweisung von Baufenstern einigen konnten, diese Einigung bei Ausweisung von Baufenstern aber zur Umsetzung erforderlich ist, kam man im Gemeinderat zum Ergebnis diesen Bereich im Bebauungsplan als nicht qualifizierten Bereich (MD 4), d.h. ohne konkrete Festsetzungen im Bebauungsplan wie z.B. Baufenster, auszuweisen. Zu den an der Tunibergstraße gelegenen Grundstücken Flst.Nrn 928, 929, 930, 934, 935 auf denen ebenfalls Baufenster ausgewiesen werden sollen und den dafür ebenfalls benötigten Hinterliegergrundstücken Flst.Nrn 932 und 936 wurde Folgendes beschlossen: Der vom Vermessungsbüro Markstein auf der Grundlage eines Gutachtens über Spritzmittelabdrift erstellte Plan zum Umlegungsbereich wird entsprechend in den Bebauungsplan „Ortsbebauungsplan Oberdorf“ übernommen. Für die Baugrundstücke werden keine einzelnen Baufenster, sondern es wird ein alle betroffenen Grundstücke durchziehendes Baufensterband mit einer Tiefe von 14 m ausgewiesen. Zusätzlich wird die maximal zulässige Breite der Baukörper in diesem Bereich auf 11 m (einschließlich untergeordnete Bauteile) beschränkt. Für den hinterliegenden Bereich wird entlang der angrenzenden Rebfläche zum Schutz vor Spritzmittelabdrift eine einreihige Heckenpflanzung und eine als private Grünfläche festzusetzende Abstandsfläche von der Bebauung hin zur Rebfläche mit einer Breite von 14 m ausgewiesen. Für die ebenfalls an der Tunibergstraße gelegenen Grundstücke 924/6 und 924/7 wird aufgrund des Gutachtens zur Spritzmittelabdrift eine zweireihige Heckenpflanzung und eine als private Grünfläche festzusetzende Abstandsfläche von 9 m ausgewiesen.
    Vom Gemeinderat wurde daraufhin abschließend folgender Beschluss zum TOP 9a gefasst: Die in der frühzeitigen Beteiligung der BürgerInnen und in der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsbebauungsplan Oberdorf“ und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen werden entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung, wie sie aus der Anlage 1 der dem Gemeinderatsprotokoll beiliegenden Gemeinderats-Drucksache Nr. 34/2006 ersichtlich sind und entsprechend der Ergänzungen, wie sie vorweg dargestellt wurden, berücksichtigt.
    Zu b. Vom Gemeinderat wurde beschlossen, den Bebauungsplanentwurf „Ortsbebauungsplan Oberdorf“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 30.03.2006, unter Berücksichtigung der sich aus der Beschlussfassung zu TOP 9a noch ergebenden Änderungen und unter Zustimmung zur geänderten Abgrenzung des Plangebietes, zu billigen und es wurde beschlossen die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB baldmöglichst durchzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die dazu notwendigen Termine in eigener Zuständigkeit festzulegen.
  10. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    Auf eine Rückfrage nach dem Grund für die versetzte Ausführung der Randplatten beim Neubau des Gehweges in der Tunibergstraße erklärte Bürgermeister Kieber, dass diese Bauausführung auf die Forderung eines mit seinem Grundstück angrenzenden Eigentümers zurückgeht. Diese Forderung hatte zum Inhalt durch die Randplatten den Verlauf seiner Grundstücksgrenze zu dokumentieren.
    Zu einer Nachfrage über die im Kindergarten anstehenden Schönheitsreparaturen und die damit verbundene Problematik der Kostenübernahme erklärte Bürgermeister Kieber, dass man derzeit mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Ordinariats in Verhandlung ist, da zwischen der Gemeindeverwaltung und der Kirche noch gegensätzliche Auffassungen zur Übernahme der Kosten für die anstehenden Schönheitsreparaturen bestehen. Bürgermeister Kieber bestätigte allerdings, dass der im Kindergarten ebenfalls anstehende Austausch der Fenster in diesem Jahr noch vollzogen wird.
    Bürgermeister Kieber führte auf eine Nachfrage zum Stand des Umlegungsverfahrens im künftigen Baugebiet „Steinacker-Berg“ aus, dass bei der im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens durchgeführten frühzeitigen Behördenbeteiligung mittlerweile die Stellungnahme des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald eingegangen ist. Er erklärte dazu, dass das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in dieser Stellungnahme größere Straßenbreiten (5,50 m statt 5 m), die Verwendung von Hochbord- statt Niederbordsteinen, weitergehende naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Pflanzung von ca. 300 Bäumen) usw. fordert. Der im Sitzungsraum anwesende Vermessungsingenieur, Herr Markstein, dessen Büro mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens betraut ist, stellte dazu fest, dass eine größere Straßenbreite die Konsequenz hätte, dass alle von seinem Büro bereits durchgeführten Zuteilungsberechnungen neu erstellt werden müssten. Eine weitere Schwierigkeit sieht er darin, dass die Zuteilungsgespräche mit den Eigentümern bereits mit einem einvernehmlichen Ergebnis geführt wurden.Bürgermeister Kieber äußerte die Befürchtung, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Außerdem stellte er im Rahmen der anschließenden Diskussion noch kurz heraus, dass das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald auch für die im Baugebiet vorgesehenen schmalen Stichstraßen eine größere Dimensionierung für erforderlich erachtet.
    Bürgermeister Kieber informierte über Folgendes:
    Von Bürgermeister Kieber wurde auszugsweise eine Schreiben des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zur geplanten Ausweisung des Überschwemmungsgebietes Region Kaiserstuhl-Tuniberg bekannt gegeben. Danach wurden von ihm die vom Ingenieurbüro Ernst & Co in Freiburg durchgeführte Flussgebietsuntersuchung ansprochen und er erläuterte die kartierten, im Hochwasserfall zu erwartenden Überschwemmungsflächen anhand eines vorliegenden Planes. Bürgermeister Kieber stellte als ein Ergebnis der Flussgebietsuntersuchung heraus, dass die Stadt Freiburg vor allem im Raum Günterstal Regenwasserrückhaltung betreiben muss, um Gottenheim als Unterlieger zu schützen. Bürgermeister Kieber erklärte weiter, dass mit den Überschwemmungen, wie sie aus dem vorgestellten Plan ersichtlich sind, bei einem Hochwasser, wie es alle 100 Jahre einmal vorkommt, auch unter Berücksichtigung der bereits realisierten Hochwasserschutzmaßnahmen, wie z.B. der Hochwasserumgehungsmulde, zu rechnen ist.
  11. Auf Nachfrage von einem der anwesenden Zuhörer wurde von Hauptamtsleiter Klank erläutert, dass das in Richtung Umkirch am Ortsrand von Gottenheim bestehende FFH-Gebiet bereits im Jahr 2000 ausgewiesen wurde. Eine Zuhörerin kritisierte daraufhin die mangelnde Beteiligung an der Schutzgebietsausweisung. Bürgermeister Kieber erläuterte daraufhin noch kurz das im Zusammenhang mit der FFH-Schutzgebietsausweisung für die in Betracht kommenden Flächen praktizierte Meldeverfahren und den Verfahrensgang bis hin zur Schutzgebietsausweisung.
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 20.03.2006

  1. Es wurde ausgeführt, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.02.2006 folgende Beschlüsse gefasst wurden:
    - Es wurden zunächst zwei Personalentscheidungen zur Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen getroffen.
    - Es wurde beschlossen, das im Einmündungsbereich der Straße Im Bückle zur Hauptstraße gelegene Eckgrundstück zu erwerben.
  2. Von den Vertretern des Polizeipostens Bötzingen, Herrn Jungel als Leiter des Polizeipostens und Herrn Eckstein als Jugendsachbearbeiter, wurde die Arbeit der Polizei allgemein und bezogen auf den Jugendbereich vorgestellt und es wurden Aussagen zur aktuellen Kriminalitätsstatistik getroffen.
  3. Zum weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit der Planung der Platzgestaltungen, die im Rahmen des Ausbaus der Hauptstraße im Bereich des „Kronenplatzes“ und im Bereich des Einmündungsbereichs der Straße "Im Bückle" in die "Hauptstraße" vorgesehen sind, wurde Folgendes beschlossen:
    - Die Bürger sollen in Form eines im Amtsblatt zu veröffentlichenden Aufrufes zur Abgabe von Stellungnahmen zu den vorliegenden Gestaltungsplänen und zur Einbringung eigener Gestaltungsvorschläge beteiligt werden.
    - Die unmittelbaren Anlieger sollen über die Platzgestaltungen in einem Anschreiben informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werden.
    - Mit den Gemeinderäten sollen Platzgestaltungen, die in Umliegergemeinden vorhanden sind, vor Ort besichtigt werden, damit sie sich ein Bild von den denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten machen können.
  4. Der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Grund- und Hauptschule und in Abhängigkeit vom Ergebnis einer technischen Prüfung auch auf dem Dach des Kindergartens unter Zugrundelegung des von der Fa. Badenova AG und Co.KG angebotenen Beteiligungsmodells "regiosonne kommunal", das mit einer kostenlosen Bereitstellung der Dachflächen verbunden ist, wurde zugestimmt. Weiter wurde beschlossen über die Höhe der in diesem Beteiligungsmodell vorgesehenen Geldeinlage der Gemeinde im Zusammenhang mit der Prüfung des zu dem Beteiligungsmodell abzuschließenden Vertrages in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zu entscheiden.
  5. a. Dem Bauantrag von Bettina und Stefan Dihlmann, Gottenheim zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 5470/1 wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB und unter Befreiung von den Festsetzungen der Ziffer 2.1 der Bebauungsvorschriften des Bebauungsplans "Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Thiel, Gäßle und Berg" (Überschreitung der zulässigen Gebäudetiefe von 8 m) das Einvernehmen erteilt.
    b. Dem Bauantrag des Herrn Wolfram Hess, Karlsruhe zum Anbau eines Treppenhauses und zum Ausbau des Dachgeschosses sowie zur Verbreiterung der Balkone auf dem Grundstück Flst.Nr. 5477 wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB und unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Thiel, Gäßle und Berg" (Überschreitung der im zeichnerischen Teil festgesetzten Baugrenze um 1,59 m durch das Treppenhaus) das Einvernehmen erteilt. Zudem wurde beschlossen, dass die nach unserer Satzung über örtliche Bauvorschriften - Stellplatzverpflichtung für Wohnungen – notwendigen 3 Kfz-Stellplätze noch nachzuweisen sind.
  6. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Kieber, dass das Thema des von der VAG angebotenen "Safer-Traffic-Nachtbusverkehrs" in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2006 behandelt werden soll. Eine Behandlung in der Sitzung vom 20.03.2006, wie sie ursprünglich vorgesehen war, scheiterte daran, dass der zuständige Mitarbeiter der VAG, Herr Plöger, verhindert war.
    - Auf eine Rückfrage zur noch ausstehenden Entscheidung über eine Mitgliedschaft im Trinationalen Atomschutzverband der Bevölkerung um das AKW Fessenheim (TRAS) hin wurden an den Gemeinderat umfassende Informationsmaterialien über den Trinationalen Atomschutzverband verteilt, nachdem die vom Gemeinderat in der Vergangenheit beschlossene Vertagung der Entscheidung über eine Mitgliedschaft in diesem Verband mit fehlenden Informationen begründet worden war.
    - Auf Bitte von Bürgermeister Kieber einigte man sich darauf, am Donnerstag, dem 27.04.2006, einen weiteren Termin für eine Gemeinderatssitzung vorzusehen.
    - Eine Rückfrage zur Weiterführung des Radweges in Richtung Umkirch wurde von Bürgermeister Kieber dahingehend beantwortet, dass sich die dafür auf Umkircher Gemarkung benötigten Waldflächen im fürstlichen Eigentum befinden und der Fürst in einem persönlichen Gespräch wenig Bereitschaft gezeigt hat, seine Flächen zur Anlage eines Radweges zur Verfügung zu stellen.
  7. Bürgermeister Kieber informierte über Folgendes:
    - Im Hinblick auf die am 26.03.2006 stattfindende Landtagswahl wurden die Mitglieder des Wahlvorstandes von Bürgermeister Kieber auf die Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hingewiesen. Außerdem wurde von ihm angesprochen, dass die Uhr in der Nacht vom Samstag auf Sonntag auf Sommerzeit umgestellt wird, was am Wahltag von den Mitgliedern des Wahlvorstands zu beachten ist.
    - Weiter informierte Bürgermeister Kieber, dass er mittlerweile Anfragen von sieben Kaufinteressenten für Gewerbeflächen vorliegen hat. Darunter befindet sich ein Interessent, der 50 ar Gewerbefläche erwerben möchte. Er führte dazu weiter aus, dass die Gemeinde zwar ein Grundstück in dieser Größe hat, dass aber ein Teil dieser Fläche zur Aussiedlung eines ortsansässigen Betriebes vorgesehen ist. Infolgedessen könnte dem Kaufinteressenten eigentlich nur noch das im Gewerbegebiet Nägelsee gelegene Grundstück zum Kauf angeboten werden, das eigentlich für die Errichtung einer Mehrzweckhalle reserviert war. Bürgermeister Kieber erklärte weiter, dass es sich um einen für Gottenheim sehr interessanten Kaufinteressenten handelt, weshalb sich die Gemeinderäte Gedanken über denkbare Ansiedlungsmöglichkeiten machen sollten.
    - Anschließend wurde von Bürgermeister Kieber über die Notwendigkeit der Durchführung von Schönheitsreparaturen im Kindergarten, die Gegenstand eines Gespräches mit der katholischen Kirche waren und laut dem Kostenvoranschlag einen Betrag von 22.000 € beinhalten, informiert. Laut Vertrag zwischen der Gemeinde und der katholischen Kirche als Betreiber des Kindergartens sind die Schönheitsreparaturen am Kindergartengebäude innerhalb eines bestimmten Rahmens von der katholischen Kirche zu tragen. Da in der Vergangenheit von der katholischen Kirche keinerlei Schönheitsreparaturen vorgenommen wurden und die Gemeinde bereits 88% der Kosten des Kindergartenbetriebs trägt, wurde von Bürgermeister Kieber die Auffassung vertreten, dass mit der Verrechnungsstelle der katholischen Kirche mit dem Ziel einer Kostenübernahme für die im Kindergarten erforderlichen Schönheitsreparaturen verhandelt werden soll.
    - Danach teilte Bürgermeister Kieber mit, dass mit dem Regierungspräsidium Freiburg nochmals Gespräche über eine zusätzliche Kostenbeteiligung am Ausbau der Hauptstraße geführt wurden, nachdem Untersuchungen ergeben hatten, dass beim Bau der Hauptstraße, bei der es sich um eine Landesstraße handelt, teerhaltiger Asphalt verwendet wurde und dadurch Mehrkosten in Höhe von ca. 40.000 € für die Entsorgung des beim Straßenausbau anfallenden Materials entstehen.
    Außerdem wurde festgestellt, dass die Kosten für die Erneuerung der Straßeneinläufe in der Hauptstraße den von der Gemeinde für den Ausbau des Gehweges zu tragenden Kosten zugeschlagen waren, obwohl es sich eigentlich um Maßnahmen handelt, die die Landesstraße betreffen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat sich aus den vorgenannten Gründen bereit erklärt die für den Ausbau der Hauptstraße zugesagte Kostenbeteiligung auf 260.000 € zu erhöhen.
    - Anschließend informierte Bürgermeister Kieber über ein mit der Jugendbetreuerin der Gemeinde March, Frau Graner, geführtes Gespräch. Dieses Gespräch hat ergeben, dass sich Frau Graner zu Mithilfe an der Durchführung des für die Kinder und Jugendlichen in Gottenheim geplanten Sommerferienprogramms bereit erklärt, da die "highlights" dieses Programms so oder so von ihr organisiert worden wären. Außerdem ist eine verstärkte Bereitschaft der Vereine und örtlichen Betriebe zur Mithilfe bei der Umsetzung des Sommerferienprogramms zu verzeichnen und es sind weitere Programmhöhepunkte wie z.B. eine Veranstaltung mit Nachwanderung und Übernachtung in einer Waldhütte vorgesehen. Bürgermeister Kieber wies darauf hin, dass am 11.04.2006 im Jugendhaus ein Treffen der am Sommerferienprogramm Beteiligten durchgeführt werden soll.
    - Weiter wurde von Bürgermeister Kieber die von ihm gesehene Notwendigkeit zur Veranstaltung einer Bürgerversammlung, die den 2. Bauabschnitts der B 31 West zum Gegenstand haben soll, angesprochen. Zu der am 14.03.2006 vom Regierungspräsidium Freiburg in Ihringen zum 2. Bauabschnitt der B 31 West durchgeführten Informationsveranstaltung, bei der auch die Gemeinden Ihringen und Gottenheim die Möglichkeit zur Stellungnahme hatten, führte er aus, dass das Regierungspräsidium Freiburg der Gemeinde die im Rahmen des eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens zur Offenlage vorgesehenen Unterlagen erst am Donnerstag, dem 09.03.2006 zur Verfügung gestellt hatte, so dass die Zeit zu knapp war, um sich intensiv auf die Informationsveranstaltung in Ihringen vorbereiten zu können. Anschließend einigte man sich darauf, die von Bürgermeister Kieber zum 2. Bauabschnitt der B 31 West vorgeschlagene Bürgerversammlung am Montag, dem 03.04.2006 durchzuführen.
    - Bürgermeister Kieber informierte außerdem darüber, dass im Rahmen der Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Behörden zu den "Ortsbebauungsplänen Oberdorf und Unterdorf" eine Vielzahl von Stellungnahmen eingegangen sind, die erst bewertet und gegebenenfalls in die Bebauungsplanentwürfe eingearbeitet werden müssen. Außerdem wies er darauf hin, dass die Bebauungspläne bis zum 30.06.2006 zur Rechtskraft gebracht werden müssen, da ansonsten Umweltgutachten usw. erforderlich werden würden, was die Bebauungspläne wesentlich verteuern würde. Anschließend spricht er noch ein Gutachten zur Spritzmittelabdrift an, das im Zusammenhang mit der im "Ortsbebauungsplan Oberdorf" vorgesehenen Ausweisung einiger Baugrundstücke entlang der Tunibergstraße zur Untersuchung des von der Wohnbebauung mit Rebpflanzungen einzuhaltenden Abstandes erforderlich wurde. Weiter legt Bürgermeister Kieber dar, dass auch Aussagen zu dem von Bahnanlagen ausgehenden Lärm und den erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen eingeholt werden mussten und noch in die Bebauungsplanentwürfe einzuarbeiten sind.
    - Von Bürgermeister Kieber wurde um Mithilfe bei den im gemeindeeigenen Weinberg anstehenden Rebarbeiten gebeten.
    - Außerdem wies er auf die am kommenden Wochenende stattfindende Tunibergweinmesse hin.
    - Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wurde von Bürgermeister Kieber versichert, dass im Gottenheimer Wald ein nachhaltiger Brennholzeinschlag stattfindet und insofern auch in den kommenden Jahren nicht zu befürchten ist, dass die eingeschlagene Brennholzmenge den Gottenheimer Bedarf nicht mehr decken kann.
  8. Von einem der anwesenden Zuhörer wurden folgende Anfragen und Hinweise vorgebracht:
    - Es wurde vorgeschlagen, dass die Gemeinde die Photovoltaikanlagen auf dem Dach der Grund- und Hauptschule und gegebenenfalls des Kindergartens auf privater Basis errichtet, da dadurch eine Rendite in Höhe von bis zu 9% erreicht werden kann. Bürgermeister Kieber erklärte dazu, dass er Unterlagen einer privat initiierten Photovoltaikanlage aus Riegel vorliegen hat, aus denen hervorgeht, dass sich die Rendite im Mittel um ca. 5% bewegt. Außerdem wies er darauf hin, dass die Gemeinde zur Finanzierung der Anlage einen Kredit aufnehmen und das mit dem Betrieb der Anlage verbundene Risiko tragen müsste.
    - Auf Nachfrage durch den Zuhörer bestätigte Bürgermeister Kieber, dass der Gemeinderat und der Betroffene selbst rechtzeitig über die personellen Konsequenzen aus der Neuorganisation der Jugendarbeit informiert waren.
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 13.02.2006

  1. Es wurde ausgeführt, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.01.2006 das Protokoll der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.01.2006 bekannt gegeben wurde. Weiter wurde mitgeteilt, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.01.2006 keine Beschlüsse gefasst wurden.
  2. Der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Entwässerungsverbandes Moos für das Haushaltsjahr 2006 wurde zugestimmt.
  3. a. Zu den im Rahmen des Ausbaus der Hauptstraße geplanten Platzgestaltungen wurde beschlossen, die Entscheidung über die bei den Platzgestaltungen der Ausführung zugrunde zu legenden Planungen und die Ausbaustandards zurückzustellen, um den Bürgern noch Gelegenheit zu geben, sich zu den Planungen zu äußern. Die Planung soll auf der Grundlagen der Rückmeldungen der Bürger eventuell nochmals überarbeitet werden und die Ausschreibung zur Realisierung der Platzgestaltungen soll getrennt von der Ausschreibung zum Ausbau der Hauptstraße erfolgen. b. Es wurde beschlossen, dass der Ausbau der Hauptstraße entsprechend der Planvariante des Ingenieurbüros Bausenhart, Manzke und Partner erfolgen soll, die nach den mit den betroffenen Grundstückseigentümern noch zu führenden Gesprächen realisierbar ist. Die Verwaltung wurde dabei beauftragt, die weiteren dafür erforderlichen Entscheidungen in eigener Zuständigkeit zu treffen. Außerdem wurde beschlossen die Planung in dem Ausbaustandard zu verwirklichen, wie er aus der Anlage 4 zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 17/2006 ersichtlich ist. c. Das Ingenieurbüro Bausenhart, Manzke und Partner wurde beauftragt die Arbeiten zum Ausbau der Hauptstraße entsprechend dem aus der Anlage 4 zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 19/2006 ersichtlichen Zeitplan vorbehaltlich des Ergebnisses der mit den betroffenen Grundstückseigentümern noch zu führenden Gespräche und einschließlich der Arbeiten zur Verlegung einer neuen Wasserleitung auszuschreiben.
  4. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass für den aus der Anlage 1 zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 20/2006 ersichtlichen Teilbereich des künftigen Baugebietes "Ortsbebauungsplan Oberdorf" die notwendige Bodenordnung in Form einer "vereinfachten Umlegung" auf der Grundlage der §§ 80 bis 84 Baugesetzbuch durchgeführt werden soll. Der Formulierung der aus der Anlage 2 zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 20/2006 ersichtlichen städtebaulichen Verträge wurde zugestimmt und die Verwaltung wurde beauftragt, diese städtebaulichen Verträge mit den von der Bodenordnung betroffenen Grundstückseigentümern noch vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes "Ortsbebauungsplan Oberdorf" abzuschließen. Das Vermessungsbüro Markstein, In den Fischermatten 3/2, 79312 Emmendingen wurde auf der Grundlage der Honorarermittlung vom 07.02.2006 mit der Durchführung der für einen Teilbereich des künftigen Baugebietes "Ortsbebauungsplan Oberdorf" notwendigen Bodenordnung beauftragt.
  5. Der Gemeinderat stimmte dem aus der Gemeinderats-Drucksache Nr. 19/2006 ersichtlichen Verwaltungsvorschlag zur künftigen Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Gottenheim zu.
  6. Das Ingenieurbüro Ulrich Ruppel, Eichbergweg 7, 79183 Waldkirch wurde mit der Erbringung der städtebaulichen Leistungen zur ersten Änderung des Bebauungsplanes "Sägeplatz" beauftragt. Dem Abschluss des als Anlage 1 der Gemeinderats-Drucksache Nr. 22/2006 dem Gemeinderat vorgelegten Vertrages für städtebauliche Leistungen zur ersten Änderung des Bebauungsplanes "Sägeplatz" mit dem Ingenieurbüro Ulrich Ruppel, Eichbergweg 7, 79183 Waldkirch wurde unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass mit der Fa. Helmut Meier GmbH zuvor eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung abgeschlossen wird.
  7. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk auf Gemarkung Gottenheim wurde mit Wirkung vom 01.04.2006 für weitere 9 Jahre an Herrn August Riehle zu 2/3 und an Herrn Volker Kieber zu 1/3 zu einem Pachtpreis von 4.500 € mit folgenden Maßgaben verpachtet:
    - Die Regelungen im bisherigen Jagdpachtvertrag werden beibehalten.
  8. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Es wurde nach dem Stand des Geschäftsverteilungsverteilungsplans der Verwaltung gefragt. Bürgermeister Kieber erklärte dazu, dass noch letzte Klärungen innerhalb der Verwaltung vorzunehmen sind und der Geschäftsverteilungsplan dem Gemeinderat danach ebenfalls zur Verfügung gestellt wird. - Auf Rückfrage zum Stand in Sachen bürgerschaftliches Engagement erklärte Bürgermeister Kieber, dass die ersten Schritte zur Realisierung mit Unterstützung von Professor Klie angegangen werden sollen und dass vor allem im Bereich Altenarbeit bei den Bürgern viel Interesse an einem Engagement vorhanden ist.

    Bürgermeister Kieber informierte über Folgendes:
    - Er gab die Einladung des Jagdpächters Riehle zu einem Wildessen, dass für die Gemeinderäte und die Verwaltung veranstaltet wird, bekannt.
    - Weiter informierte er über den Stand der vom Ingenieurbüro Ernst derzeit durchgeführten Untersuchungen zum Hochwasserschutz. Danach hat der Wasserstand des Bohrerbachs auf der Gemarkung der Stadt Freiburg für den Hochwasserschutz auf unserer Gemarkung die größten Auswirkungen und Wasserrückhaltemaßnahmen in diesem Bereich sind folglich von größerer Bedeutung wie z.B. auf der Gemarkung des Ortsteils Opfingen der Stadt Freiburg.
    - Zum Ausbau der Hauptstraße erklärte Bürgermeister Kieber, dass mit den betroffenen Grundstückseigentümern schon Gespräche über die dafür erforderlichen Straßensperrungen geführt wurden. Aus zeitlichen Gründen ist vorgesehen, die Hauptstraße in zwei Abschnitten zeitlich unterschiedlich voll zu sperren.
    - Er teilte weiter mit, dass eine Planung der Badenova vorgesehen hatte, die Gasleitungen im Bereich der Hauptstraße, der Waltershoferstraße, der Rathausstraße usw. noch in diesem Jahr auszuwechseln. Diese Baumaßnahmen sind aufgrund des Ausbaus der Hauptstraße zumindest im Bereich der Waltershoferstraße und der Rathausstraße zurückzustellen. - Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, auf die Baumaßnahmen rechtzeitig im Mitteilungsblatt hinzuweisen. Bürgermeister Kieber erklärte dazu, dass mit den betroffenen Grundstückseigentümern und mit den Gemeinderäten vorher noch Gespräche vor Ort stattfinden sollen.
  9. Von den anwesenden Zuhörern wurden folgende Anfragen und Hinweise vorgebracht:
    - Es wurde vorgeschlagen, zu der "Im Bückle" vorgesehenen Platzgestaltung an den Gewerbeverein Gottenheim im Hinblick auf eine finanzielle Beteiligung heranzutreten. Diese könnte zum Beispiel so ausgestaltet werden, dass die Gewerbetreibenden für den Bau des Brunnens einen bestimmten Betrag spenden und sie dafür im Gegenzug als Stifter auf einer vor Ort anzubringenden, kleinen Metalltafel aufgeführt werden, wodurch für ihren Betrieb ein dauerhafter Werbeeffekt gegeben ist. Bürgermeister Kieber erklärte dazu, dass dies angedacht ist.
    - Bürgermeister Kieber kritisierte, dass an der Kreisversammlung des BLHV kein einziger Gottenheimer Landwirt teilgenommen hatte, was im Widerspruch zu den Klagen der Landwirte über eine mangelhafte Vertretung ihrer Interessen steht. Ein im Zuhörerraum anwesender Landwirt entschuldigte daraufhin sein Fehlen mit einer anderweitigen Terminverpflichtung.
    - Von dem im Zuhörerraum anwesenden Landwirt wurde weiter vorgebracht, dass eine Verengung der Hauptstraße vor einer Fertigstellung des ersten Bauabschnitts der B31 West, mit der erst in ca. 3 Jahren zu rechnen ist, für die Benutzer der Gehwege entlang der Hauptstraße ein wesentlich größeres Sicherheitsrisiko darstellt, da ein Begegnungsverkehr mit LKW nach einer Verengung der Hauptstraße nur schwer möglich ist und damit zu rechnen ist, dass die LKW-Fahrer deshalb auf den Gehweg ausweichen. Darüber wurde im Gemeinderat kurz diskutiert. Von dem Landwirt wurde auch angesprochen, dass der zweite Bauabschnitt der B31 West das Gelände des Reitsportvereins ("Ponyhof") tangieren wird. Bürgermeister Kieber erklärte dazu, dass dem Regierungspräsidium Freiburg von der Verwaltung eine andere Trassenführung vorgeschlagen wurde, um die Inanspruchnahme des Geländes am "Ponyhof" für die B 31 West Trasse zu vermeiden. Der Vorschlag der Verwaltung wurde vom Regierungspräsidium Freiburg jedoch mit dem Hinweis auf die sich daraus ergebenden, nicht möglichen Kurvenradien in Frage gestellt. Vom Bürgermeister wurde noch darauf hingewiesen, dass zum zweiten Bauabschnitt der B31-West am 14.03.2006 in Ihringen zusammen mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg eine Podiumsdiskussion veranstaltet wird, an der alle interessierten Bürger teilnehmen können. Von ihm wurde in diesem Zusammenhang noch eine Prognose des Regierungspräsidiums Freiburg angesprochen, nach der mit einer täglichen Verkehrsbelastung von 23.200 Fahrzeugen, davon ca. 2.320 LKW, gerechnet wird, sobald der erste Bauabschnitt der B31 West fertig gestellt ist.
    - Von dem im Zuhörerraum anwesenden Landwirt wurde im Hinblick auf die zwischen Bötzingen und Eichstetten zudem geplante Landesstraße und die massive Inanspruchnahme von Gelände auf Gottenheimer Gemarkung gefordert, gegen den Bau der B31 West insgesamt nochmals rechtlich vorzugehen. Bürgermeister Kieber erklärte dazu, dass der erste Bauabschnitt der B 31 West planfestgestellt ist und demzufolge gegen diesen Bauabschnitt keine rechtlichen Möglichkeiten mehr gegeben sind. Dies wurde im Gemeinderat nochmals kurz diskutiert.
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 30.01.2006

  1. Es wurde bekannt gegeben, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.01.2006 folgende Beschlüsse gefasst wurden:
    - Die Behandlung des Tagesordnungspunktes 2 wurde vorgezogen und es wurde dem Abschluss einer Ergänzung einer mit einem Privaten zur Sanierung eines Wohnhauses bereits bestehenden Modernisierungsvereinbarung und der damit verbundenen Gewährung weiterer Zuschussmittel aus dem Landessanierungsprogramm in Höhe von maximal weiteren 4.200 € zugestimmt.
    - Danach wurde das Protokoll der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2005 bekannt gegeben.
  2. Nach Erläuterung und Diskussion, bei der unter anderem dargestellt wurde, dass die vorgesehene Kreditaufnahme gegenüber dem ersten Haushaltsplanentwurf 2006 von 550.000 € auf 340.000 € gesenkt werden konnte, wurde vom Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen.
  3. Außerdem wurde der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2006 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung beschlossen.
  4. Von der Verwaltung wurde ein Konzept zur Neuordnung der Vereinsförderung vorgestellt und im Gemeinderat anschließend beraten. Man kam zum Ergebnis, dass das Konzept in folgenden Punkten nochmals überarbeitet werden sollte:
    - dem Fördermaßstab "Außenwirkung" sollte keine blockweise sondern eine lineare Staffelung nach der Anzahl der Auftritte zugrunde gelegt werden.
    - in der Dienstanweisung zur Weitervermietung von Räumlichkeiten, die dem Verein zur Verfügung gestellt wurden, an Dritte sollten die Bedingungen zur Weitervermietung klar geregelt werden z.B. durch eine Beschränkung der Anzahl der Weitervermietungen.
    - bei der Hallenmiete, die den Vereinen künftig in Rechnung gestellt werden soll, ist zu differenzieren, ob die Halle für Veranstaltungen oder zu Trainingszwecken genutzt werden soll.
  5. Vom Gemeinderat wurde zur Verpachtung der gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Grundstücke Folgendes beschlossen: Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den bisherigen Pächtern (mit Ausnahmen) unter Berücksichtigung der tatsächlich bewirtschafteten Grundstücke zum 11.11.2005 neue Pachtverträge mit einer Laufzeit von 9 Jahren ( bis zum 11.11.2014) zu den bisher geltenden Pachtbedingungen abzuschließen. Außerdem wurde beschlossen, die Pachtpreise auf die nächsthöhere, glatte Zahl auf- oder abzurunden.
  6. Bauanträge:
    a. Dem Bauantrag des Herrn Bernhard Götz, Vogtsburg – Bickensohl zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 5549/1 wurde unter Zugrundelegung des Baufluchtenplans des Bebauungsplanes "AU" sowie der LBO und des BauGB das Einvernehmen mit folgenden Maßgaben erteilt:
    - Die notwendigen Stellplätze / Garagen sind noch nachzuweisen.
    - Zur Dacheindeckung dürfen nur rote bis braune Dachziegel verwendet werden.
    b. Dem Bauantrag des Sportvereins Gottenheim e.V. zum Neubau einer Zuschauerüberdachung auf dem Grundstück Flst. Nr. 5082/1 wird unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB und unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan "Sportzentrum" (Überschreitung des im zeichnerischen Teil festgesetzten Standorts für die Zuschauertribüne) das Einvernehmen erteilt.
  7. Vom Gemeinderat wurde Folgendes beschlossen: Der Bebauungsplan "Sägeplatz" wird nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. §1 Abs. 8 Baugesetzbuch zum ersten Mal geändert. Diese Bebauungsplanänderung wird folglich als "1. Änderung des Bebauungsplanes Sägeplatz" bezeichnet. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist beim Maß der baulichen Nutzung eine Geschossflächenzahl von 1,6 festgesetzt. Diese soll auf 1,2 gesenkt werden, da der alte Wert nicht mehr erforderlich ist. Gegebenenfalls sollen weitere Bebauungsvorschriften angepasst werden. Da die Grundzüge des Bebauungsplanes durch diese Änderung nicht berührt werden, soll das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch angewendet werden. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch wird abgesehen. Ebenso wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch, von dem Umweltbericht nach § 2 a Baugesetzbuch und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Für den Geltungsbereich der 1. Änderung ist der Bebauungsplan mit Satzungsbeschluss vom 22.04.2002 maßgebend. Die mit der Änderung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten sind von der Fa. Helmut Meier GmbH zu tragen.
  8. a. Dem Abschluss des der Gemeinderats-Drucksache Nr. 11/2006 beigelegten und dem Gemeinderat vorgelegten Ingenieurvertrages für den Ausbau der Hauptstraße mit dem Ingenieurbüro Bausenhart, Manzke und Partner wurde mit folgenden Änderungen zugestimmt:
    1. In den Ziffern 4.9 und 7.1.6 ist die Leistungsphase 9 zu streichen.
    2. Die Honorierung der unter Ziffer 7.1.8 aufgeführten Vermessungsleistungen soll im Vertrag klarer dargestellt werden (Honorarzone II Mittelsatz, Leistungsphase Bewertung 25% bzw. 50%).
    b. Es wurde beschlossen, das Planungsbüro Fischer, Günterstalstr. 32, 79100 Freiburg mit der Erbringung der Architektenleistungen für die entlang der Hauptstraße vorgesehenen Platzgestaltungsbereiche "Kronenplatz" und "Im Bückle" zu beauftragen. Zur Honorierung der Architektenleistungen wurde dem Abschluss des der Gemeinderats-Drucksache Nr. 12/2006 beigelegten und dem Gemeinderat vorgelegten Architektenvertrages mit dem Planungsbüro Fischer mit folgenden Änderungen zugestimmt:
    1. Der Honorarermittlung ist die Regelung der Ziffer 7.1.1 des Vertrages zugrunde zu legen.
    2. Die Regelung unter Ziffer 7.1.6 ist dahigehend zu korrigieren, dass die anrechenbaren Kosten zusammengefasst ermittelt werden. Der vom Architekten eingetragene Vorbehalt wird beibehalten, aber dahingehend ergänzt, dass die zeitliche Differenz zwischen den Auftragserteilungen 6 Monate betragen kann.
    3. Die unter Ziffer 7.2.3 vorgesehenen besonderen Leistungen werden um den Vorbehalt ergänzt, dass eine Honorierung eine gesondert Beauftragung voraussetzt.
    4. Die Stundensätze unter Ziffer 7.3 werden auf die derzeit gültigen Durchschnittssätze der Staatlichen Hochbauverwaltung (Rift-Sätze) korrigiert.
    5. Die Nebenkostenpauschale unter Ziffer 7.4.1 wird auf 5% verringert und auf einen Maximalbetrag von 1.400,-- € (netto) beschränkt.
  9. Der Gemeinderat fasste zunächst den Beschluss, der von der Mitgliedsgemeinde des Entwässerungsverbandes Moos erhobenen Forderung nach einer paritätischen Entsendung von Vertretern der Verbandsgemeinden Gottenheim und Umkirch in die Verbandsversammlung des Entwässerungsverbandes Moos zuzustimmen. Der in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2005 unter TOP 2d gefasste Beschluss wird deshalb wie folgt geändert: Die Satzung des Entwässerungsverbandes Moos soll dahingehend geändert werden, dass von den Verbandsgemeinden Gottenheim und Umkirch künftig jeweils 4 stimmberechtigte Gemeinderäte als Verbandsvertreter an den Verbandsversammlungen des Entwässerungsverbandes Moos teilnehmen sollen.
    Außerdem wurden folgende Gemeinderäte in Form einer Reihenfolgestellvertretung zu Stellvertretern der in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2005 für die Verbandsversammlung des Entwässerungsverbandes Moos bestellten Vertreter gewählt:
    1. Jörg Hunn
    2. Lothar Zängerle
    3. Kurt Hartenbach
    4. Markus Eberle
  10. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Es wurde kritisiert, dass der Winterdienst in der Schulstraße nicht ausreichend erfolgt ist, was z.B. für die Fußgänger und dabei insbesondere für die Schulkinder zu Beeinträchtigungen bei der Verkehrssicherheit geführt hat. Bürgermeister Kieber sichert zu, dass gestreut wird.
    - Es wurde eine schadhafte Straßenleuchte im Kreuzungsbereich Kaiserstuhlstraße / Schulstraße bemängelt.
    - Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Kieber, dass es in Sachen Umlegung des künftigen Baugebietes "Steinacker-Berg" noch einige wenige Fragen zu klären gibt.
    - Auf eine Rückfrage, die den Gesamtentwässerungsplan zum Inhalt hatte, erklärte Bürgermeister Kieber, dass der Gesamtentwässerungsplan zwar noch nicht vorliegt, die Entwässerungsproblematik im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Hauptstraße vom Ingenieurbüro Bausenhart, Manzke und Partner aber bereits mit dem Ergebnis untersucht wurde, dass der Entwässerungskanal in der Hauptstraße auf einem kurzen Stück ausgetauscht und die Entwässerungs- leitung der Tunibergstraße an die Entwässerungsleitung der Bötzinger Straße angebunden werden muss. Außerdem müssen die im Einmündungsbereich der Seitenstraßen vorhandenen Kanalstücke ausgetauscht und an den Entwässerungskanal der Hauptstraße neu angebunden werden. Bei Verwirklichung dieser Maßnahmen kann der Entwässerungskanal in der Hauptstraße belassen werden.
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass die Poller, die zwischen den Straßen "Im Ihringer" und "Carl-Frey-Straße" normalerweise die Durchfahrt sperren, ab und zu doch installiert sind, obwohl zugesagt wurde, dass die Durchfahrt während der Baumaßnahmen in der Tunibergstraße offen gehalten wird. Der Verwaltungsangestellte, Herr Schupp, sichert zu, dass die Poller vom Bauhof abmontiert und für die Dauer der Baumaßnahme in der Tunibergstraße im Bauhof deponiert werden.
    - Bürgermeister Kieber informierte darüber, dass die Bundestagsabgeordnete Frau Kerstin Andreae am Mittwoch, dem 01.02.2006 zu einem nichtöffentlichen Arbeitsgespräch ins Rathaus kommt, bei dem folgende Themen besprochen werden sollen: B31-West, Ausbau des Radwegenetzes, Landessanierungsprogramm. Anschließend wird um 15.30 Uhr eine öffentliche Pressekonferenz stattfinden.
  11. Von den anwesenden Zuhörern wurden folgende Anfragen und Hinweise vorgebracht:
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass an der Kreuzung Bötzinger Straße / Hauptstraße eine Straßenleuchte beschädigt ist. Der Verwaltungsangestellte, Herr Schupp, erklärte dazu, dass dies bekannt und die Reparatur schon in Auftrag gegeben ist.
    - Es wurde die Einrichtung eines immer samstags im Rathausinnenhof stattfindenden Wochenmarktes und der Bau von Marktständen nach der Vorlage der zum Weihnachtsmarkt ausgeliehenen Stände angeregt. Der Wochenmarkt könnte als Testlauf für eine angedachte Markthalle dienen. Von Bürgermeister Kieber wurde daraufhin ausgeführt, dass im württembergischen Landesteil Gemeinden Markthallen in Form einer Bürgergenossenschaft oder Bürgerstiftung betreiben. Es wurde auch die Unterbringung eines Marktes im Bahnhofsgebäude vorgeschlagen.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 09.01.2006

  1. Es wurde bekannt gegeben, dass in den nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 14.11.2005 und 12.12.2005 folgende Beschlüsse gefasst wurden:
    Gemeinderatssitzung vom 14.11.2005:
    - Zunächst wurde das Protokoll der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.09.2005 bekanntgegeben.
    - Danach wurde der Gemeinderat über den Abschluss des Verfahrens bei der Neubesetzung der Rektorenstelle der Grund- und Hauptschule informiert.
    - Anschließend wurde die Vornahme von Mietanpassungen für die gemeindeeigenen Mietwohnungen beschlossen.
    Gemeinderatssitzung vom 12.12.2005:
    - Zunächst wurde das Protokoll vom 14.11.2005 bekanntgegeben
    - Dann wurde die Gewährung einer vorweggenommenen Steigerung der Dienstalterstufe an einen Mitarbeiter beschlossen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Ermächtigung in der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 25.07.2005 umzusetzen und dem betreffenden Mitarbeiter sein zunächst befristet übertragenes neues Tätigkeitsfeld ab dem 01.01.2006 auf Dauer zu übertragen.
  2. Vom Gemeinderat wurde der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 auf der Grundlage folgender vorgenommener Änderungen beschlossen:
    Im Verwaltungshaushalt:
    - Der Ausgabeansatz für das bürgerschaftliche Engagement wurde von 4.500 € auf 10.000 € erhöht.
    Im Vermögenshaushalt:
    - Der Ausgabeansatz für die Beschaffung eines Aufnahmegerätes für die Rathausprotokolle in Höhe von 2.800 € wurde gestrichen.
    - Der Ausgabeansatz für die Beschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr wurde von 30.000 € auf 25.000 € reduziert.
    - Der Ausgabeansatz in Höhe von 35.000 € , der für den Bahnübergang hin zum Ponyhof veranschlagt worden war, wurde gestrichen.
    Die Verabschiedung des Haushalts 2006 wurde auf den 30.01.2006 terminiert.
  3. Vom Gemeinderat wurde der Entwurf des Wirtschaftsplans des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde für das Wirtschaftsjahr 2006 unverändert beschlossen. Die Verabschiedung des Wirtschaftsplans ist auf den 30.01.2006 terminiert.
  4. Es wurde beschlossen, dass zum Entwurf des Flächennutzungsplans 2020 und des Landschaftsplans 2020 der Stadt Freiburg im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB wie folgt Stellung genommen wird:
    "Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2020 enthält unseres Erachtens in Bezug auf den für uns als Unterliegergemeinde der Stadt Freiburg wichtigen Aspekt des Hochwasserschutzes keine ausreichenden Festsetzungen. Die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen zur Reduzierung von Hochwassergefahren wird derzeit vom Ingenieurbüro Ernst & Co GmbH, Freiburg im Rahmen einer gemarkungsübergreifenden Flussgebietsuntersuchung geprüft. Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt noch nicht vor. Von uns wird aus Gründen der Rechtssicherheit für uns als Unterliegergemeinde gefordert, dass zumindest das Ergebnis dieser Flussgebietsuntersuchung in den Flächennutzungsplan 2020 durch Einarbeitung entsprechender Festsetzungen aufgenommen wird. Was den Hochwasserschutz anbelangt verweisen wir zudem auf unsere im frühzeitigen Beteiligungsverfahren mit Schreiben vom 24.02.2005 abgegebene Stellungnahme. An dieser Stellungnahme wird festgehalten und es wird eine entsprechende Umsetzung im Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Freiburg gefordert.
    Weiter sind wir der Auffassung, dass die Realisierung der im Flächennutzungsplan 2020 ausgewiesenen Bauflächen zu einer Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs in unserer Gemeinde führen wird. Die B 31 West, die diesen Verkehr aufnehmen könnte, ist jedoch nur bis zur in Richtung Bötzingen führenden Landesstraße L 115 planfestgestellt. Eine vollständige Ortsumgehung von Gottenheim und damit eine vollständige Entlastung unserer Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr ist nur gewährleistet, wenn der 2. Bauabschnitt der B 31 West oder zumindest eine Anbindung bis hin an die in Richtung Wasenweiler führende Kreisstraße K 4995 realisiert wird. Uns ist zwar bewusst, dass die Stadt Freiburg die Verwirklichung dieser Straße nicht zum Gegenstand ihres Flächennutzungsplans machen kann, bitten aber im Hinblick auf die für unsere Gemeinde zu erwartende Verkehrszunahme um Unterstützung bei der Durchsetzung unserer Forderung nach einem schnellstmöglichen Weiterbau der B 31 West. Darüber hinaus wird aber im Rahmen des Flächennutzungsplans 2020 gefordert, dass die Stadt Freiburg eine Radwegeverbindung von Ihrem Ortsteil Waltershofen zu unserer Gemeinde hin einplant. Zum Landschaftsplan 2020 werden von unserer Seite keine Anregungen vorgebracht."
  5. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    Es wurde angeregt, mit dem Gemeinderat eine Ortsbegehung in der Tunibergstraße / Hogengasse durchzuführen. Bürgermeister Kieber erklärte dazu, dass vorgesehen ist, mit dem Gemeinderat in Bausachen einen Ortstermin abzuhalten, der zu Informationszwecken auch eine Besichtigung von Bauvorhaben in Nachbargemeinden beinhalten soll.
    Auf Nachfrage erklärt er, dass die Baumaßnahme in der Tunibergstraße/Hogengasse auch im Hinblick auf die Zuschüsse bis zum Februar 2006 abgeschlossen werden soll. In diesem Zusammenhang wurde von ihm noch erwähnt, dass sich die Badenova bereit erklärt hat, im Rahmen des Straßenausbaus für die in der Tunibergstraße noch zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke vorsorglich eine größer dimensionierte Gasleitung zu verlegen. Außerdem teilte er das Ergebnis der mit den Eigentümern dieser Grundstücke zum Flächenbeitrag geführten Verhandlungen mit.
  6. Von einem Zuhörer wurde darauf hingewiesen, dass einige Fenster im Versammlungsraum des Feuerwehrgerätehauses in einem schlechten Zustand sind. Rechnungsamtsleiter Wessels stellte dazu fest, dass im Haushalt 2006 ein Ausgabeansatz für die Erneuerung dieser Fenster enthalten ist.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12.12.2005

  1. a. Zunächst wurde beschlossen, dem Entwurf des Grünordnungsplanes in der Fassung vom 14.11.2005 zuzustimmen.
    Daraufhin wurde beschlossen, der auf der Grundlage des in der Gemeinderats-Drucksache Nr. 88/2005 als Empfehlung der Verwaltung dargestellten Ergebnisses der im Vorfeld zur Gemeinderatssitzung angestellten Überlegungen und auf der Grundlage der aus dieser Drucksache ebenfalls ersichtlichen Änderungswünsche der Eigentümer der im südlichen Bebauungsplangebiet gelegenen Grundstücke erfolgten Überarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Steinacker-Berg" und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften (jeweils in der Fassung vom 08.12.2005), die der Gemeinderats-Drucksache Nr. 88/2005 als Anlage 3 beigelegen haben, mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
    - Im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes (Bereich entlang der Bahnlinie) wird die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten von 5 auf 6 Wohneinheiten erhöht und die in diesem Bereich im Bebauungsplanentwurf für zwei Grundstücke getroffenen, vom restlichen Baugebiet abweichenden Festsetzungen werden auf die gesamten, unmittelbar entlang der Bahnlinie gelegenen, zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke ausgedehnt.
    - Die nach dem Bebauungsplanentwurf für Doppelhäuser zulässige Gebäudelänge wird von 9 m auf 10 m erhöht.
    b. Die Verwaltung wurde beauftragt auf der Basis der Beschlussfassung unter TOP 1a die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen und den Beteiligungszeitpunkt sowie -zeitraum in eigener Zuständigkeit festzulegen.
  2. Entwässerungsverband Moos:
    a. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2004 fest.
    b. Vom Gemeinderat wurde folgender Aufteilungsschlüssel für die Umlage nach § 4 Abs. 1 a der Verbandssatzung beschlossen: Umkirch 15,04 % und Gottenheim 84,96 %
    c. Vom Gemeinderat wurde beschlossen die Stundung und Ratenzahlung (3 gleiche Raten) der Umlagenachzahluung zu beantragen.
    d. Außerdem wurde beschlossen, dass die Satzung des Entwässerungsverbandes Moos dahingehend geändert werden soll, dass von Gottenheim künftig 4 stimmberechtigte Gemeinderäte als Verbandsvertreter an den Verbandsversammlungen teilnehmen sollen. Folgende Gemeinderäte wurden bereits als Verbandsvertreter gewählt: Wolfgang Streicher, Alfons Hertweck, Heinz Nikola und Dr. Harald Schönberger
  3. Die Entscheidung über den Beitritt unserer Gemeinde in den Trinationalen Atomschutzverband der Bevölkerung um das AKW Fessenheim (TRAS) wurde zurückgestellt.
  4. Dem Abschluss des im Rahmen des Ausbaus der Tunibergstraße und Hogengasse zur Errichtung von Stütz- und Einfriedigungsmauern vom Ingenieurbüro Bausenhart, Manzke und Partner, Kunzenweg 2, 79117 Freiburg vorgelegten, dem Gemeinderat als Anlage 1 zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 91/2005 zur Kenntnis gegebenen Ingenieurvertrag (Tragwerksplanung) wurde mit folgender Änderung zugestimmt: Unter Ziffer 7.5.2 ist bei den Nebenkosten eine Deckelung in Form eines Maximalbetrages in Höhe von 150 € in den Vertrag aufzunehmen.
  5. Die Entscheidung über die Teilnahme an dem von der Freiburger Verkehrs AG angebotenen Safer-Traffic-Nachtbusverkehr wurde zurückgestellt.
  6. Zum Bebauungsplanverfahren "Gansacker-Ost 3. Änderung" der Gemeinde Umkirch wurde folgende Stellungnahme beschlossen: Es ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass die aus der Bebauungsplanänderung "Gansacker-Ost 3. Änderung" zu erwartende zusätzliche Flächenversiegelung und die damit zu erwartende zusätzliche Ableitung von Oberflächenwasser nicht zu einer Erhöhung der Hochwassergefahr für uns als Unterliegergemeinde führt.
  7. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Verwaltung ein Lob für die gute Organisation des Weihnachtsmarktes ausgesprochen.
    Auf eine Nachfrage eines Gemeinderates erklärte Bürgermeister Kieber, dass es keine konkreten Überlegungen gibt, der Gemeinde Bötzingen Trinkwasser aus unserem Brunnen zu liefern. Es hatte vor einiger Zeit lediglich eine Anfrage der Gemeinde Bötzingen in dieser Richtung gegeben.
  8. Von den anwesenden EinwohnerInnen wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Es wurde beanstandet, dass die im Ort aufgestellte Geschwindigkeitsmessanzeige nicht funktioniert.
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass ein an der Fußgängerbrücke über den Mühlbach aufgestelltes Verkehrsschild so niedrig angebracht ist, dass für die Nutzer der Brücke die Gefahr besteht, sich zu verletzen.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.11.2005

  1. Dem für den Gemeindewald Gottenheim vorgelegten Forstbetriebsplan 2006 wurde zugestimmt.
  2. Zur vom Land Baden-Württemberg an die Europäische Kommission geplanten Nachmeldung von Vogelschutzgebietsflächen auf unserer Gemarkung wurde folgende Stellungnahme beschlossen:
    - Es wird darauf hingewiesen, dass der planfestgestellte 1. Bauabschnitt der B31 West in der Gebietsausweisung nicht berücksichtigt ist. Der 1.Bauabschnitt der B 31-West, der die Schutzgebietsfläche durchschneiden wird, ist in der Gebietskarte und der Gebietsbeschreibung noch entsprechend darzustellen.
    - Da die Schutzgebietsausweisung einen großen Teil unserer Waldfläche betrifft, befürchten wir Beschränkungen bei der Waldbewirtschaftung. Deshalb ist dafür eine Entschädigungszahlung für die Gemeinde vorzusehen.
  3. Es wurde beschlossen, dass dem Bauantrag des Herrn Marco Beck, Rathausstr. 19a, 79288 Gottenheim zum Neubau einer Halle zur landwirtschaftlichen Nutzung auf dem Flst.Nr. 6635, Gewann Längeltal unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB unter der Voraussetzung, dass das Bauvorhaben nach § 35 BauGB privilegiert ist und mit der Maßgabe das Einvernehmen erteilt wird, dass die Hallenaußenwände mit einer naturbelassenen Holzverschalung verkleidet werden und die Bedachung mit nichtmetallischen, nicht glänzenden Materialien (z.B. mit Ziegeln, Schindeln usw.) ausgeführt wird.
  4. Der Änderung des mit dem Architekturbüro Allgayer, Stadtstr. 43, 79104 Freiburg zur Aufstellung der Bebauungspläne "Ortsbebauungsplan Unterdorf" und "Ortsbebauungsplan Oberdorf" abgeschlossenen Architektenvertrages vom 23.11.1998 / 30.03.1999, wie sie dem Gemeinderat als Anlage 1 zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 83/2005 vorgelegen hatte, wurde mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
    1. Die Änderungsvereinbarung ist dahingehend zu ergänzen, dass nach wie vor die Honorarsätze der HOAI 1995 Abrechnungsgrundlage sind.
    2. Die Deckelung des Honorarmehrbetrages ist dahingehend zu spezifizieren, dass dieser einschließlich Nebenkosten 15.000 € brutto nicht überschreiten darf.
  5. Der Zahlung eines Zuschusses für das Jahr 2005 in Höhe von 471 € zur Finanzierung des Mobilen Sozialen Dienstes der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Bötzingen e.V. wurde zugestimmt. Gleichzeitig wurde beschlossen eventuelle künftige Defizite mit maximal 10 € pro nachgewiesener Einsatzstunde zu bezuschussen.
  6. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Tunibergstraße/Hogengasse wurde der Aufstellung des Straßenleuchtenfabrikats Schuch 10543, Pilzleuchte, Klarglas zum Angebotspreis von 280,75 € (brutto) pro Leuchte zugestimmt.
  7. Es wurde beschlossen, dass die mit der Neuorganisation der Kaiserstuhl-Tuniberg-Tourismus e.V. verbundene Änderung der Beitragsstruktur auf der Basis des aus der Anlage 1 zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 86/2005 ersichtlichen Modells A erfolgen soll. Der aufgrund der Neuorganisation der Kaiserstuhl-Tuniberg- Tourismus e.V. erforderlichen Kündigung der Mitgliedschaft im Fremdenverkehrsverband Tourismus Südlicher Schwarzwald wurde zugestimmt.
  8. Von den Gemeinderäten wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass der in der Waltershofer Straße vorhandene Verkehrsspiegel in letzter Zeit immer angelaufen ist. Bürgermeister Kieber sicherte eine Überprüfung zu.
    Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Er stellte kurz den von den Jugendbetreuungskräften von Gottenheim, Bötzingen und March initiierten Jugendkalender vor und ging dabei auch auf die dafür gewährten Zuschussmittel und deren Verwendungszweck, sowie die Abnahmeverpflichtung in Höhe von 150 Stück und die am 17.11.2005 um 18.00 Uhr in der Gemeinde March erfolgende offizielle Präsentation des Kalenders ein.
  9. Von den anwesenden EinwohnerInnen wurde folgende Anfragen vorgebracht:
    - Die Neugestaltung des Gemeindeblattes wurde von einer Einwohnerin kritisiert. Bürgermeister Kieber erklärte, das Amtsblatt entspreche hinsichtlich Gliederung und Seitenlayout dem heutigen Standard bei der Gestaltung von Printmedien. Da der Bürgermeister für den redaktionellen Teil verantwortlich sei und gestalterische Elemente grundsätzlich Geschmacksache seien, werde man an der Neugestaltung des Gemeindeblattes festhalten. Es brauche sicherlich etwas Zeit bis man sich an das neue Gemeindeblatt gewöhnt habe.
    -Auf weitere Nachfrage führte Bürgermeister Kieber aus, dass das Amtsblatt für die Gemeinde mit Kosten in Höhe von ca. 5.000 € pro Jahr verbunden ist.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 24.10.2005

  1. Herr Szymczak von der Kirchlichen Sozialstation Nördlicher Breisgau e.V. berichtete dem Gemeinderat über die Tätigkeiten und Aufgaben der von der Sozialstation betriebenen "Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige", die sich im Wesentlichen wie folgt darstellen:
    - Umfassende Beratung von Pflege- und Hilfebedürftigen sowie deren Angehörigen mit Erstellung eines individuellen Hilfeplanes.
    - Beratung über notwendige Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
    - Im Bedarfsfall trägerübergreifende Vermittlung der erforderlichen Dienste.
    - Koordination der Dienste im Einzelfall und Bewertung des erarbeiteten Hilfeplans, wenn nötig Modifizierung.
    - Durchführung einer wöchentlich in Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern stattfindenden Sprechstunde.
    Danach beantwortete Herr Szymczak Fragen der Gemeinderäte und es wurde kurz über das Beratungsangebot diskutiert.
  2. Vom Gemeinderat wurde mehrheitlich beschlossen mit Wirkung vom 01.01.2006 mit den Elektrizitätswerken Schönau (EWS) einen Stromliefervertrag für die gemeindlichen Einrichtungen betreffenden Stromlieferungen mit einer Laufzeit von 24 Monaten abzuschließen.
  3. Von den Gemeinderäten wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Kieber, dass die Kosten für eine Wiederaufnahme der Teilnahme am Safer-Traffic-Nachbusverkehr bereits im Haushaltsplan 2005 veranschlagt waren und auch im Haushalt 2006 veranschlagt bleiben. Er stellte jedoch fest, dass zur Teilnahme am Safer-Traffic-Nachtbusverkehr darüber hinaus noch ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist.
    - Zur Frage nach den zurückgestellten Isolierungsarbeiten an der Heizung des Kindergartens erklärte Bürgermeister Kieber, das deren Verwirklichung auf das kommende Jahr verschoben wurde.
    - Bürgermeister Kieber erklärte zu einer Nachfrage bezüglich der derzeit am Kanalnetz der Gemeinde erfolgenden Vermessungsarbeiten, dass diese erforderlich sind, da eine stichprobenweise Überprüfung ergeben hatte, dass die tatsächlichen Maße beim Kanalbestand (z.B. Tiefe der Kanalsohle) wesentlich von den Maßen abweichen, wie sie in den vorhandenen Bestandsplänen gegeben sind.
    - Zur Frage nach der Ausweisung eines Urnenfeldes auf dem Friedhof führt Bürgermeister Kieber aus, dass beabsichtigt ist entlang der nördlich gelegenen Einfriedigungsmauer des Friedhofs Urnengräber auszuweisen. Im Haushaltsplan 2006 sollen entsprechende Investitionen eingeplant werden. Desweiteren wurde von ihm erläutert, dass auch Überlegungen zur Ausweisung von Urnengräbern in einem "Friedwald" oder sogar in einem "Friedrebberg" vorhanden sind.
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass bei der am Radweg in Richtung Umkirch vorhandenen Brücke Bohlen lose sind. Bürgermeister Kieber erklärte, dass dies bekannt und der Bauhof bereits beauftragt ist.
    - Auf die Frage nach dem Verfahrensstand im Hinblick auf die Behebung der durch die Fa. Metallverwertungsgesellschaft bei der Nutzung der Erschließungsstraße in Richtung Sportplatz gegebenen Verkehrsgefährdung erklärte Bürgermeister Kieber, dass derzeit Verhandlungen mit Grundstückseigentümern geführt werden, um entlang der Bahnlinie zum Sportplatz und Tennisclub einen Rad- und Fußweg ausbauen zu können. Die von ihm zunächst angedachte, vorübergehende Lösung zur Behebung der Gefährdung in Form der Aufstellung eines Metallzaunes würde keine Verminderung der Gefährdung bringen und ist deshalb nicht realisierbar.
    - Es wurde kritisiert, dass die Gemeinde Umkirch ihren Teil des in Richtung Umkirch von uns bereits ausgebauten Radweges noch nicht realisiert hat und es wurde vorgeschlagen, an der Landesstraße L 115 ein Verkehrsschild "Vorsicht Radfahrer" aufzustellen. Bürgermeister Kieber erklärte daraufhin, dass die Gemeinde Umkirch nicht Eigentümer der für den Bau des Reststückes des Radweges benötigten Flächen ist und sich die Grundstücksverhandlungen bisher schwierig gestalten.
    - Als Alternative zum Bau eines Fuß- und Radweges zur verkehrssicheren Erschließung des Sportgeländes wurde vorgeschlagen, eine im Baugebiet "Au" vorhandene, alte Unterführung unter der Bahn zu reaktivieren. Bürgermeister Kieber führte dazu aus, dass im Baugebiet "Au" keine alte Bahnunterführung, sondern lediglich ein alter, unter der Bahnlinie hindurchführender Entwässerungskanal vorhanden ist.
    - Es wurde mitgeteilt, dass von den für die Flutopfer in Südostasien gesammelten Spenden von dem indischen Schwesternorden "Helpers of Mary", dem die Mittel zur Verfügung gestellt wurden, mittlerweile 4 Häuser errichtet und an den Häusern auf den Spendengeber hinweisende Schilder angebracht wurden.

    Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Er teilte mit, dass von der Jugendmusikschule beschlossen wurde, die von der Gemeinde gewährten Zuschüsse ab 2006 von 87,50 € je Schüler und Jahr auf 80,-- je Schüler und Jahr zu senken. Gleichzeitig wird aber auch die Unterrichtsdauer auf 20 Minuten gekürzt. Bürgermeister Kieber erläuterte in diesem Zusammenhang auch die Gründe für die Zuschusskürzung.
    - Danach wurde von Bürgermeister Kieber vorgetragen, dass das Betreuungsangebot im Rahmen des Programms "Verlässliche Grundschule" im Schuljahr 2005/2006 wie folgt gehandhabt wird und sich die Gebühren dafür wie folgt darstellen:
    .Betreuung der Kinder bis 13.05 Uhr 25 €
    .Betreuung der Kinder bis 13.30 Uhr 30 €
    .Betreuung der Kinder bis 14.00 Uhr 35 €
    - Anschließend informierte er, dass die Gemeindeverwaltung am 10.11.2005 und 11.11.2005 zur moderierten Erstellung des künftigen Geschäftsverteilungs- plans ebenfalls eine Klausurtagung durchführen wird. Er ging dabei auch kurz auf einige in diesem Zusammenhang zu klärende Themen ein.
  4. Eine Zuhörerin äußerte sich zu der unter TOP 1 vorgeschlagenen Betreuung älterer Mitmenschen im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement dahingehend, dass Mitbürger, die von bisher von der Pflege eines Angehörigen usw. in Anspruch genommen wurden, zunächst eine Erholungsphase benötigen, bevor sie wieder ein ehrenamtliches Engagement in der Pflege älterer Mitbürger in Betracht ziehen können.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 13.09.2005

  1. Es wurde bekannt gegeben, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.07.2005 folgende Beschlüsse gefasst wurden:
    - Es wurde beschlossen mit einem Privatmann eine Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen abzuschließen, die eine Bezuschussung im Rahmen des Landessanierungsprogramms beinhaltet.
    - Es wurde beschlossen Herrn Maiolo zunächst befristet bis zum 31.12.2005 die Tätigkeit des Hausmeisters für die Grund- und Hauptschule und den Kindergarten zu übertragen.
    - Es wurde der Verkauf eines Gewerbegrundstücks mit einer Fläche von 1049 qm beschlossen.
  2. a. Dem vom Architekturbüro Allgayer erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes "Ortsbebauungsplan Unterdorf" mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften vom 13.09.2005, der der Gemeinderats- Drucksache Nr. 67/2005 als Anlage 1 beigelegen hat, wurde mit folgenden Änderungen zugestimmt:
    - Die Ziffer 2.1.3 der schriftlichen Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften wird dahingehend geändert, dass die Gesamtlänge der Gaupen maximal 50% der jeweiligen Gebäudeseitenlänge betragen darf.
    - Im Bebauungsplan ist als Hinweis aufzunehmen, dass der Versiegelungsproblematik im Zusammenhang mit der Bebauung unter Berücksichtigung der Berechnungen des Ingenieurbüros Bausenhart, Manzke und Partner zum Gesamtentwässerungsplan besondere Beachtung geschenkt wird.
    b. Es wurde beschlossen für die unter TOP 2 a gebilligten über- bzw. erarbeiteten Entwürfe zum Bebauungsplan"Ortsbebauungsplan Unterdorf" und zu den örtlichen Bauvorschriften (mit Berücksichtigung möglicher beschlossener Änderungen) nochmals eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 durchzuführen. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Informationsveranstaltung durchgeführt und der Öffentlichkeit soll anschließend für einen gewissen Zeitraum noch die Möglichkeit gegeben werden, sich zu der Planung zu äußern. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Terminierung und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in eigener Zuständigkeit zu regeln.
  3. a. Dem vom Architekturbüro Allgayer erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes "Ortsbebauungsplan Oberdorf" mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften vom 13.09.2005, der der Gemeinderats- Drucksache Nr. 68/2005 als Anlage 1 beigelegen hat, wurde mit folgenden Änderungen und mit folgendem Vorbehalt zugestimmt:
    - Die Ziffer 2.1.3 der schriftlichen Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften wird dahingehend geändert, dass die Gesamtlänge der Gaupen maximal 50% der jeweiligen Gebäudeseitenlänge betragen darf.
    - Im Bebauungsplan ist als Hinweis aufzunehmen, dass der Versiegelungsproblematik im Zusammenhang mit der Bebauung unter Berücksichtigung der Berechnungen des Ingenieurbüros Bausenhart, Manzke und Partner zum Gesamtentwässerungsplan besondere Beachtung geschenkt wird.
    - Voraussetzung für die Aufnahme der südlich der Tunibergstraße und westlich der Hogengasse gelegenen Grundstücke in den Ortsbebauungsplan ist, dass die Grundstückseigentümer den Flächenbeitrag für einen Gehweg entlang der Tunibergstraße und für einen später eventuell notwendigen Bau einer Erschließungsstraße im Bereich der Hogengasse übernehmen.
    b. Es wurde beschlossen für die unter TOP 3 a gebilligten über- bzw. erarbeiteten Entwürfe zum Bebauungsplan"Ortsbebauungsplan Oberdorf" und zu den örtlichen Bauvorschriften (mit Berücksichtigung möglicher beschlossener Änderungen) nochmals eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 durchzuführen. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Informationsveranstaltung durchgeführt und der Öffentlichkeit soll anschließend für einen gewissen Zeitraum noch die Möglichkeit gegeben werden, sich zu der Planung zu äußern. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Terminierung und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in eigener Zuständigkeit zu regeln.
  4. Das Ingenieurbüro Bausenhart, Manzke und Partner, Kunzenweg 2 und 2a, 79117 Freiburg wurde unter Zugrundelegung des Angebotes vom 06.09.2005 mit der Überarbeitung des Gesamtentwässerungsplans der Gemeinde beauftragt.
  5. Vom Gemeinderat wurde beschlossen, dass als bauliche Maßnahme zur Vermeidung unerwünschten Durchgangsverkehrs im Eichweg die aus der Gemeinderats-Drucksache Nr. 70/205 ersichtliche Variante 2 zur Ausführung kommen soll. Die Gemeindeverwaltung wurde mit der Realisierung dieser Variante beauftragt und erhält in diesem Zusammenhang die Berechtigung, alle Entscheidungen und Maßnahmen in eigener Zuständigkeit durchzuführen.
  6. Von den Gemeinderäten wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Auf den Hinweis, dass aufgrund der Baumaßnahmen in der Tunibergstraße zusätzliche Umleitungsschilder für erforderlich gehalten werden, erklärte der Verwaltungsangestellte Herr Schupp, dass die Beschilderungsplanung in der Zuständigkeit des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald liegt. Von Herrn Schupp wurde außerdem die Regelung des Radfahrer- und Fußgängerverkehrs in der Tunibergstraße für erforderlich erachtet. Er sicherte zu die angesprochene Beschilderungsproblematik mit dem Landratsamt zu klären. Im Hinblick auf die bevorstehende Weinlese und die fehlende Zufahrtsmöglichkeit über die Tunibergstraße erklärte Herr Schupp, dass beabsichtigt ist, die Straße "Im Ihringer" zusätzlich für den Durchgangsverkehr zu öffnen.
    - Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Kieber, dass die Firma mit den Bauarbeiten in der Tunibergstraße drei Wochen in Rückstand ist, was sich damit begründet, dass sich die Kanalverlegearbeiten in der Hogengasse aufwändiger wie erwartet gestaltet haben. Vom Verwaltungsangestellten, Herrn Schupp, wurde noch ein kurzer Sachstand zum Ausbau der Tunibergstraße/Hogengasse gegeben.
    - Bürgermeister Kieber informierte, dass festgestellt wurde, dass die Fa. Metallverwertungsgesellschaft die bei ihrem Betriebsgebäude vorhandenen Gehwegbordsteine ohne Zustimmung der Gemeinde abgefräst hat. Er stellte weiter fest, dass die Verkehrssituation bei der Fa. Metallverwertungsgesellschaft dringend gelöst gehört und er sich als kurzfristige Lösung die Aufstellung von Metallzäunen entlang des Firmengebäudes zur Abgrenzung eines Geh- und Radwegbereichs vorstellen kann.
    - Auf Rückfrage wurde von Bürgermeister Kieber bezüglich der ausstehenden Unterhaltungsarbeiten an der Hochwasserumgehungsmulde auf seine noch erfolgenden Informationen zum Entwässerungsverband Moos verwiesen.
  7. Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Er führte aus, dass in den Räumen des Rathauses Sanierungen durchgeführt wurden, die statt der veranschlagten 3.800 € Kosten in Höhe von 10.883 € verursacht haben. Zudem stellte er dar, dass für Sanierungsarbeiten in der Halle der Grund- und Hauptschule weitere, nicht im Haushalt veranschlagte Kosten in Höhe von 6.100 € angefallen sind. Die Mehrkosten dieser beiden Maßnahmen sollen durch Einsparungen bei Investitionen im Bereich des Kindergartens in Höhe von 17.000 € gedeckt werden. Bürgermeister Kieber erklärte abschließend, dass die Vergabe der außer- und überplanmäßigen Investitionen im Rahmen der in der Hauptsatzung enthaltenen Ermächtigungen erfolgt ist.
    - Weiter teilte er mit, dass ein Archivar mit der Ablage der von seinem Vorgänger übernommenen Akten beauftragt wurde, die einen Umfang haben, der von der Verwaltung ohne Hilfe nicht mehr aufgearbeitet werden kann. Im Rahmen der zunächst erfolgten Beauftragung, die Kosten in Höhe von 5.000 € verursacht hat, ist dem Archivar allerdings erst die Ordnung der Hälfte der Akten möglich gewesen, so dass man im Verwaltungshaushalt noch weitere Finanzmittel zur Bewältigung dieser Aufgabe aufbringen muss. Er führte dazu abschließend aus, dass es für die weiteren Arbeiten gelungen ist mit dem bisher beauftragten Archivar einen etwas günstigeren Stundensatz auszuhandeln.
    - Von Herrn Kieber wurde zudem angesprochen, dass das amtliche Mitteilungsblatt künftig mehr wie eine Zeitung aufgebaut werden und folglich mehr Infomationen über das Gemeindegeschehen enthalten soll. Er informierte weiter darüber, dass Frau Marianne Ambs derzeit schon die im amtlichen Mitteilungsblatt enthaltenen Artikel schreibt, was mit Kosten in Höhe von durchschnittlich 200 € im Monat verbunden ist.
    - Von Bürgermeister Kieber wurde weiter angesprochen, dass der Entwässerungsverband Moos für das Jahr 2005 einen Abschlag auf die Verbandsumlage in Höhe von 90.000 € angefordert hat, was in unserem Haushalt aber auch so veranschlagt ist. Er führte zudem aus, dass zur Klärung einiger Sachverhalte, zur Erörterung der Verbandsrechnung, zur Besprechung einiger GPA- Beanstandungen und zur Diskussion über den Verteilungsschlüsel für die Verbandsumlage noch vorgesehen ist, eine Verbandsversammlung unter Teilnahme der Gemeinderäte beider Verbandsgemeinden durchzuführen. Zum erforderlichen Mähen der Hochwasserumgehungsmulde erklärte Bürgermeister Kieber, dass diese Unterhaltungsarbeiten aus finanziellen Gründen vorerst bis zur gemeinsamen Verbandsversammlung zurückgestellt wurden. Abschließend wurde von ihm noch einmal die Bedeutung der Festlegung des Verteilungschlüssels der Verbandsumlage angesprochen.
    - Danach wurde von Bürgermeister Kieber nochmals die Besetzung der Schulleiterstelle der Grund- und Hauptschule Gottenheim mit Frau Rempe angesprochen und kritisiert, dass die ablehnende Haltung der Gemeinde zu dieser Besetzung mehr oder weniger übergangen wurde. Er begründete diese Kritik damit, dass Frau Rempe offensichtlich schon ihr Büro in der Schule bezieht und an ihrer bisherigen Schule bereits verabschiedet wurde. Er äußerte weiter, dass man aber auf eine gute Zusammenarbeit mit Frau Rempe bedacht sein wird, sollte es bei dieser Stellenbesetzung bleiben.
    - Von Bürgermeister Kieber wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Gemeinde jetzt Mitglied in der landesweiten Stiftung bürgerschaftliches Engagement ist und dass am 29.10.2005 und 30.10.2005 eine Klausurtagung mit dem Gemeinderat geplant ist, bei der Professor Klie von der Evangelischen Fachhochschule ein Konzept für bürgerschaftliches Engagement vorstellen wird. Weitere Themen bei der Klausurtagung werden der Haushalt 2006 und dabei insbesondere die mittelfristige Finanzplanung und die Frage der künftigen Einstufung von Gottenheim im Regionalplan des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein als Eigenentwickler- oder Siedlungsgemeinde sein. Daraufhin wurde im Gemeinderat über die Terminierung der Klausurtagung diskutiert.
    - Bürgermeister Kieber teilte zudem mit, dass am 19.11.2005 eine Bürgerversammlung zum Thema bürgerschaftliches Engagement stattfinden soll.
    - Abschließend informierte er darüber, dass in der Rathausstraße als Probelauf Parkmarkierungen angebracht wurden, um die Parksituation zu entschärfen.
  8. Von den anwesenden Zuhörern wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Es wurde angeregt, die Blumenkübel in der Bahnhofstraße zu entfernen, da diese Blumenkübel eher zu einer Verkehrsgefährdung führen. Bürgermeister Kieber sicherte zu ein Aufgreifen des Vorschlags zu überdenken. In diesem Zusammenhang wurde auch vorgeschlagen, die Vorfahrtsregelungen in der Bahnhofstraße wieder zu ändern. Bürgermeister Kieber sieht in solchen Fragen ein Betätigungsfeld für einen Arbeitskreis Verkehrsregelung.
    - Der Verwaltungsangestellte, Herr Schupp, informierte darüber, dass in der Bahnhofstraße für den Bereich vor dem Chinarestaurant "Lotus" beabsichtigt ist, die Anbringung einer Sperrmarkierung auf der Fahrbahn zu beantragen, um das dort bereits bestehende Parkverbot besser zu verdeutlichen.
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass bei einem Grundstück in der Umkircherstraße der Rückschnitt einer vorhandenen Einfriedigungshecke erforderlich ist.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.07.2005

  1. Es wurde ausgeführt, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.07.2005 folgende Beschlüsse gefasst wurden:
    - Zunächst wurden in dieser Sitzung die Protokolle der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 30.05.2005 und 13.06.2005 bekanntgegeben.
    - Anschließend wurde beschlossen, den Vorschlag zur Besetzung der Schulleiterstelle abzulehnen.
  2. Dem Kauf der von der Fa. Beer GmbH, Schmiedstr. 6, 71116 Gärtringen angebotenen Lautsprecheranlage mit Zusatzgeräten zum Preis von 2.533,61 € netto (Angebot vom 07.07.2005) wurde zugestimmt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe hat durch Einsparungen bei anderen Haushaltsausgabeansätzen zu erfolgen.
  3. Dem Bauantrag der Eheleute Sylke und Karsten Wilbur, Ehrenstetten zur Wohnraumerweiterung sowie zum Abbruch und Wiederaufbau der Giebelwand auf dem Grundstück Flst.Nr. 210, Hintergasse 11 wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB das Einvernehmen erteilt. Die nach § 144 BauGB notwendige Zustimmung zu dem Baugesuch, die aufgrund der Lage des Baugrundstücks innerhalb des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Ortskern Gottenheim" (Landessanierungsprogramm) erforderlich wird, wurde erteilt
  4. Es wurde beschlossen, dass der Gemeinderat von der im Zusammenhang mit dem Bau der B 31 West, 1. Bauabschnitt, geplanten Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung, deren Anordnung auf Herbst 2006 vorgesehen ist, Kenntnis nimmt. Was den Bau einer Überführung über die B 31 West zur Erschließung der nördlich der B 31 West gelegenen Grundstücksflächen anbelangt (Bauwerk Nr. 14) wurde beschlossen, an dem Standort, wie er im Vergleichsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland vom 25.07.1995 enthalten ist, festzuhalten. Die Überführung soll aber mit einer Breite von 5,50 m statt der geplanten 4,50 m ausgebaut werden und die mit dem Ausbau verbundenen Mehrkosten sollen vom Bund getragen werden.
  5. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, das kommunale Betreuungsangebot im Rahmen des Programms verlässliche Grundschule im Schuljahr 2005/2006 weiter zu führen. Der Betreuungsumfang soll nach Absprache mit den Eltern und nach Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten festgelegt werden. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die von den Nutzern des Betreuungsangebotes pro betreutem Kind und Monat ab dem 01.09.2005 bis zum 31.07.2006 zu erhebende Gebühr in eigener Zuständigkeit festzusetzen, sofern die Gebühr die Höhe von 25 €/Monat und Kind nicht überschreitet. Wie sich die Kostensituation für das Betreuungsangebot im vergangenen Schuljahr 2004/2005 dargestellt hat, ist dem Gemeinderat noch zu berichten.
  6. Zur Überdachung des Narrenbrunnens wurde beschlossen, dass mit dem Ortsplaner ein schlüssiges Konzept zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen ist. Über die Bereitstellung möglicher Zuschussmittel entscheidet der Gemeinderat bei Vorlage der Baukosten im Zuge der Haushaltsplanerstellung für das Haushaltsjahr 2006.
  7. Der Beauftragung des Zentrums für zivilgeschichtliche Entwicklung, Evangelische Fachhochschule Freiburg, Buggingerstr. 38, 79114 Freiburg mit der Erarbeitung und Umsetzung einer Konzeption zum bürgerschaftlichen Engagement in unserer Gemeinde, sowie einer Mitgliedschaft unserer Gemeinde im landesweiten Netzwerk bürgerschaftliches Engagement des Gemeindetags Baden-Württemberg, Stuttgart wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die im Zusammenhang mit dem Konzept des Zentrums für zivilgeschichtliche Entwicklung außerdem erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Außerdem ist in Betracht zu ziehen in die Arbeit an der Konzeption zum bürgerschaftlichen Engagement eine mögliche Umsetzung der Lokalen Agenda 21 einfließen zu lassen.
  8. Der Weiterbearbeitung des Bebauungsplanes "Steinacker-Berg" und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften auf der Grundlage des in der Gemeinderats-Drucksache Nr. 64/2005 dargestellten Ergebnisses der im Vorfeld zur Gemeinderatssitzung angestellten Überlegungen und des darauf basierenden jeweiligen Entwurfes des zeichnerischen Teils des Bebauungsplanes, der Bebauungsvorschriften und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften (jeweils in der Fassung vom 21.07.2005), die der Gemeinderats-Drucksache Nr. 64/2005 als Anlage 2 beiliegen, wurde mit folgenden Änderungen zugestimmt: Die Länge der Baufenster wurde für das gesamte Baugebiet für Einzelhausbebauung auf 18 m und für Doppel- und Reihenhausbebauung auf 24 m festgelegt.
  9. Von den Gemeinderäten wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Auf Nachfrage erklärte der Verwaltungsangestellte Herr Schupp, dass die restlichen, noch ausstehenden Böschungspflegearbeiten im Rebberg noch durchgeführt werden. Die Arbeiten wurden zunächst auf die Hauptwege beschränkt. Von Bürgermeister Kieber wurde noch dargelegt, dass die Gemeinde von der Stadt Freiburg ein Mulchgerät zum Preis von 20 € erwerben konnte, mit dem diese Pflegearbeiten zumindest teilweise ausgeführt werden sollen.
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass der von der Bötzinger Straße abzweigende landwirtschaftliche Weg "Hinter Allackern" in einem schlechten Zustand ist. Herr Schupp erklärte dazu, dass vom Bauhof bereits Ausbesserungsmaterial angefahren wurde.
    - Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Kieber, dass der Ausbau des Gottenheimer Bahnhofs von der Bahn aus Kostengründen zurückgestellt wurde. Er bestätigte, dass für die Breisgau-S-Bahn ein weiteres Schienenfahrzeug gekauft werden soll und teilte weiter mit, dass die Taktung der Züge von 30 Minuten auf 20 Minuten erhöht werden soll. Die Erhöhung der Taktung wird aber zur Folge haben, dass eine Haltestelle in Freiburg West wegfällt. Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Er führte aus, dass laut einem Schreiben des Vermessungsbüros Markstein die Ausübung eines Vorkaufsrechtes durch die Gemeinde im Baugebiet "Steinacker-Berg" nur möglich wäre, wenn öffentlicher Bedarf an dem zu erwerbenden Grundstück geltend gemacht werden kann (wenn das Grundstück z.B. für den Bau eines Kindergartens usw. benötigt wird). Er legte weiter dar, dass man die Überlegungen zum Vorkaufsrecht nur angestellt hatte, um zu klären, ob das Vorkaufsrecht ein Instrument zur Verhinderung von Grundstücksspekulationen darstellen könnte.
    - Weiter teilte er mit, dass er sich in der Zeit vom 01.08.2005 bis 20.08.2005 in Urlaub befinden wird.
    - Abschließend wurde mit dem Gemeinderat geklärt, dass der nächste Sitzungstermin aufgrund der Bundestagswahl auf den 13.09.2005 verlegt wird.
  10. Von den anwesenden Zuhörern wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Es wurde gefordert, die Böschungspflege im Rebberg baldmöglichst durchzuführen.
    - Außerdem wurde angeregt, weitere Funkmikrofone für die mobile Lautsprecheranlage zu beschaffen. Dies wurde damit begründet, dass dann die Möglichkeit bestehen würde, bei Sitzungen die Mikrofone so im Raum zu verteilen, dass jeder die Möglichkeit zur Benutzung hat. Damit wäre die Voraussetzung geschaffen, dass jeder Zuhörer auch hören kann, was am Sitzungstisch gesprochen wird.
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass es vor Kurzem im Gewerbegebiet zu einer massiven Gefährdung von Schulkindern, die auf dem Rückweg vom Sportplatz waren, gekommen ist, da ein Lastwagen mit Anhänger rückwärts in den für den Verkehr eigentlich gesperrten Eichweg gefahren ist. Von Bürgermeister Kieber wurde dazu ausgeführt, dass das von der Fa. Metallverwertungsgesellschaft mbH ausgehende Gefährdungspotential bekannt ist. Die Gemeinde beabsichtigt die Situation so zu lösen, dass entlang der Bahn ein Geh- und Radweg hin zum Sportplatz gebaut wird.
    - Außerdem wurde beanstandet, dass der für den Fahrzeugverkehr gesperrte Eichweg dennoch befahren wird und es dadurch zur Gefährdung der den Eichweg benutzenden Fußgänger und Radfahrer kommt. Bürgermeister Kieber erklärte dazu, dass eine mit der Polizei durchgeführte Begehung zum Ergebnis hatte, dass die Einfahrt zum Eichweg mit Pollern blockiert werden kann, um die Befahrung mit Kraftfahrzeugen zu verhindern.
    - Es wurde bemängelt, dass Bahnübergänge wie z.B. im Eichweg nicht mit Schranken versehen sind. Bürgermeister Kieber führte dazu aus, dass die Bahn im vergangenen Jahr gegenüber dem Verwaltungsangestellten, Herrn Schupp, und dem damaligen Bürgermeisterstellvertreter, Herrn Rambach, bei einer Ortsbegehung erklärt hatte, dass alle Bahnübergänge bis 2007 mit Schranken versehen werden sollen.
    - Im Zusammenhang mit dem Betreuungsangebot für Kinder in der Schule wurde darauf hingewiesen, dass es bei einer über 13.00 Uhr hinausgehenden Betreuungszeit erforderlich ist, dass der Kindergarten eine den gleichen Zeitraum umfassende Betreuung anbietet, da ansonsten die Verlängerung der Betreuungszeit für Eltern mit Kindern, die neben der Schule noch den Kindergarten besuchen, uninteressant ist. Weiter wurde dargelegt, dass bei Betreuungsangeboten die Abgabe eines Mittagessens an die Kinder erst erforderlich wird, wenn die Betreuung bis 14.30 Uhr dauert.
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass die Grünanlagen auf dem Friedhof dringend gepflegt gehören. Bürgermeister Kieber entschuldigte diesen Missstand mit den Personalengpässen beim Bauhof.
    - Außerdem wurde angesprochen, dass die Reiter, die ihre Tiere im Ried untergestellt haben, ohne jede Rücksichtnahme mitten durch die Rebanlagen reiten. Bürgermeister Kieber stellte dazu fest, dass man das Gespräch mit den Reitern suchen muss, um dieses Problem zu lösen, da seine Erfahrungen bei der Stadt Freiburg gezeigt haben, dass mit Verboten nichts zu erreichen ist. Daraufhin wurden die Möglichkeiten zur Ausweisung von Reitwegen oder zur Kenntlichmachung der Pferde mit Plaketten diskutiert.
    - Auf den Hinweis, dass es mit freilaufenden Hunden ebenfalls Probleme gibt, erklärte Bürgermeister Kieber, dass nach dem Naturschutzgesetz für Hunde nur während der Brut- und Aufzuchtzeiten von Wildtieren Leinenzwang besteht.
    - Auf Nachfrage erläuterten Bürgermeister Kieber und der Verwaltungsangestellte Herr Schupp den Verlauf des ersten Bauabschnitts der B 31 West.
    - Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, den Bürgern nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes 8, der das Baugebiet "Steinacker-Berg" betrifft, nochmals Gelegenheit zur Wortmeldung zu geben. Dies wurde von Bürgermeister Kieber mit der Begründung abgelehnt, dass die Bürger während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits umfassende Stellungnahmen zum Baugebiet "Steinacker-Berg" abgegeben haben.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 04.07.2005

  1. Es wurde ausgeführt, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.06.2005 folgende Beschlüsse gefasst wurden:
    - Zunächst wurde in dieser Sitzung das Protokoll der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.04.2005 bekanntgegeben.
    - Anschließend wurde beschlossen mit einem Privatmann eine Ordnungsmaßnahmenvereinbarung über die Bezuschussung einer entsprechenden Maßnahme aus dem Landessanierungsprogramm abzuschließen.
    - Außerdem wurde der Beschluss gefasst, den Verkauf eines Gewerbegrundstücks in Verbindung mit einem Tausch gegen ein im künftigen Baugebiet "Steinacker-Berg" gelegenes Grundstück abzulehnen.
  2. Dem vom Planungsbüro Fischer, Günterstalstr. 32, 79100 Freiburg für den entlang der Hauptstraße gelegenen Bereich zwischen den Anwesen Im Bückle 1 und Hauptstr. 62 vorgestellten Gestaltungskonzept (Fassung vom 31.05.2005) wurde zugestimmt und die Verwaltung wurde beauftragt, das zur Umsetzung der Konzeption Notwendige, worunter die Kostenermittlung, die Erstellung einer Gesamtbilanz, die Beantragung der Zuschüsse, die Führung von Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern, die Ausarbeitung von zwei Alternativplanungenzu verstehen ist, zu veranlassen und dann die Entscheidung im Gemeinderat herbeizuführen.
  3. a. Dem Bauantrag der Firma ARCOS Immobilienlogistik GmbH, Herbolzheim, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 233/3, Tunibergstr. 10 wird unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB das Einvernehmen mit der Maßgabe erteilt, dass bei der Bedachung rote bis rotbraune Ziegel verwendet werden dürfen.
    b. Dem Bauantrag des Herrn Jörg Hess, Gottenheim zum Neubau einer Doppelgarage mit Satteldach und Widerkehr, auf dem Flst. Nr. 70, Rathausstraße 15, wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB mit der Maßgabe das Einvernehmen erteilt, dass bei der Dacheindeckung nur rot bis braune Dachziegel verwendet werden dürfen. Zudem wurde beschlossen, die nach § 144 BauGB notwendige Zustimmung zu dem Baugesuch, die aufgrund der Lage des Baugrundstückes innerhalb des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Ortskern Gottenheim" (Landessanierungsprogramm) erforderlich wird, zu erteilen.
    c. Dem Antrag der Frau Jutta Bösch, Umkirch auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nägelsee" hinsichtlich einer Dachbegrünung bei Dächern unter 10 Grad Dachneigung (§ 7 Abs. 5 der Bebauungsschriften) für den baurechtlich genehmigten Neubau des Verwaltungs- und Werkstattgebäudes auf dem Flst. Nr. 3105/22, Im Eichen, wurde das Einvernehmen erteilt.
  4. Der Übertragung der technischen Betriebsführung auf der Grundlage der in der Anlage 1 zur Gemeinderats- Drucksache Nr. 54/2005 aufgeführten Leistungen und Kosten an die Fa. Hubert Maurer, Nägelseestr. 17, 79288 Gottenheim wurde zum monatlichen Pauschalpreis von 340 € zuzüglich Mehrwertsteuer mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Fa. Maurer eine Haftpflichtversicherung für die Wasserversorgung abschließen muss, die in den abgedeckten Risiken der bisherigen gemeindlichen Haftpflichtversicherung entspricht. Die Verwaltung wurde beauftragt, die vertragliche Regelung auf dieser Grundlage auszufertigen.
  5. Der Gründung einer Jugendfeuerwehr wurde zugestimmt.
  6. Der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Freiwillige Feuerwehr Gottenheim (Feuerwehrsatzung) vom 29.04.1991 wurde in der Fassung, wie sie aus der Anlage 1 zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 56/2005 ersichtlich ist, zugestimmt.
  7. Vom Gemeinderat wurde beschlossen, zur Flächennutzungsplanfortschreibung 2020 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach-Ihringen-Merdingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB folgende Anregungen vorzubringen:
    Die Flächennutzungsplanfortschreibung 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach-Ihringen-Merdingen wird unter Verweis auf die nachfolgende Argumentation abgelehnt, da die B31 West in der Planung nicht berücksichtigt ist.
    Die Gemeinde Gottenheim ist von der Flächennutzungsplanfortschreibung 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach-Ihringen-Merdingen dahingehend betroffen, dass durch die Ausweisung weiterer Wohn-, Gewerbe- und Industriegebietsflächen mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist (z.B. durch Zunahme des Pendler- und Zulieferverkehrs). Es ist zu erwarten, dass auch der Bau des Abschnitts der B31 West diesbezüglich keine Entlastung bringen wird, da die B31 West vorerst in Gottenheim an der in Richtung Bötzingen führenden Landesstraße L 115 enden und somit der Verkehr über die Bötzinger Straße in unseren Ort fließen wird.
    Im Hinblick auf die Haltung der Gemeinde Ihringen zur Streckenführung, wie sie vom Regierungspräsidium Freiburg zum 2. Planabschnitt der B31 West vorgesehen ist, ist beim 2. Planabschnitt nicht mit einer baldigen Planfeststellung und einem baldigen Baubeginn zu rechnen. Die Flächennutzungsplanfortschreibung 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach-Ihringen-Merdingen beinhaltet keine nachrichtliche Aufnahme der denkbaren Streckenführung des 2. Planabschnitts der B-31-West und keine Aussage dazu. Wir halten es jedoch aus Sicht unserer Gemeinde für unverzichtbar, dass die Flächennutzungsplanfortschreibung 2020 eine Aussage zur B-31-West bzw. eine Aussage dazu trifft, inwieweit wir als Nachbargemeinde von einer Zunahme der Verkehrsströme durch eine entsprechende Verkehrslenkung entlastet werden können (z.B. Autobahnzubringer Breisach / Bad Krozingen).
  8. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen vorgebracht: - Es wurde nachgefragt, ob es möglich wäre, den Radweg in Richtung Umkirch bis hin zum Parkplatz zu verlängern?
    Bürgermeister Kieber erklärte dazu, dass die Arbeiten dazu gerade durchgeführt werden und nach Abschluss der Arbeiten eine entsprechende Beschilderung erfolgen soll. - Auf Rückfrage wurde von Bürgermeister Kieber ausgeführt, dass der Verwaltung nichts bekannt ist, dass von der Stadt Freiburg an der im Rebberg vorhandenen Wasserentnahmestelle Wasser entnommen wurde. - Es wurde darauf hingewiesen, dass der mittlere Pfosten einer der Holzbrücken über den Mühlbach/ Neugraben total verfault ist und erneuert werden muss. Bürgermeister Kieber erklärte dazu, dass der schlechte Zustand der Holzbrücken bekannt und auf einen fehlerhaften konstruktiven Holzschutz zurückzuführen ist. Es wurde bereits veranlasst, dass die Hölzer teilweise ausgewechselt werden.
    - In Bezug auf die Verwendung der Spenden für die Flutopfer in Südostasien wurde mitgeteilt, dass der damit unterstützte indische Schwesternorden "Helpers of Mary" das Geld für die Errichtung von 4 Häusern verwenden wird. Bei den Häusern wird eine Gedenktafel mit der Inschrift "Sponsored by Gottenheim" angebracht werden.
    - Die gute Böschungspflege im Rebberg wurde lobend erwähnt.
  9. Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Zur Benefizradtour "Tour Ginkgo" führte er aus, dass bei dem am Samstag in Gottenheim vorgesehenen Tourstopp ca. 120 Teilnehmer zu erwarten sind und dass das Spendenaufkommen mittlerweile eine Höhe von ca. 4.000 € erreicht hat.
    - Weiter bedauerte er, dass an dem Termin zur Besichtigung des Ausstellungsgeländes der Fa. Birkenmaier, der von Herrn Deuter organisiert wurde, nur 3 Gemeinderäte teilnehmen konnten, was problematisch war, da Herr Deuter einen Bus bestellt hatte.
    - Danach teilte er mit, dass beabsichtigt ist, die Gemeinderatsprotokolle aus Gründen der Zeitersparnis künftig als reine Beschlussprotokolle zu führen und die Wortmeldungen der Gemeinderäte mittels elektronischer Geräte aufzuzeichnen. Darüber wurde kurz diskutiert.
  10. Von den anwesenden Zuhörern wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Es wurde gefordert, dass die B31 West erst dann an die Bötzinger Straße angebunden werden sollte, wenn die Baureife des zweiten Bauabschnitts absehbar ist. Ansonsten sollte der Weiterbau der Straße abgelehnt werden. Bürgermeister Kieber erwiderte darauf, dass man nur die Möglichkeit hat, diese Forderung bei der zuständigen Behörde vorzutragen und durchzusetzen.
    - Es wurde weiter vorgebracht, dass die vorgesehene Dorfsanierung im Bereich der Hauptstraße nicht vor dem Bau der B31 West erfolgen sollte, da der geplante geringere Straßenquerschnitt zu einer Erhöhung der Unfallgefahr führen wird.
    - Auf Nachfrage wurde von Bürgermeister Kieber erklärt, wie sich die Parkplatzsituation im Bereich des "Kronenplatzes" nach der Umsetzung der in diesem Bereich vorgesehenen Gestaltungsmaßnahmen darstellen wird.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 13.06.2005

  1. Es wurde bekanntgegeben, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.05.2005 die Ablehnung eines von einem Privatmann gestellten Antrags auf Kauf einer landwirtschaftlichen Teilfläche beschlossen wurde.
  2. a. Dem Antrag des Herrn Felix Hunn zum Abbruch des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 264, Im Bückle 1 wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB das Einvernehmen erteilt. Außerdem wurde die nach § 144 BauGB notwendige Zustimmung zu dem Abbruch, die aufgrund der Lage des Abbruchgrundstücks innerhalb des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Ortskern Gottenheim" (Landessanierungsprogramm) erforderlich wird, erteilt.
    b. Dem Bauantrag der Frau Anna Hartenbach zum Einbau einer Dachgaube in das auf dem Grundstück Flst.Nr. 137, Mühlenstr. 2 vorhandene Wohnhaus wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB das Einvernehmen erteilt. Die nach nach § 144 BauGB notwendige Zustimmung zu dem Baugesuch, die aufgrund der Lage des Baugrundstücks innerhalb des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Ortskern Gottenheim" (Landessanierungsprogramm) erforderlich wird, wurde erteilt.
  3. Es wurde beschlossen zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans 1995 des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein, Kapitel Windenergie des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.
  4. Die Satzung über die Grundsätze der Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen und zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichsmaßnahmensatzung) wurde in der Fassung beschlossen, wie sie der dem Gemeinderat vorgelegten Gemeinderats-Drucksache Nr. 48/2005 als Entwurf beigelegen hat.
  5. Nach Beratung stimmte der Gemeinderat den von der Verwaltung in der Anlage zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 49/2005 vorgeschlagenen, mit "GR" gekennzeichneten Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2004 mit folgenden Änderungen zu:
    - Der für den Geh- und Radweg Eichweg mögliche Haushaltsausgaberest in Höhe von 10.000 € wurde gestrichen.
    - Der für die Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt zu bildende Haushaltseinnahmerest wurde auf 654.500 € reduziert.
  6. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Kreditaufnahme in Höhe von 400.000 € bei dem Kreditinstitut vorzunehmen, welches bei einer 10-jährigen Zinsfestschreibung und einer Tilgung von 2,5% die günstigsten Konditionen bietet. Weiter wurde beschlossen, dass der Kredit bei gleichlautenden Konditionen bei der Volksbank Breisgau-Süd aufzunehmen ist.
  7. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass das Holz der für Fußgänger und Radfahrer vorgesehenen Bachbrücken schon sehr in Mitleidenschaft gezogen ist und behandelt gehört. Der Verwaltungsangestellte, Herr Schupp, erklärte dazu, dass man nicht nur eine malermäßige Sanierung, sondern auch eine Kupferabdeckung der Holzbalken in Betracht ziehen wird.
    - Es wurde vorgetragen, dass in der Bevölkerung derzeit Diskussionen über die in der letzten Gemeinderatssitzung vorgestellte Markthallenkonzeption und über Alternativen zum Neubau einer Mehrzweckhalle stattfinden. Bürgermeister Kieber erklärt dazu, dass der Markthallenkonzeption die Idee zugrunde liegt, der Bevölkerung eine Grundversorgung mit Lebensmitteln anzubieten. Außerdem wurde von ihm auf denkbare Alternativlösungen zum bisher geplanten Neubau einer Mehrzweckhalle eingegangen.
    - Auf Nachfrage erklärte der Verwaltungsangestellte, Herr Schupp, dass der noch zur Erledigung anstehende Anbau an das Jugendhaus genehmigt und gebaut werden wird, sobald der Standsicherheitsnachweis vorliegt.
  8. Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Als Termin für die Sitzung des Umlegungsausschusses "Steinacker-Berg" wurde der 04.07.2005, 18.00 Uhr vereinbart.
    - Mit der Katholischen Fachhochschule wurde Kontakt zur Durchführung einer Auftaktveranstaltung für bürgerschaftliches Engagement aufgenommen. Von Bürgermeister Kieber wurde in diesem Zusammenhang erklärt, was unter bürgerschaftlichem Engagement zu verstehen ist und wie die Umsetzung vorgesehen ist.
    - Daraufhin wurde von Bürgermeister Kieber die von den Gemeinden Eichstetten und Bötzingen favorisierte Variante des zur Realisierung einer Ortsumgehung geplanten Landstraßenneubaus vorgestellt. Er stellte dazu fest, dass die Gemeinde Gottenheim davon nicht betroffen ist.
    - Vom Verwaltungsangestellten, Herr Schupp, wurde kurz der von Herrn Andreas Hess im Außenbereich geplante, genehmigungsfreie Bau eines Geräteschuppens vorgestellt.
    - Von Bürgermeister Kieber wurde angesprochen, dass sich der Entwässerungsverband Moos, der aus den Gemeinden Umkirch und Gottenheim besteht, nun doch an dem von der Stadt Freiburg initiierten Hochwasserschutzgutachten beteiligt, nachdem sich die Stadt bereit erklärt hat, die dafür anfallenden Kosten in Höhe von 91.000 € größtenteils zu übernehmen und die Gemeinde Umkirch zugestimmt hat, von den verbleibenden Restkosten 50% zu tragen. Die für die Gemeinden Gottenheim und Umkirch anfallenden Kosten belaufen sich demnach noch auf 2.500 €. Diese Kosten werden allerdings vom Entwässerungsverband Moos finanziert und über die von den Mitgliedsgemeinden Gottenheim und Umkirch aufzubringende Umlage refinanziert. Von Bürgermeister Kieber wurde außerdem erläutert, was mit dem Gutachten untersucht werden wird.
    - Herr Klank erläuterte die auf einer EU-Gesetzgebung basierende Verpflichtung der Gemeinden bis 2015 Maßnahmen zur Renaturierung ihrer Gewässer zu ergreifen. Dazu wurde vom Regierungspräsidium Freiburg ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeitet. Herr Klank und Bürgermeister Kieber erklärten weiter den Umfang der in Gottenheim laut diesem Gewässerentwicklungskonzept erforderlichen Arbeiten.
    - Abschließend wurde von Bürgermeister Kieber noch die Rathauseröffnung in Umkirch und die dort vom Regierungspräsidenten getroffene Aussage, dass die B31 West nach der derzeitigen Planung bis 2009 bis hin zur Bötzinger Straße gebaut sein soll, angesprochen.
  9. Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Anfragen vorgebracht.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 30.05.2005

  1. Es wurde bekanntgegeben, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.04.2005 folgende Beschlüsse gefasst wurden:
    - Zunächst wurden dem Gemeinderat in dieser Sitzung die Protokolle der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 31.01.2005 und 14.02.2005 bekanntgegeben.
    - Über den eventuellen Kauf eines im Ortsetter von Gottenheim gelegenen Grundstücks wurde mit dem Ergebnis beraten, dass für dieses Grundstück zunächst ein Nutzungskonzept mit den sich daraus ergebenden Kosten erstellt wird. Danach soll der eventuelle Grundstückskauf im Gemeinderat nochmals beraten werden.
    - Dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit einem privaten Antragsteller auf der Basis des Landessanierungsprogramms wurde zugestimmt.
    - Es wurde beschlossen eine von der Gemeinde gegenüber einem Privatmann im Zusammenhang mit dem früheren Umlegungsgebiet "Steinacker-Berg" abgegebene Zusage einzuhalten.
  2. a. Auf Grund von § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359), wurde beschlossen für das Gebiet des Bebauungsplans "Steinacker-Berg" im Bereich der Gemarkung Gottenheim südlich des Flurstücks Nr. 5622, nördlich der K 4955 (Flst.Nr. 36/2), westlich der einbezogenen Bergstraße (Flst.Nr. 5427) und östlich des einbezogenen landwirtlichen Weges Flst.Nr. 5652 die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45 bis 79 BauGB) anzuordnen. Die Umlegung trägt die Bezeichnung "Steinacker-Berg".
    b. Es wurde beschlossen zur Durchführung der Umlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes "Steinacker- Berg" gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 25.08.1987 (GBl. S. 329) einen nichtständigen Umlegungsausschuss zu bilden.
    Weiter wurde beschlossen, dass der für das Gebiet des Bebauungsplanes "Steinacker-Berg" zu bestellende Umlegungsausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und aus vier Gemeinderatsmitgliedern, sowie einem beratenden Sachverständigen nach § 5 DVO BauGB bestehen soll. Außerdem soll für die Gemeinderatsmitglieder ein Stellvertreter als Reihenfolgestellvertreter bestellt werden. Zudem wurde festgelegt, dass der Umlegungsausschuss an Stelle des Gemeinderates entscheiden wird.
    Danach wurde im Wege der offenen Wahl per Einigung (Akklamation) beschlossen, dass sich der Umlegungsausschuss neben dem Bürgermeister wie folgt zusammensetzen soll: Mitglieder Gemeinderätin Birgit Wiloth-Sacherer, Gemeinderätin Claudia Faller-Tabori, Gemeinderat Walter Heß, Gemeinderat Alfons Hertweck und Reihenfolgestellvertreter Gemeinderat Markus Eberle.
    Beratender Sachverständiger nach § 5 DVO BauGB Herr Hans-Peter Markstein, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, In den Fischermatten 3/2, Emmendingen Stellvertreterin Frau Dr. Melanie Markstein, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin, In den Fischermatten 3/2, Emmendingen.
  3. a. Der von Herrn Diplomingenieur Ruppel vorgestellte und der Gemeinderats-Drucksache Nr. 36/2005 als Anlage beigefügte, einen beidseitigen Gehweg in der Bergstraße beinhaltende Vorentwurf des zeichnerischen Teils des Bebauungsplanes "Steinacker-Berg" vom 23.05.2005, der die aus dem noch zu erstellenden Grünordnungsplan und dem noch zu erstellenden Lärmschutzgutachten resultierenden Festsetzungen noch nicht enthält, wurde gebilligt und der Weiterbearbeitung durch Herrn Ruppel auf der Basis dieses Vorentwurfes wurde zugestimmt. Über die Art der Bebauung konnte zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung noch kein Beschluss gefasst werden, da hier zunächst die Ergebnisse der Eigentümergespräche im Rahmen des Umlegungsverfahrens abzuwarten sind.
    b. Es wurde beschlossen, dass die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Steinacker- Berg" und den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften durchzuführende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am Freitag, dem 17.06.2005 um 19.30 Uhr im Versammlungsraum des Feuerwehrhauses, Bahnhofstr. 9 in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt wird, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird. Außerdem wird in der Zeit vom 20.06.2005 bis 05.07.2005 (je einschließlich) weitere Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Zudem wurde beschlossen über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu entschieden, wenn die noch zu erstellende Grünordnungsplanung mit Umweltbericht und das noch zu erstellende Lärmschutzgutachten in den Bebauungsplan eingearbeitet sind.
  4. a. Dem Bauantrag des Herrn Dr. Hans-Peter Boschert zum Dachgeschossausbau, sowie zur Errichtung zweier Gauben auf dem Grundstück Flst.Nr. 5583, Carl-Frey-Str. 12, wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB sowie unter Befreiung von den entgegenstehenden Festsetzungen in Ziffer 1.3.3.2 (Zulässige Traufhöhe) der Bebauungsvorschriften des Bebauungsplanes "Ihringer, Neufassung" mit folgender Maßgabe das Einvernehmen erteilt: Zur Dacheindeckung sind nicht oder nur matt glänzende, rötliche bis bräunliche Ziegel zu verwenden.
    b. Dem Bauantrag der Eheleute Dr. Martina und Dr. Bernhard Strittmatter zur Erweiterung der auf dem Grundstück Flst.Nr. 5585, Carl-Frey-Str. 16 bestehenden Garage wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB sowie des Bebauungsplanes "Ihringer, Neufassung" mit folgender Maßgabe das Einvernehmen erteilt: Zur Dacheindeckung sind nicht oder nur matt glänzende, rötliche bis bräunliche Ziegel zu verwenden.
  5. Dem Abschluss eines Ingenieurvertrages zum Ausbau des Gehweges entlang der Hauptstraße mit dem Ingenieurbüro Bausenhart, Manzke und Partner, Kunzenweg 2 und 2a, 79117 Freiburg wurde mit den Änderungen zugestimmt, wie sie aus der Gemeinderats-Drucksache Nr. 41/2005 ersichtlich sind. Außerdem wurde als weitere Änderung beschlossen, den Gegenstand des Vertrages so zu definieren, dass dieser einen Ausbau des Gehweges entlang der Hauptstraße vom Grundstück des Rathauses bzw. von der Einmündung der Bahnhofstraße bis zur Einmündung der Bötzingerstraße beinhaltet.
  6. Es wurde beschlossen, dass der Gemeinderat von der für das zwischen Schule und Bahnhofstraße liegende, derzeit teilweise als Bolzplatz genutzte Gelände und das an die Bahnhofstraße angrenzende, ehemalige Bahngelände vorgestellten Baukonzeption Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt wird, an einer Konzeption weiter zu arbeiten.
  7. Der Auftrag über die Lieferung und Montage von neuen Büroeinrichtungen für die Zimmer 1, 2 und 3 im Erdgeschoss des Rathauses und über die Lieferung und Montage einer Glastrennwand zwischen Flur und Zimmer Nr. 2 (Büro von Frau Stork) wurde an die Fa. office-plus Erhardt GmbH, Bötzinger Str. 46, Freiburg vergeben. Die Verwaltung wurde ermächtigt, in eigener Zuständigkeit Änderungen an der Beauftragung vorzunehmen, wenn dies noch erforderlich werden sollte. Gleichzeitig wurde dem geplanten Umbau im Erdgeschoss des Rathauses, der im Einbau einer Glastrennwand zwischen dem Flur und dem Zimmer Nr. 2 besteht (Büro von Frau Stork), zugestimmt.
  8. Die vier nachfolgend aufgeführten Gemeinderäte/Gemeinderätinnen wurden zu Mitgliedern des Jugendbeirats bestellt:
    -Gemeinderätin Birgit Wiloth-Sacherer
    -Gemeinderätin Claudia Faller-Tabori
    -Gemeinderat Lothar Zängerle
    -Gemeinderat Kurt Hartenbach
  9. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nachgefragt, ob die im Rebberg für die Landwirte vorgehaltene Wasserentnahmestelle in diesem Jahr ebenfalls betrieben wird. Vom Verwaltungsangestellten, Herrn Schupp, wurde daraufhin erklärt, dass die Wasserentnahmestelle nach wie vor eingerichtet bleibt und dass auch die Installation von über eine Wasseruhr hinausgehenden Kontrolleinrichtungen vorerst nicht vorgesehen ist. Sollte die monatlich erfolgende Ablesung der bei der Wasserentnahmestelle vorhandenen Wasseruhr jedoch den Verdacht ergeben, dass Wasser missbräuchlich entnommen wird, wird man sich Gedanken über die weitere Handhabungspraxis machen müssen. Daraufhin wird die Frage der Überwachung der Wasserentnahme im Gemeinderat noch kurz andiskutiert.
  10. Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Es wurde vereinbart, dass die von Herrn Deuter erfolgte Einladung zur Besichtigung des Ausstellungsgeländes der Fa. Birkenmaier in Breisach-Gündlingen am 22.06.2005, um 18.00 Uhr wahrgenommen werden soll.
  11. Bürgermeister Kieber erinnerte an folgende Termine:
    1. An den Freitag, den 03.06.2005, 16.00 Uhr als Übergabetermin für das Bürgermobil.
    2. An den 05.07.2005, als den für den Besuch des Regierungspräsidenten vorgesehenen Termin, bei dem Themen wie die B31 West und die Rückübertragung der L 115 angesprochen werden sollen.
    - Weiter teilt er mit, dass die Bundestagsabgeordnete, Frau Mayer, am 19.07.2005 unsere Gemeinde besuchen wird und geht auf den vorgesehenen Ablauf ein.
  12. Von den anwesenden Zuhörern wurden folgende Anfragen bzw. Anregungen vorgebracht:
    - Auf Nachfrage erklärte der Verwaltungsangestellte, Herr Schupp, dass es sich bei den in der Bergstraße und der Hauptstraße vorhandenen Löchern um Bohrlöcher der Badenova handelt, die der Kontrolle des in diesen Straßen gegebenen Erdgasverlustes dienen.
    - Es wurde angesprochen, dass man im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens "Steinacker- Berg" auch die Verkehrsanbindung dieses Baugebietes an die Bötzinger Straße untersuchen sollte, da in den zur Bötzinger Straße hin gelegenen Straßen ebenfalls Sicherheitsmängel wie z.B. fehlende Gehwege usw. vorhanden sind. Bürgermeister Kieber geht in diesem Zusammenhang kurz auf die seines Erachtens aus dem Bau der B31 West resultierende Notwendigkeit zum Bau eines Fußgängerüberweges bei der Bötzinger Straße und eventuell sonst erforderliche straßenbauliche Maßnahmen, sowie die dazu notwendigen Verkehrszählungen ein.
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass seit Einführung der Lkw-Maut auf den Ortsdurchgangsstraßen eine Zunahme des Lkw-Verkehrs zu beobachten ist.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.04.2005

  1. Vom Gemeinderat wurde beschlossen, die im Zusammenhang mit der Erschließung des künftigen Baugebietes "Steinacker-Berg" im Rahmen einer Erschließungsträgerschaft zu erbringenden Leistungen auf der Grundlage des Angebotes vom 16.12.2004 bzw. 28.02.2005 an die Fa. Rüdiger Kunst KommunalKonzept, Burkheimer Str. 10, 79111 Freiburg zu vergeben und die Verwaltung wurde zum Abschluss der entsprechenden Verträge ermächtigt.
  2. Es wurde beschlossen, dass der unter TOP 1 beauftragte Erschließungsträger den Auftrag über die Durchführung des Umlegungsverfahrens im künftigen Baugebiet "Steinacker-Berg" in dem Umfang und mit den Maßgaben an das Vermessungsbüro Markstein ÖbVI zu vergeben bzw. in diesen Auftrag einzutreten hat, wie dies Gegenstand des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.02.2005 war.
  3. Die am 16.03.2005 in der Badischen Zeitung zum Ausbau der Tunibergstraße/Hogengasse ausgeschriebenen Arbeiten wurden an die Firma Grafmüller, Zell a.H. als annehmbarste und günstigste Bieterin zum geprüften Angebotspreis von 424.922 € vergeben.
  4. Das Ingenieurbüro Ernst B. Stoelcker, Freiburg wurde als günstigster und annehmbarster Bieter zum geprüften Angebotspreis von 8.456 € mit dem im Zusammenhang mit dem Ausbau der Tunibergstraße / Hogengasse erforderlichen Beweissicherungsverfahren beauftragt.
  5. Vom Gemeinderat wurde beschlossen, mit der Badenova AG und CoKG nach der vorliegenden Fassung einen Konzessionsvertrag für die Gasversorgung mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.
  6. Es wurde beschlossen zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Mooswald" durch das Regierungspräsidium Freiburg wie folgt Stellung zu nehmen:
    Die Landschaftsschutzgebietsausweisung bis unmittelbar an die in Richtung Umkirch gelegene Baugrenze unseres Ortes führt dazu, dass bauliche Erweiterungen in dieser Richtung nicht mehr möglich sind. Die Gemeinde Gottenheim regt deshalb an, die Landschaftsschutzgebietsausweisung im Bereich unseres Ortes so vorzunehmen, dass eine bauliche Erweiterung bis in Höhe der nordöstlich der L 115 bereits vorhandenen Bebauung möglich ist.
  7. Der Bürgermeister, Herr Volker Kieber, wurde mit Wirkung vom 01.05.2005 auf jederzeitigen Widerruf zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Gottenheim bestellt.
  8. Der Durchführung eines Projektes mit der Bezeichnung "politischer Weinberg", das als Kommunikationsplattform und als Werbeträger der Gemeinde Gottenheim dienen soll und der zu diesem Zweck bis zum Ende der Legislaturperiode des jetzigen Gemeinderates geplanten Anpachtung des im Gewann Dimberg gelegenen Rebgrundstücks der Frau Ursula Haas, Flst.Nr. 813 mit einer Fläche von 872 qm zum Preis von 130 €/Jahr wird zugestimmt. Der Gemeinderat erklärte sich bereit sich an der Bewirtschaftung des Grundstücks zu beteiligen.
  9. Vom Gemeinderat wurde dem Verkauf des für den Friedhof vorhandenen Erdcontainers Sandwichbox 331 zum Preis von 7.000 € an die Bestattungsfirma Meier, Gottenheim zugestimmt. Der Kaufpreis ist in 7 Monatsraten zu je 1.000 € zu begleichen.
  10. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden Anfragen zu folgenden Themen vorgebracht:
    - Gemeinderat Dr. Schönberger teilte im Hinblick auf die vom Gemeinderat beschlossene Weiterleitung der zur Unterstützung der Flutopfer in Südostasien eingegangenen Spendengelder an den indischen Schwesternorden "Helpers of Mary" mit, dass er folgende Vorgehensweise vorschlägt:
    Er wird mit dem Orden den genauen Verwendungezweck festlegen. Die Spendengelder werden zweckgebunden für diesen Zweck an den Orden überwiesen, nachdem mittlerweile sichergestellt ist, dass das Geld auch dann ankommt, wenn es überwiesen wird. Der Orden hat den Verwendungszweck der Gelder zu dokumentieren und nachzuweisen. Diese Vorgehensweise wurde vom Gemeinderat akzeptiert.
  11. Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Der für den Besuch des Regierungspräsidenten Ungern-Sternberg ursprünglich für den 06.06.2005 vereinbarte Termin wurde auf den 05.07.2005, 16.00 Uhr verlegt.
    - Herr Deuter von der Firma Birkenmeier, die der Gemeinde schon einige Bänke gestiftet hat, hat der Gemeinde eine Besichtigung des Firmenparks angeboten.
    - Bei der Hochwasserumgehungsmulde sind nach dem Ergebnis einer Ortsbegehung mit Vertretern des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, der Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein und dem Landschaftsarchitekten Losert Pflegemaßnahmen erforderlich, die unter Berücksichtigung weiterer für notwendig erachteter Maßnahmen mit Kosten in Höhe von ca. 100.000 € verbunden sein werden. Diese Maßnahmen sind vom Entwässerungsverband durchzuführen und sind auch zur Vermeidung haftungsrechtlicher Konsequenzen erforderlich.
    - Die Gemeinde beabsichtigt, Mitglied der Tuniberg-Wein e.V zu werden, was mit einem Jahresbeitrag von 102 € verbunden ist.
    - Durch eine Abkoppelung der Kaiserstuhl-Tuniberg-Tourismus von der Schwarzwaldtouristik fallen Einnahmen weg. Die in der Kaiserstuhl-Tuniberg-Touristik organisierten Gemeinden werden deshalb versuchen, die Einnahmeausfälle durch die Erhebung entsprechender Fremendenverkehrsabgaben auszugleichen.
    - Das Bürgermobil wird in den nächsten Wochen ausgeliefert.
    - Die Landfrauen haben sich bereit erklärt, die Patenschaft für den in Richtung Ortsausgang March vorhandenen Kreisverkehr zu übernehmen. Sie werden den Kreisverkehr künftig auf eigene Kosten pflegen und bepflanzen. Dabei ist auch an eine Bepflanzung mit Reben, die zu einem Bogen gezogen werden sollen, gedacht.
    - Das Kriegerdenkmal wurde von einem Privatmann gereinigt. Das dafür erforderliche Wasser und den Strom hat der Anwohner, Herr Erich Heß, zur Verfügung gestellt.
    - Die Standorte für mögliche Windkraftanlagen im Bereich Kaiserstuhl-Tuniberg-March wurden mittlerweile ausgewiesen und wurden von Bürgermeister Kieber mit dem Hinweis erklärt, dass die Ausweisung möglicherweise in Konflikt mit Festsetzungen des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein steht, der lediglich 15 Standorte mit maximal 3 Anlagen zulassen will.
    - Laut einem Schreiben des Justizministeriums wurde dem Antrag unserer Gemeinde auf Auflösung des Grundbuchamtes und Verlegung nach Freiburg, sowie der Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle zum 01.01.2007 zugestimmt. Damit können die freiwerdenden Arbeitskapazitäten anderweitig eingesetzt werden.
    - Die bei unserer Gemeinde bisher vorhandene Einzugsstelle für die Abfallgebühren wird mit Wirkung vom 01.01.2006 ebenfalls aufgelöst. Diese Tätigkeit wird künftig von der Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald (ALB) mit wahrgenommen.
  12. Von den anwesenden Zuhörern wurden folgende Anfragen bzw. Anregungen vorgebracht:
    Es wurde vorgeschlagen die an der nördlichen Friedhofsmauer entlang vorhandenen Tannen zu entfernen und dort Urnengrabplätze einzurichten. Der Verwaltungsangestellte, Herr Schupp, erklärt dazu, dass der Standort für Urnengrabplätze im Rahmen der zum Friedhof zu fertigenden Bestandsplanung festgelegt werden soll.
    Von einem anderen Zuhörer wurde begrüßt, dass das Baugebiet "Steinacker-Berg" nun konkret angegangen wird. Außerdem geht er auf die seines Erachtens gegebenen Gründe für die Ausweisung des FFH- Schutzgebietes entlang des Moosweges an.
    Danach spricht er an, dass die Hochwasserumgehungsmulde ursprünglich so gebaut werden sollte, dass sie beackerbar bleibt. Er kritisiert, dass er von der geplanten Sanierung der Hochwasserumgehungsmulde nicht benachrichtigt wurde.
    Bürgermeister Kieber erklärt dazu, dass die Maßnahmen im Bereich der Hochwasserumgehungsmulde noch nicht zur Ausführung anstehen. Der Zuhörer weist noch darauf hin, dass die vorhandenen Regenrückhaltebecken nicht richtig genutzt werden.
    Gemeinderat Hunn spricht an, dass die Gemeinden Bötzingen und Eichstetten ihre Regenrückhaltebecken jetzt umbauen müssen, da sie seines Wissens nicht DIN-gerecht sind. Bürgermeister Kieber erklärt dazu, dass der Verwaltung keine Informationen vorliegen, wonach dies auf unsere Regenrückhaltebecken ebenfalls zutrifft.
    Aus der Zuhörerschaft wird weiter vorgebracht, dass sich die Gemeinde dafür einsetzen sollte, dass der von der EU im Bereich der Landwirtschaft vorhandene Bürokratismus abgebaut wird. Bürgermeister Kieber tellt dazu fest, dass die Gemeinde auf die EU-Gesetzgebung wenig Einfluss hat.
    Von einer Zuhörerin wird kritisiert, dass von der Verwaltung ein Grabstein ihrer Familie als nicht mehr standsicher festgestellt wurde und dies offensichtlich auch bei anderen Grabsteinen , die vom gleichen Steinmetz aufgestellt wurden, der Fall ist. Bürgermeister Kieber erklärt, dass die Standsicherheit der Grabsteine vom Bauhof geprüft wurde und nur die Grabsteine mit unzureichender Standfestigkeit bemängelt wurden. Um haftungsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden müssen die betroffenen Grabnutzungsberechtigten für eine ausreichende Standsicherheit ihrer Grabsteine Sorge tragen.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.03.2005

  1. a. Dem Bauantrag des Herrn Stefan Boch zum Einbau von zwei Dachgauben in das auf dem Grundstück Flst.Nr. 79, Rathausstr. 9 vorhandene Wohnhaus wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB das Einvernehmen erteilt.
    b. Die von der Fa. Arcos Immobilienlogistik eingereichte Bauvoranfrage über die Errichtung von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Flst.Nr. 233/3, Tunibergstraße wurde durch Bürgermeister Kieber nach vorangegangener Rücksprache mit der Firma von der Tagesordnung genommen.
  2. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wurde vom Gemeinderat beschlossen.
  3. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2005 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat beschlossen.
  4. Es wurde beschlossen, die für die Flutopfer in Südostasien bei der Gemeinde eingegangenen Spendengelder dem indischen Schwesternorden "Helpers of Mary" zur Verfügung zu stellen, der dieses Geld zum Wiederaufbau eines bei der Flutkatastrophe zerstörten indischen Fischerdorfes einsetzen wird. Der beruflich öfters in Indien tätige Gemeinderat Dr. Schönberger hat sich bereit erklärt, das Geld dem Orden persönlich zu übergeben und den korrekten Einsatz des Geldes zu überwachen.
  5. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden Anfragen zu folgenden Themen vorgebracht:
    - Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Kieber, dass mit Unterstützung der Landfrauen Gottenheim eine Blumenpflanzaktion in Gottenheim durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang wurde von ihm noch der Landeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" angesprochen.
    - Auf eine weitere Rückfrage hin erklärte Bürgermeister Kieber, dass das Bürgerholz vom Holz machenden Unternehmer aus Kostengründen grober gespalten wurde, dass man das Unternehmen aber auffordern wird, das Holz künftig nicht mehr so grob zu spalten.
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass die Böschungen der landwirtschaftlichen Grundstücke häufig zum Entsorgen von Grünschnitt und Grünabfällen verwendet werden und dass diesem Missbrauch unbedingt abgeholfen werden muss.
    - Es wurde angeregt das Kriegerdenkmal zu reinigen. Gemeinderat Heß erklärte sich bereit diese Aufgabe zu übernehmen.
    - Auf Nachfrage zum Verfahrensstand in Sachen Fußgängerüberweg Bötzinger Straße erklärte Bürgermeister Kieber, dass bei der Genehmigungsbehörde, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, ein Sachbearbeiterwechsel stattgefunden hat und dass man den Sachverhalt mit der neuen Sachbearbeiterin klären wird.
  6. Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Die Gründe für die zusätzlich durchgeführten und die Streichung von ursprünglich vorgesehenen Gemeinderatssitzungen.
    - Die im Bürgermeistersprengel vom 03.03.2005 angesprochenen Themen, deren wichtigste nachfolgend angeführt sind:
    - Regelung der Kostenerstattung im Falle einer Überlandhilfe durch die Feuerwehren von Nachbargemeinden, insbesondere der Feuerwehr Bötzingen als Stützpunktwehr.
    - Beitragserhöhung beim Kreisfeuerwehrverband.
    - Ablehnung der finanziellen Unterstützung des Vereins "Museumsdampfzug Rebenbummler".
    - Stand der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg
    - Höhe der Kreisumlage
    - Entwicklung der Tourismus-Organisation
    - Änderung der Kommunalverfassung in Baden-Württemberg
    - Bemessung der Abwassergebühr nach der Frischwassermenge
    - Den Verfahrensstand des Vorverfahrens zur Umlegung des künftigen Baugebietes "Steinacker-Berg". Das mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens beauftragte Vermessungsbüro Markstein hat mittlerweile von allen Grundstückseigentümern bis auf einen die Grundzustimmung zur Durchführung der im Zusammenhang mit der Ausweisung dieses Baugebietes erforderlichen Verfahren und zur Übernahme der dabei anfallenden Kosten erhalten. Es ist vorgesehen in der Gemeinderatssitzung vom 25.04.2005 den Auftrag für das Bauleitplanungsverfahren beschließen zu lassen.
    - Von den Eigentümern der an die Tunibergstraße angrenzenden Grundstücke wurden die zum Straßenausbau erforderlichen Vereinbarungen unterzeichnet. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden zumindest teilweise noch aus dem Landessanierungsprogramm bezuschusst. Die Arbeiten zum Ausbau der Tunibergstraße und der Hogengasse wurden am 16.03.2005 in der Badischen Zeitung ausgeschrieben. Der Bewilligungszeitraum der für diese Maßnahme bewilligten Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock wird nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium bis zum 31.03.2006 verlängert.
    - Ein mit dem Regierungspräsidenten Ungern-Sternberg geführtes Gespräch, bei dem hautsächlich der Bau der B31 West und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zum 2. Bauabschnitt der B31 West Thema war. Hierzu wurde von Bürgermeister Kieber noch die Auffassung vertreten, dass Gottenheim jetzt aktiv die Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens und den Bau des 2. Abschnitts der B31 West fordern muss, um eine künftige Verkehrssituation, wie sie derzeit in Umkirch besteht, zu vermeiden. Vom Regierungspräsidenten ist vorgesehen, Gottenheim am 06.06.2005 um 16.30 Uhr zu besuchen und sich in Gesprächen mit der Verwaltung und dem Gemeinderat vor Ort über bestehende Probleme zu informieren.
    - Über ein Schreiben des Regierungspräsidiums Freiburg vom 04.03.2005 bezüglich des für den bisher geplanten Mehrzweckhallenneubau gewährten Zuschusses aus dem Landessanierungsprogramm und die sich daraus ergebende Gefahr einer Rückforderung.
    - Über das Ergebnis einer zu den Möglichkeiten der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Gottenheim durch geführten Anfrage. Danach sind die Lebensmittelketten erst ab einer Einwohnerzahl von 5.000 Einwohnern bereit, die Eröffnung eines Lebensmittelmarktes in einer Gemeinde in Betracht zu ziehen. Bürgermeister Kieber sieht hier aber die Möglichkeit sich mit einer Eigeninitiative, die im Bau einer Markthalle bestehen könnte, in der alle ortsansässigen Geschäfte untergebracht werden, zu behelfen. Er legte zudem die Möglichkeit zur Ansiedlung eines kleinen SB-Lebensmittelmarktes mit der Edeka-Gruppe innerhalb ihrer Betriebsschiene "nah & gut" dar, die von der Fa. Ernst-Immobilie als einem der zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes kontaktierten Projektträger aufgezeigt wurde.
  7. Danach informierte Gemeinderat Hartenbach noch über das Ergebnis der von der kirchlichen Sozialstation Nördlicher Breisgau zur Pflege im Alter durchgeführten Informationsveranstaltung, an der er als Stellvertreter des Bürgermeisters teilgenommen hatte. Das Ergebnis besteht darin, dass die Sozialstation einmal im Monat eine solche Informationsveranstaltung anbietet.
  8. Bürgermeister Kieber teilte noch mit, dass sich die Mitglieder der Gymnastikgruppe bereit erklärt haben, bei der Renovierung der in der Schule vorhandenen Halle mit zu helfen. Außerdem informierte er über ein Gespräch mit Frau Dr. Bünde vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, bei dem es um die Vertiefung der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit in Schule und Kindergarten durch das Angebot von zusätzlichem Französischunterricht, in den auch die Eltern einbezogen werden sollen, ging. Im Hinblick auf die dafür eventuell erforderliche Bezuschussung durch die Gemeinde wurde jedoch von diesem Projekt Abstand genommen.
  9. Von einer Einwohnerin wurde nachgefragt, ob es dem Gemeinderat nicht möglich gewesen wäre, die Verschlechterung der finanziellen Lage der Gemeinde so rechtzeitig zu erkennen, dass man die Kosten für das mittlerweile eingestellte Projekt "Neubau einer Mehrzweckhalle" in Höhe von rund 400.000 € hätte einsparen können? Von Bürgermeister Kieber und einzelnen Gemeinderäten wurde in der dazu geführten Diskussion dargelegt, dass die derzeitige Finanzmisere in diesem Umfang zum Zeitpunkt der Inangriffnahme des Projektes "Mehrzweckhallenneubau" nicht vorhersehbar war. Diese Frage wurde daraufhin mit den im Zuhörerraum anwesenden Einwohnern kontrovers diskutiert.
    Von einem Einwohner wurde darauf hingewiesen, dass der Einfahrtsbereich der Bahnhofstraße in die Hauptstraße vor dem Chinarestaurant oft so zugeparkt ist, dass zum Beispiel der Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen stark behindert wird. Bürgermeister Kieber erklärte dazu, dass für diesen Bereich die Anordnung eines absoluten Halteverbotes vorgesehen ist, um diesem Missstand abzuhelfen.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.02.2005

  1. Es wurde bekanntgegeben, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.02.2005 dem Abschluss einer auf der Grundlage des Landessanierungsprogramms abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarung mit einem privaten Antragsteller zugestimmt wurde.
  2. Vom Leiter der Projektgruppe Integrierte Stadtentwicklung der Stadt Freiburg, Herrn Schröder-Klings, wurde der Flächennutzungsplanentwurf 2020 der Stadt Freiburg vorgestellt. Dieser Entwurf beinhaltet derzeit noch drei unterschiedliche Szenarien zur Ausweisung künftiger Bauflächen, die als Diskussionsgrundlage angesehen werden. Diese unterschiedlichen Szenarien sowie die im Flächennutzungsplanentwurf vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen wurden von Herrn Schröder-Klings erläutert.
  3. Als Stellungnahme zum Flächennutzungsplanentwurf 2020 der Stadt Freiburg wurde beschlossen, Hochwasserschutzmaßnahmen in einem Umfang zu fordern, wie er bereits in einem anderen Verfahren Gegenstand einer Stellungnahme des Gemeindeverwaltungsverbandes Kaiserstuhl-Tuniberg war.
  4. Dem Bauantrag von Herrn Martin Reisacher zum Teilumbau des Wirtschaftsgebäudes zu Wohnzwecken sowie zum Anbau eines Treppenhauses auf dem Flst.Nr. 144, Rathausstr. 23 wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB das Einvernehmen mit der Maßgabe erteilt, dass mindestens 3 Stellplätze für die zwei Wohneinheiten nachgewiesen werden. Außerdem wurde die nach § 144 BauGB notwendige Zustimmung zu dem Baugesuch, die aufgrund der Lage des Baugrundstückes innerhalb des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Ortskern Gottenheim" (Landessanierungsprogramm) erforderlich ist, erteilt.
  5. Das Vermessungsbüro Markstein, Emmendingen wurde auf der Grundlage der Honorarermittlung vom 08.12.2004 und des Schreibens vom 14.02.2005 in dem dort ersichtlichen Umfang unter folgenden Voraussetzungen mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens für das künftige Baugebiet "Steinacker-Berg" beauftragt:
    - Die Beauftragung gilt nur dann als zustande gekommen, wenn das Umlegungsverfahren durch eine entsprechende Anordnung des Gemeinderates in Gang gesetzt wird.
    - Grundlage der Beauftragung ist die Ziffer 78.3 der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Festsetzung von Vermessungsgebühren (VwVGebVerm).
    - Der Gemeinde werden für nachträgliche Veränderungen keine Kosten laut Gebührenverzeichnis berechnet.
  6. Es wurde zunächst der Stellenplan erläutert. Dann wurde über die Ansätze im Vermögenshaushalt des Haushaltsplanentwurfs 2005 beraten und es wurden folgende Beschlüsse dazu gefasst:
    Bei folgenden Ausgabeansätzen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
    - Grund- und Hauptschule: Der Betrag für Beschaffungen wurde um die Kosten für die ursprünglich berücksichtigten Basketballständer reduziert.
    - Sportverein: Der für die Teerung des Parkplatzes vorgesehene Haushaltsansatz wurde gestrichen.
    - Sanierung Gehweg Hauptstraße: Der Ansatz wurde um 120.000 € gekürzt. Diese Kürzung hatte die Folge, dass auf der Einnahmeseite der für diese Baumaßnahme vorgesehene Zuschuss um 75.000 € zu reduzieren war.
    - Umgestaltung Kaiserstuhlstraße: Der Ansatz wurde um 30.650 € gekürzt.
    - Geh- und Radweg Eichweg/Bahnhofstraße: Der Haushaltsansatz wurde gestrichen.
    - Nachrüstung Geschwindigkeitsmessanlage: Erhöhung des Ansatzes um 50 €.
    Auf einen Antrag der Frauenliste/Freien Bürgerliste hin wurden noch folgende Ausgabeansätze berücksichtigt:
    - Für eine künftig eventuell wieder erfolgende Teilnahme am Safer Traffic Nachtverkehr wurde im Verwaltungshaushalt ein Ausgabeansatz in Höhe von 1.500 € aufgenommen.
    Für die Durchführung einer Untersuchung zur Vermeidung innerörtlicher Überschwemmungen wurde im Verwaltungshaushalt ein Betrag in Höhe von 5.000 € veranschlagt.
    Danach wurden noch die Einnahmeansätze im Vermögenshaushalt und die Finanzplanung durchgesprochen.
  7. a. Es wurde beschlossen, dass der geplante Neubau einer Mehrzweckhalle angesichts der finanziellen Situation der Gemeinde nicht mehr weiter verfolgt und dieses Investitionsvorhaben damit beendet wird. Sollte sich die finanzielle Situation der Gemeinde in den nächsten Jahren allerdings verbessern, ist das Investitionsvorhaben des Neubaus einer Mehrzweckhalle dem Gemeinderat wieder zur Entscheidung vorzulegen.
    b. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Investitionshilfe für den geplanten Neubau einer Mehrzweckhalle aus dem Ausgleichsstock 2004, Bewilligungsbescheid vom 19.07.2004, über 700.000 € umgehend an das Regierungspräsidium zurück zu geben.
  8. Es wurden keine Anfragen vorgebracht und es erfolgten keine Bekanntgaben.
  9. Es wurden keine Anfragen vorgebracht.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.02.2005

  1. Es wurden folgende Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.01.2005 bekanntgegeben:
    - In der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2005 wurde dem Gemeinderat zunächst das Protokoll der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.01.2005 bekanntgegeben.
    - Danach wurde der Verkauf eines Gewerbegrundstücks mit einer Fläche von 1.800 qm beschlossen.
    - Außerdem wurde dem Abschluss einer auf der Grundlage des Landessanierungsprogramms abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarung mit einem privaten Antragsteller zugestimmt
  2. Dem Nachtragsbauantrag der Eheleute Norbert und Maria Schulz, Gottenheim zum Ausbau der Wohnung im 1. OG und zum Ausbau des Spitzbodens auf dem Flst.Nr. 29/2 wird unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB das Einvernehmen erteilt.
  3. Es wurde über die Ansätze im Verwaltungshaushalt des Haushaltsplanentwurfs 2005 beraten und es wurden folgende Beschlüsse dazu gefasst:
    - Bei einigen Ausgabeansätzen wurden in geringem Umfang Kürzungen vorgenommen.
    - Die für Vereinsheime, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden, anfallenden Unterhaltskosten sind beginnend ab dem 01.01.2005 in Höhe von 80% von den Vereinen zu tragen.
    - Die Vereinszuschüsse werden von bisher 230 € auf 200 € gekürzt.
    - Für die Hallennutzung und bei privater Nutzung von gemeindeeigenen Räumen ist ebenfalls ab 01.01.2005 eine noch festzusetzende Nutzungspauschale zu erheben.
    - Die Gemeindesteuern werden rückwirkend zum 01.01.2005 wie folgt erhöht:
    Grundsteuer A 320 v.H.
    Grundsteuer B 300 v.H.
    Gewerbesteuer 340 v.H.
  4. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde für das Wirtschaftsjahr 2005 wurde beschlossen. Die Offenlage erfolgt zusammen mit dem Kernhaushalt 2005.
  5. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden Anfragen zu folgenden Themen vorgebracht:
    - Auf Nachfrage wurde zum Verfahrensstand in Sachen "Ausbau der Tunibergstraße und der Hogengasse" von Bürgermeister Kieber mitgeteilt, dass die Verhandlungen mit den Anliegern im Wesentlichen abgeschlossen sind und dass am 17.02.2005 eine Versammlung mit den Anliegern durchgeführt wird, bei der die schriftliche Zustimmung zu der Baumaßnahme eingeholt werden soll.
    - Auf weitere Rückfrage wurde von Bürgermeister Kieber darüber informiert, dass der in Gottenheim überwinternde Zirkus mittlerweile abgezogen ist, nachdem die Gemeinde dem Zirkus den Sprit zur Weiterfahrt finanziert hatte. In diesem Zusammenhang wurde von ihm noch erwähnt, dass es am Freitag, dem 11.02.2005, nochmals zu einem Vorfall mit dem Zirkus gekommen war, der einen Polizeieinsatz nach sich zog. Nach Angaben der Zirkusleute war aus einem schwarzen Golf heraus mit einer Leuchtpistole auf ihre Wagen geschossen worden. Bürgermeister Kieber ging dann noch auf weitere Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Zirkus und die Problematik einer Räumung des vom Zirkus in Anspruch genommenen Platzes ein und begründete damit die Notwendigkeit für den Abzug des Zirkusses Sorge zu tragen. Er betonte, dass man aus den Erfahrungen die Lehre gezogen hat, dass Zirkussen in Gottenheim künftig keine Veranstaltungserlaubnis mehr erteilt wird.
    - Bürgermeister Kieber erklärte auf eine weitere Nachfrage, dass die Hochwasserumgehungsmulde nicht probegeflutet wurde.
  6. Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Die am 31.01.2005 zur Beteiligung an dem von der Stadt Freiburg in Auftrag gegebenen Hochwasserschutzgutachten getroffene Entscheidung wird vom Vorsitzenden des Entwässerungsverband Moos, Herrn Bürgermeister Laub, nicht mit getragen. Im Entwässerungsverband Moos ist man der Auffassung, dass man sich mit einem gewissen Betrag an den Gutachtenskosten beteiligen sollte. Weiter teilte er mit, dass die Steuerung des Regenrückhaltebeckens fehlerhaft ist. Außerdem erklärt er, dass der Stadtteil Rieselfeld nur bei einem zwanzigjährigen Hochwasser Wasser in das Regenrückhaltebecken Dietenbach einleitet und seine in der Sitzung vom 31.01.2005 gegebene Information insofern fehlerhaft war.
    Auf Rückfrage führte Bürgermeister Kieber aus, dass der mit der Stadt Freiburg zur Unterhaltung des Regenrückhaltebeckens Dietenbach abgeschlossene Vertrag von Bürgermeister Laub überprüft wurde und nicht anfechtbar ist. In diesem Zusammenhang erwähnte er noch, dass der Erwerb der für das Regenrückhaltebecken Dietenbach von der Stadt Freiburg benötigten Waldflächen noch zu vollziehen ist.
    - Bürgermeister Kieber informierte außerdem über die Notwendigkeit seiner Teilnahme an einem Standesbeamtenlehrgang und die daraus resultierenden Probleme bei der Terminierung der Gemeinderatssitzungen.
  7. Es wurden keine Anfragen vorgebracht.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 31.01.2005

  1. Es wurden folgende Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.01.2005 bekannt gegeben:
    - In der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2005 wurde dem Gemeinderat zunächst das Protokoll der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.11.2004 bekannt gegeben.
    - Danach wurde der Gemeinderat über Feststellungen im finanziellen Bereich des Entwässerungsverbandes Moos im Zusammenhang mit der Erstellung des Doppelhaushalts 2004/2005 und die daraus zu erwartende Erhöhung der Verbandsumlage informiert.
    - Außerdem wurde dem wertgleichen Grundstückstausch einer von der Gemeinde im Zusammenhang mit dem Ausbau der Tunibergstraße benötigten Fläche gegen ein landwirtschaftliches Grundstück zugestimmt.
    - Abschließend wurde der Gemeinderat über die Möglichkeiten der Baulandumlegung für das künftige Baugebiet "Steinacker-Berg" informiert und es wurde das weitere Vorgehen besprochen.
  2. Dem Bauantrag der Frau Sigrid Gürgens, Buchenbach zum Ausbau des Untergeschosses des auf dem Grundstück Flst.Nr. 29/1, Hauptstr. 26, Gottenheim vorhandenen Wohnhauses zu gewerblichen Zwecken, zur Abänderung der Raumaufteilung im Erd- und Dachgeschoss und zum Abbruch des auf dem Grundstück Flst.Nr. 29/1 ebenfalls vorhandenen Brennhäuschens und Schweinestalles wurde unter Zugrundelegung der LBO und des BauGB das Einvernehmen erteilt.
  3. Es wurde beschlossen zur zweiten punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes "Kaiserstuhl-Tuniberg" im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen vorzubringen.
  4. a) Es wurde beschlossen für den im Lageplan vom 31.01.2005, der dem Gemeinderat als Anlage 1 zur Gemeinderats-Drucksache 7/2005 vorgelegen hatte, dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan mit den zugehörigen, auf § 74 Landesbauordnung (LBO) basierenden örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Steinacker-Berg".
    b) Der Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde zurückgestellt, bis ein Bebauungsplanentwurf und ein Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vorliegt.
  5. a) Es wurde beschlossen, dass die Straßenreinigung und die Entsorgung der Kehrrückstände, wie vom Gemeindeverwaltungsverband Kaiserstuhl-Tuniberg vorgeschlagen, künftig viermal jährlich auf Abruf durchgeführt werden soll und dass die Fa. Gebrüder Förster, Schwanau als günstigste Bieterin mit der Durchführung dieser Arbeiten beauftragt werden soll.
    b) Eine Beteiligung an den Kosten zur Durchführung einer Gesamtuntersuchung durch das Ingenieurbüro Ernst + Co, Freiburg zum Hochwasserschutz Freiburg-Tuniberg-Mooswald / Gottenheim / Umkirch wurde abgelehnt, es sei denn, die Kostenbeteiligung ist erforderlich, um einen Landeszuschuss für die Untersuchung zu erhalten. Für diesen Fall wurde einer Kostenbeteiligung mit einem kleinen Betrag zugestimmt.
  6. Der geplante Neubau einer Mehrzweckhalle wird weitergeführt, wenn die in der dem Gemeinderat vorgelegten Gemeinderats-Drucksache Nr. 10/2005 dargestellten Überlegungen zu einer kostengünstigeren, von der Gemeinde noch finanzierbaren Lösung führen.
  7. Die für den Neubau der Mehrzweckhalle mit den aus der Gemeinderats-Drucksache Nr. 11/2005 ersichtlichen Firmen bestehenden Architekten- und Ingenieurverträge bzw. die diesen Firmen erteilten Planungs- und Gutachteraufträge werden schnellstmöglich gekündigt und die Firmen sind aufzufordern entsprechende Schlussabrechnungen vorzulegen.
  8. Auf den Antrag vom 08.12.2004 wird dem Tennisclub Gottenheim e.V. ein Zuschuss in Höhe von 3.800 € gewährt.
  9. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden Anfragen zu folgenden Themen vorgebracht:
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass die bei dem im Bereich der Aral-Tankstelle gelegenen Aufgang von der Salzgasse zur Kirche hin vorhandene Leuchte nicht brennt. Es wurde eine Schadensbeseitigung zugesagt.
  10. Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Er teilte mit, dass der Termin für das vom Jagdpächter, Herrn Riehle, einmal jährlich für die Gemeindemitarbeiter und den Gemeinderat veranstaltete Rehessen auf den 19.02.2005 festgelegt wurde.
    - Außerdem wurden als zusätzliche Gemeinderatssitzungstermine der 21.02.2005 und der 11.03.2005 bekannt gegeben.
  11. Von den anwesenden Zuhörern wurden folgende Anfragen vorgebracht:
    - Es wurde nachgefragt, ob das von der Gemeinde von der Bahn erworbene, bisher für Parkplätze der geplanten Mehrzweckhalle vorgesehene Gelände einer Wohnbebauung zugeführt werden soll? Diese Möglichkeit wurde von Bürgermeister Kieber durchaus als denkbar bezeichnet.
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass die im Wald gelegenen Stellfallen der Hochwasserumgehungsmulde überprüft werden sollten, da diese durch Äste und Steine so verschmutzt sind, dass sie sich im Ernstfall nicht mehr ganz schließen werden. Außerdem wurde vorgeschlagen, die Stellfallen durch Schmutzfanggitter vor Verschmutzungen zu sichern. Es wurde zugesagt, die Stellfallen zu überprüfen und zu reinigen.
    - Es wurde angesprochen, dass die an der "Kirchentreppe" vorhandene Leuchte verschmutzt ist und insofern keine ausreichende Beleuchtung mehr gegeben ist. Eine Reinigung der Leuchte wurde zugesagt.
    - Es wurde nachgefragt, wie der von der Gemeinde zu tragende Anteil an den Investitionskosten des Entwässerungsverbande Moos in Höhe von rund 84% ermittelt wurde? Bürgermeister Kieber erklärte daraufhin, dass sich diese Zahl ergibt, wenn man die für die Mitgliedsgemeinden des Entwässerungsverbandes Moos, Umkirch und Gottenheim, für Hochwasserschutzmaßnahmen aufgewendeten Investitionskosten zueinander ins Verhältnis setzt. Eine andere Grundlage für die Kostenverteilung würde nach Darstellung von Bürgermeister Kieber das Vorliegen eines Gutachtens zum Hochwasserschutz voraussetzen.
    - Zur außerdem nachgefragten Erhöhung der Verbandsumlage des Entwässerungsverbandes Moos für Gottenheim erklärte Bürgermeister Kieber, dass der Umlageschlüssel zur Verteilung der Verbandsumlage auf die Gemeinden Umkirch und Gottenheim bisher zu niedrig angesetzt war
    - Auf Rückfrage eines Zuhörers wurde von Bürgermeister Kieber nochmals die genaue Lage des in Betracht gezogenen alternativen Standortes für eine künftige Mehrzweckhalle erklärt.
    - Es wurde angeregt, die am Bahnhof vorhandenen Fahrradabstellplätze zu erweitern und in diesem Zusammenhang wurde um Auskunft gebeten, wer für eine derartige Erweiterung zuständig ist. Dazu wurde ausgeführt, dass die vorhandenen Fahrradabstellanlagen von der Gemeinde im Rahmen eines zu dieser Zeit vorhandenen Zuschussprogramms des Landes gebaut wurden. Bürgermeister Kieber erwähnt, dass allgemein schon Gespräche zur Parksituation am Bahnhof stattgefunden haben.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 13.12.2004

  1. Es wurde bekanntgegeben, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2004 folgende Beschlüsse gefasst wurden:
    - Bekanntgabe der Protokolle der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 27.09.2004 und 11.10.2004
    - Der Verkauf von zwei im Baugebiet "Gewerbegebiet Nägelsee" gelegenen Baugrundstücken mit einer Fläche von 1.575 qm bzw. 2.000 qm.
    - Der Tausch einer Teilfläche von 3.841 qm einer gemeindeeigenen, Im Gewann Ried gelegenen Grünfläche gegen eine, nördlich des derzeitigen Baugebietes "Gewerbegebiet Nägelsee" gelegene Ackerfläche, die als Optionsfläche für eine künftige Gewerbegebietserweiterung vorgesehen ist, mit Vornahme einer Ausgleichszahlung für die unterschiedlichen Flächenwerte.
    - Der Kauf eines im Baugebiet "Gewerbegebiet Nägelsee, Erweiterung" gelegenen, eine Fläche von 1.800 qm umfassenden Gewerbegrundstücks von einem privaten Grundstückseigentümer.
  2. Folgenden Bauanträgen wurde zum Teil mit Befreiungen von den Festsetzungen der jeweils zugrunde liegenden Bebauungspläne das Einvernehmen erteilt:
    - Anwesen Brunnenstr. 6; Einbau einer Dachgaube; hier Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Thiel, Gässle und Berg" hinsichtlich der Zulässigkeit von Dacheinschnitten.
    - Anwesen Buchheimerstr.11; Nutzungsänderung der Abbundhalle in Lager und Sozialräume sowie Befestigen der Außenanlage / Erstellung einer LKW-Waschalle mit Eigenverbrauchstankstelle; hier Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Viehweid" zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur Dachneigung.
    - Bauvorhaben Waldstr. 9; Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport; hier Befreiung von den im Straßen- und Baufluchtenplan des Bebauungsplanes "AU" zur Bauflucht getroffenen Festsetzungen mit der Maßgabe, dass mit dem Carport und den Stellplätzen ein Abstand von 2 m von der öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten werden muss und dass der Carport so zu bauen ist, dass beim Ausfahren aus dem Carport bzw. dem Stellplatz die Sicht auf die Straße nicht beeinträchtigt wird.
    - Bauvorhaben Waldstr. 9a; Neubau eines Carports; hier gleichlautende Befreiung von den im Straßen- und Baufluchtenplan des Bebauungsplanes "AU" zur Bauflucht getroffenen Festsetzungen wie im Fall des Bauvorhabens Waldstr. 9.
  3. Der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen wurde mit folgenden Änderungen des Verwaltungsvorschlags zugestimmt:
    Die Gebühr für die Bearbeitung jeden Sterbe- und Bestattungsfalls wurde auf 60 € und die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle wurde auf 70 € pro Tag festgesetzt.
  4. Der Zahlung eines Zuschusses für das Jahr 2004 in Höhe von 256,45 € zur Finanzierung des Mobilen Sozialen Dienstes der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Bötzingen e.V. wurde zugestimmt.
  5. Zu der im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens vorgesehenen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marchstraße" der Gemeinde Bötzingen wurde beschlossen, keine grundsätzlichen Anregungen vorzubringen, aber auf die durch die mit einer weiteren Flächenversiegelung zunehmenden Hochwassergefahren und die daraus resultierende Notwendigkeit zur Ergreifung von entsprechenden Schutzmaßnahmen hinzuweisen.
  6. Bürgermeister Kieber gab in seinem Rückblick einen kurzen Abriss über die wichtigsten, im Jahr 2004 getroffenen Gemeinderatsbeschlüsse und dem Tod von Bürgermeister Schwenninger wurde in einer Gedenkminute gedacht.
    In seinem Ausblick auf das Jahr 2005 wurde von Bürgermeister Kieber die schwierige Haushaltssituation angesprochen, wodurch auch die Realisierung des geplanten Neubaus der Mehrzweckhalle in Frage gestellt ist. Außerdem wies Bürgermeister Kieber noch auf einige Veranstaltungen hin, die im Januar stattfinden sollen.
  7. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden Anfragen zu folgenden Themen vorgebracht:
    - Zu einem Vorfall, an dem die sich in Gottenheim aufhaltenden Zirkusleute beteiligt waren. Bürgermeister Kieber ging daraufhin auf die mit dem Zirkusunternehmen bestehenden Probleme ein.
    - Auf Nachfrage teilte Bürgermeister Kieber die Telefonnummern mit unter denen er im Notfall privat erreichbar ist.
    - Es wurde die Befürchtung geäußert, dass es im Verhältnis zwischen den Zirkusleuten und der Bevölkerung bei weiteren Vorfällen zu einer Zunahme der Spannungen kommt. Dies wurde diskutiert.
  8. Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Bürgermeister Kieber wies auf die den Gemeinderäten verteilten, die Gemeinderatssitzungen im Jahr 2005 betreffende Terminplanung hin.
    - Die Absicht, den Gemeinderäten und der Verwaltung die Möglichkeit zu bieten, Vorschläge zu den Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen vorzubringen.
    - Die Möglichkeit den Gemeinderäten die Unterlagen künftig per E-Mail zukommen zu lassen.
  9. Von den Zuhörern wurden Anfragen zu folgenden Themen vorgebracht:
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass an der Ecke Thielstraße/Bergstraße zwei Straßenlampen nicht ordnungsgemäß funktionieren.
    - Die Beseitigung der Nadelbäume an der Ecke Bötzingerstraße/Bahnhofstraße wurde als sehr gute Maßnahme herausgestellt.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29.11.2004

  1. Dem vorgelegten Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2005 für den Gemeindewald Gottenheim wurde zugestimmt.
  2. Es wurde bekanntgegeben, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.10.2004 folgende Beschlüsse gefasst wurden:
    - Dem Abschluss einer auf dem Landessanierungsprogramm basierenden, eine Bezuschussung beinhaltenden Modernisierungsvereinbarung mit einem privaten Antragsteller wurde zugestimmt.
    - Es wurde beschlossen, den Antrag eines privaten Antragstellers auf Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit zu tragen und beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald einzureichen, sowie die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH mit der Erstellung der Antragsunterlagen, die von der Gemeinde zu fertigen sind, zu beauftragen.
    - Dem Verkauf eines im Baugebiet "Gewerbegebiet Nägelsee, Erweiterung" gelegenen, eine Fläche von 1.200 qm umfassenden Gewerbegrundstücks an einen Gewerbetreibenden wurde zugestimmt.
  3. Folgenden Bauanträgen wurde zum Teil mit Befreiungen von den Festsetzungen der jeweils zugrunde liegenden Bebauungspläne das Einvernehmen erteilt:
    - Anwesen Brunnenstr. 2a; Abbruch der vorhandenen Flachdachgarage und Neubau einer Garage mit Satteldach sowie Neubau eines Carports mit Pultdach; Einvernehmenserteilung mit der Maßgabe, dass für die Dacheindeckung nur rote bis braune Dachziegel verwendet werden.
    - Anwesen Hauptstr. 28; Nachtragsbauantrag zum Einbau einer Dachgaube; hier zudem Zustimmung nach § 144 BauGB (erforderlich wegen Lage des Baugrundstücks im Bereich des Landessanierungsprogramms).
    - Grünfläche Ecke Austraße/Hanfreeze-Fußweg; Errichtung einer Litfasssäule.
    - Anwesen Carl-Frey-Str. 5; Nachtragsbauantrag aufgrund veränderter Ausführung einer Dachgaube auf drei, mit Satteldach bestehenden Garagen; hier Befreiung von Ziffer 1.3 der örtliche Bebauungsvorschriften, die für die Dachgauben einen Mindestabstand von 0,50 m unterhalb der Firstoberkante beinhaltet.
  4. Die Entscheidung über den Erwerb der in der Einfahrt zum Gewerbegebiet Nägelsee vorhandenen Firmenwerbeanlage wurde zurückgestellt, bis die Thematik mit dem in Gründung befindlichen Gewerbeverein geklärt werden konnte.
  5. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan wurde in der vorgelegten Fassung beschlossen.
  6. Es wurde die Rückübertragung des Abfallgebühreneinzugs auf die Abfallwirtschaft des Landkreises zum 31.12.2005 beschlossen.
  7. Es wurde beschlossen für das Grundbuchamt unserer Gemeinde beim Justizministerium Baden-Württemberg einen Antrag auf schnellstmögliche Aufhebung und Zuweisung zum Grundbuchamt des Notariatssitzes zu stellen und gleichzeitig die Einrichtung einer Grundbucheinsichts- und -auskunftsstelle zu beantragen, sodass der bisherige Bürgerservice in Grundbuchangelegenheiten weitestgehend erhalten bleibt.
  8. Der Vergabe der Bestattungsarbeiten auf unserem Friedhof an die Fa. Wilhelm Meier-Bestattungen, Bötzingen zum 01.01.2005 wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde gleichzeitig zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit dieser Firma ermächtigt.
  9. Es wurde beschlossen zu der geplanten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Schlossmatten" der Gemeinde Merdingen keine Anregungen vorzubringen und auf eine weitere Beteiligung am Bebauungsplanverfahren zu verzichten.
  10. Der Gemeinderat wurde über die Tagesordnungspunkte der am 08.12.2004 im Bürgersaal im Rathaus Bötzingen stattfindenden Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kaiserstuhl-Tuniberg informiert.
  11. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden Anfragen zu folgenden Themen vorgebracht:
    - Es wurde Nachfragen zu dem Zirkus vorgebracht, der sich nach wie vor auf dem beim Sportplatzgelände vorhandenen Festplatz aufhält.
    - Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Gasse, die die Gebäude Hauptstr. 15 und 17 erschließt, eine Straßenlampe fehlt.
    - Im Hinblick auf den geplanten Ausbau der Tunibergstraße und die in diesem Zusammenhang vor Ort vorgenommene Darstellung der künftigen Ausbausituation wurde die Durchführung einer Ortsbegehung angeregt. Die Fragen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Tunibergstraße wurden andiskutiert und der gegenwärtige Verhandlungsstand mit den Grundstückseigentümern wurde kurz dargestellt.
    - Eine Formulierung, die in dem Artikel der Badischen Zeitung vom 26.11.2004 über die Notwendigkeit des bürgerschaftlichen Engagements in Gottenheim enthalten war und als Aussage von Bürgermeister Kieber dargestellt wurde, wurde kritisiert. Bürgermeister Kieber stellte dazu fest, dass er vom Redakteur nicht korrekt zitiert worden ist und seine Aussage folglich einen verfälschten Sinn erhalten hätte. Dies wurde von dem in der Sitzung anwesenden Pressevertreter bestätigt.
    - Es wurde angeregt, den neugewählten Gemeinderäten Mehrfertigungen der Satzungen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
  12. Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Über einen Störfall im KKW Fessenheim am 15.09.2004, der allerdings unerheblich war.
    - Die Feststellung des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes, dass die Lärmrichtwerte von der Fa. Meier GmbH eingehalten werden.
    - Das Seminarangebot der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg für neugewählte Gemeinderäte zum Thema "Vergabe von Leistungen im kommunalen Bereich".
    - Die Entfernung der auf dem Eckgrundstück Kaiserstuhlstraße, Bötzingerstraße, Bahnhofstraße als Grundstückseinfriedigung vorhandenen, die Verkehrssicherheit gefährdenden Nadelbäume.
    - Die Möglichkeiten des Finanzierungsmodells "Private Public Partnership".
    - Über das Ergebnis des vom Bürgermeister mit dem Landwirtschaftsminister, Herrn Stächele, zur Festsetzung eines FFH-Schutzgebietes in Gottenheim geführten Gespräches. Danach bleibt es beim festgesetzten FFH-Gebiet. In der Meldung des FFH-Gebietes wird aber vermerkt, dass Gottenheim bei der Festlegung der Trassenführung der B31 West in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit zur Einbeziehung des FFH-Schutzgebietes haben soll.
    - Der Entwurf des neuen, auf den Briefkopfbögen und auf dem Amtsblatt zur Verwendung vorgesehenen Logos der Gemeinde wurde vorgestellt. Dazu wurden aus der Mitte des Gemeinderates verschiedene Anregungen vorgebracht.
    - Über die Erhöhung des der Fa. Helmut Meier GmbH baurechtlich genehmigten Edelstahlkamins von 15 m auf 20 m, die sich aus der Notwendigkeit der Einhaltung der Lärmschutzwerte begründet.
    - Über den Zirkus, der sich auf dem beim Sportplatz vorhandenen Festplatz aufhält, da er bis zum heutigen Tag kein Winterquartier gefunden hat und die dadurch entstehenden Kosten.
    - Über die vorgesehene Bildung eines Gewerbevereins und das zu diesem Zweck eingerichtete Gremium, das am 12.01.2005 zur Besprechung der Eckpunkte der Gewerbevereinsbildung erstmals zusammen treten wird.
    - Über die Überlegungen, die hinsichtlich der Beschäftigung Arbeitssuchender im Rahmen von 1€-Jobs angestellt werden.
    - Über die Fertigstellung des in der Rathausgasse neu gestalteten Kirchenaufgangs mit dem Hinweis auf die Möglichkeiten zur nachträglichen Installation einer Beleuchtung.
  13. Von den Zuhörern wurden Anfragen zu folgenden Themen vorgebracht:
    - Die Befahrung des Hinterfalterweges durch LKW und die nicht zulässige Auffüllung eines Außenbereichsgrundstücks mit Bauschutt
    - Die Ausweisung von speziellen Urnengräbern auf dem Friedhof.
    - Die von der Fa. Metallverwertungsgesellschaft mbH derzeit verstärkt ausgehenden Lärmbelästigungen.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29.10.2004

  1. Es wurde beschlossen, den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 in der Zeit vom 08.11 bis 16.11.2004, je einschließlich, offen zu legen.
  2. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Kreditaufnahme von 663.000 € bei dem Kreditinstitut vorzunehmen, welches bei einer 1-jährigen Zinsfestschreibung und einer Kreditsumme von 273.000 € bzw. 3-jährigen Zinsfestschreibung mit einer Kreditsumme von 390.000 € die günstigsten Konditionen anbietet. Dabei ist aber auf eine möglichst hohe Sondertilgung zu achten.
  3. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden Anfragen zu folgenden Themen vorgebracht:
    - Aufgrund einer Nachfrage wurden von Bürgermeister Kieber die Gründe für die Erhöhung der Kreisumlage dargestellt.
    - Es wurde auf eine Unebenheit, die auf dem Gehweg im Einmündungsbereich der Bötzinger- in die Bahnhofstraße vorhanden ist und zum Sturz eines Bürgers geführt hat, hingewiesen. Die Entfernung der Schadstelle wurde von Bürgermeister Kieber zugesichert.

    Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Über das Vorliegen von Informationsmaterialien der Fa. EON AG zum Bau von Geothermieanlagen und die Vereinbarung eines Gesprächstermins mit dem Anbieter.
    - Über die Anmietung einer Zwischenlagerfläche für Schotter in der Bahnhofstraße durch die Fa. Zürcher Bau GmbH.
    - Über ein Schreiben der Freiburger Verkehrs AG zur bisherigen Nutzungstruktur des Nachtbusverkehrs.
    - Über die Anschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof, das über Werbung finanziert werden soll.
    - Über die im Gebäude der Fa. SensoPart am 26.11.2004 stattfindende Versammlung zur Gründung eines Gewerbevereines.
    - Über die Abfrage der Vereine bezüglich der denkbaren Nutzung der eventuell vorgesehenen Mehrzweckhalle.
    - Über die zum geplanten Ausbau der Kaiserstuhlstraße von den Anwohnern eingegangenen Stellungnahmen. Außerdem gab Bürgermeister Kieber einen Überblick über die in der Bürgersprechstunde vorgetragenen Themen.
  4. Von den Zuhörern wurden keine Anfragen vorgebracht.
Bürgermeisteramt
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 11.10.2004

  1. Zunächst wurde die Verpflichtung des am 13.06.2004 wieder gewählten, aber in der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates vom 27.09.2004 entschuldigt abwesenden Gemeinderates, Herrn Wolfgang Streicher, durch Bürgermeister Kieber nachgeholt.
  2. Danach wurde die künftige Sitzordnung im Gemeinderat festgelegt.
  3. Es wurde bekannt gegeben, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.09.2004 im Zusammenhang mit der Neubesetzung der Bürgermeisterstelle über die Einweisung in eine nach der Landeskommunalbesoldungsverordnung mögliche Besoldungsgruppe entschieden wurde.
  4. Folgenden Bauanträgen wurde zum Teil mit Befreiungen von den Festsetzungen der jeweils zugrunde liegenden Bebauungspläne das Einvernehmen erteilt:
    - Anwesen Bergstr. 24; Ausbau von Räumen im Erdgeschoss zu Gästezimmern.
    - Anwesen In den Mühmatten 17; Neubau einer Garage mit Dachterrasse; hier Befreiung von dem im Bebauungsplan "Mühlmatt, Neufassung" festgesetzten Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche für die auf der Nordostseite vorgesehene Grenzbebauung.
    - Grundstück Im Eichen 4; Neubau eines Büro-, Lager- und Wohngebäudes.
    - Anwesen Hauptstr. 46; Erweiterung der Dachgauben und der Dachüberstände an den Traufen und Ortgängen.
    - Anwesen Carl-Frey-Str. 5; Neubau eines Carports für 3 Pkw; hier Befreiung von dem im Bebauungsplan "Ihringer, Neufassung" festgesetzten Mindestabstand von der Verkehrsfläche um 1 m (statt der beantragten 2 m) und Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung.
    - Anwesen Kirchstr. 11; Neubau eines Carports für 2 Pkw; unter der Voraussetzung Befreiung von der im Straßen- und Baufluchtenplan des Bebauungsplanes "AU" für die auf der Carport-Westseite festgelegten Bauflucht, dass statt der vorgesehenen Abstandsfläche von 0,69 m eine Abstandsfläche von 1 m eingehalten wird.
    Dem Bauantrag zum Neubau eines Carports mit Schopf und Hofüberdachung auf dem Anwesen Im Eichen 12 wurde das Einvernehmen nicht erteilt, da die geplante Grenzbebauung im Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nägelsee" steht.
  5. Es wurde das Ergebnis der Jahresrechnung 2003 festgestellt. Das Ergebnis kann der in diesem Amtsblatt zur Jahresrechnung 2003 enthaltenen öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden.
  6. Im Zusammenhang mit der Bildung des Eigenbetriebes Wasserversorgung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
    - Der in der Bilanz der Wasserversorgung zum 31.12.2003 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 14.312,23 € wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
    - Das Stammkapital von 25.000 € wird aus der Allgemeinen Rücklage gebildet.
    - Mit Einführung der Sonderrechnung für die Wasserversorgung Gottenheim ist ein Ausgleich des Vermögenshaushaltes der Wasserversorgung herzustellen. Dazu wird die Allgemeine Rücklage der Wasserversorgung zu Gunsten des Gemeindehaushalts um 526,09 € reduziert. Gleichzeitig wird auch das bei der Wasserversorgung geführte innere Darlehen (Buchwert zum 31.12.2003 mit 653.000 €) in Höhe von 51.000 € an den Kernhaushalt zurückgezahlt. Das verbleibende Darlehen von 602.000 € wird mit dem durchschnittlichen Zinssatz der Gemeinde für ihre Bankdarlehen verzinst.
    - Das der Wasserversorgung gewährte innere Darlehen von 602.000 € wird durch Übertragung von Bankdarlehen der Gemeinde auf die Wasserversorgung in Höhe von 599.085,72 € (Stand 31.08.2004) abgelöst. Der verbleibende Betrag des inneren Darlehens von 2.914,28 € wird an den Kernhaushalt zurückgezahlt.
  7. Folgende Personen wurden zu Mitgliedern des Gutachterausschusses bestellt:
    - Vorsitzender Hans-Friedrich Wessels
    - stellvertretender Vorsitzender Max Dersch
    - Gutachter Jörg Hunn, Alfons Hertweck, Wolfgang Streicher
    Vertreter der örtlich zuständigen Finanzbehörde (von der OFD vorgeschlagen) - Achim Burkart / Stellvertreterin Dorothea Holz
  8. Es wurde beschlossen, die Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige der Kirchlichen Sozialstation Nördlicher Breisgau e.V. bis einschließlich 2004 mit einem Fördersatz von 0,77 € pro Einwohner und von 2005 bis 2007 mit einem Fördersatz von 0,70 € pro Einwohner zu fördern.
  9. Zum Ausbau der Bahnhofstraße, Schulstraße, Kaiserstuhlstraße, Tunibergstraße und Hogengasse wurde der Abschluss eine Ingenieurvertrages mit dem Ingenieurbüro Bausenhart, Manzke und Partner, Freiburg beschlossen.
  10. Der Gemeinderat hat von der Tagesordnung der am 13.10.2004 stattfindenden öffentlichen Verbandsversammlung Kenntnis genommen. Die in der Tagesordnung der Verbandsversammlung enthaltene Oberflächenabwasserleitungsproblematik "Stadt Freiburg in Richtung Gemeindeverwaltungsverbandsgemeinden" wurde näher erörtert und Konsens darüber gefunden, dass die Verbandsvertreter von Gottenheim in der Verbandsversammlung die vom Gemeindeverwaltungsverband zur Hochwasserproblematik vorgeschlagene Beschlussfassung mittragen sollen.
  11. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden Anfragen zu folgenden Themen vorgebracht:
    - Es wurde um frühere Zustellung der Sitzungsunterlagen gebeten. Dies wurde zugesichert.
    - Es wurde angeregt, dass man im Mitteilungsblatt darauf hinweist, dass Gottenheim nicht mehr am Nachtbusverkehr der Freiburger Verkehrs AG teilnimmt, nachdem am ergangenen Wochenende Gottenheimer Jugendliche, die davon keine Kenntnis hatten, vom Nachtbus nicht befördert wurden. Das Thema Nachtbusverkehr wurde daraufhin kurz besprochen.
    - Außerdem wurde die Probeflutung der Hochwasserumgehungsmulde angesprochen.
    Von Bürgermeister Kieber wurde über Folgendes informiert:
    - Über organisatorische Umstellungen im Bereich des Bauhofs, die auch folgende Überlegungen beinhalten
    - Mitnutzung von Maschinen der Gemeinde Bötzingen
    - Geplante Vergabe der Bestattungsarbeiten an eine private Firma
    - Über die mit Pfarrer Wagner abgesprochene Terminierung der Beerdigungen. Diese sollen künftig, wenn es möglich ist, immer mittwochs und freitags jeweils um 15.00 Uhr stattfinden. Nach Absprache mit Pfarrer Wagner sind allerdings auch Bestattungstermine an anderen Wochentagen möglich.
    - Über die derzeit durchgeführten Arbeiten zu einer Verbesserung der Verwaltungsorganisation.
    - Über die ab dem 11.10.2004 stattfindende Simulation des geplanten Ausbaus der Kaiserstuhlstraße, mit der den Anliegern die Möglichkeit gegeben werden soll, die Auswirkungen des Ausbaus für die Anfahrbarkeit usw. ihrer Grundstücke zu testen.
    - Über die am 06.11.2004 bis 07.11.2004 in Oberwolfach, Hotel Hirschen mit dem Gemeinderat geplante Klausurtagung.
    - Über die vorgesehene Beschränkung der Anzahl der Gemeinderatssitzungen auf eine Sitzung pro Monat.
    - Über die Terminierung der kommenden Sitzungstermine des Gemeinderates.
  12. Von den Zuhörern wurden Anfragen zu folgenden Themen vorgebracht:
    - Parkproblematik in der Kaiserstuhlstraße während der Erprobungsphase
    - Parkproblematik in der Rathausstraße beim Betrieb der Strauße
    - Verkehrsgefährdung durch den auf einem Privatgrundstück vorhandenen Bewuchs im Einmündungsbereich der Bötzinger- in die Kaiserstuhlstraße und im Bereich des Gehweges entlang der Bötzinger Straße
    - Bau eines Fußgängerüberweges über die Bötzinger Straße.
Bürgermeisteramt