Gemeinderat Gottenheim

Der Gemeinderat (GR) ist das gesetzgebende und entscheidungsbefugte Organ der Gemeinde, das ehrenamtlich für das Wohl der Gemeinde und ihrer Einwohner sorgt. (Gemeindeordnung Baden-Württemberg)
Dem Gemeinderat gehören der amtierende Bürgermeister als Vorsitzender und 12 EinwohnerInnen an, die jeweils für fünf Jahre demokratisch gewählt wurden.
Anordnung entspricht der Sitzordnung im Sitzungssaal:
Zur Arbeit des Gemeinderats
- Tagesordnung nächste Sitzung
- Öffentliche Sitzungstermine
- Besetzung der Gremien (Übersicht)
- Protokolle der GR-Sitzungen
- GR-Begehungen und GR-Klausuren
- GR-Wahl 2019 und Verpflichtungen
- Ehrungen von Gemeinderäten
- Ehem. Projekt
Politischer Weinberg
- Presseberichte zum Gemeinderat
- Klimaverträgl. Entwicklung Kommune ©KEA BW Landesenergieagentur
- BundesBaugesetzbuch (BBauG)