📝Bauleitplanung Gottenheim
Hauptamt: Anne Schindler 07665 9811-14; Bauamt: Andreas Schupp 07665 9811-9
BW-Vorgabe: Zentrales Internet Portal Bauleitplanung
FNP*- / Bebauungsplan-Verfahren
Während der Aufstellung, bei öffentlicher Bekanntmachung und nach dem Inkrafttreten.
Chronologisch angeordnet, einfach Link anklicken...
- 2023 9.punkt.Änd. Flächennutzungsplan (Eichstetten)
- 2023 Mehrgenerationenwohnen Bahnhofsachse/ Alter Kiga
- 2023 Landessanierungsprogramm
Histor.Ortsmitte
- 2021 5.Erweitg. Gewerbegebiet Nägelsee
- 2020 Weiterbau B31-West: RP Verkehrsgutachten
- 2017 4.Erweit. Gewerbegebiet Nägelsee
- 2017 7.punkt. Änd. Flächennutzungsplan
- 2016 2.Erweit. Sanierungsgebiet Ortskern II
- 2015 Neues Familienzentrum
- 2013 Flurneuordnung im Alten Rebberg?
- 2012 Einzelhandel Hinter.Berg (Nettomarkt)
- 2012 Gewerbegebiet Nägelsee (5. Änderung)
- 2012 2.Änd. Bahnhof-/Schulstr Text Plan
- 2010 Erneuerung Aussegnungshalle
- 2009 Viehweid, Gewerbe, Sport Umwelt
- 2009 1.Änd. 3.Erw. Gew.gebiet Nägelsee
- 2009 Au Neuentwicklung
- 2009 Landessanierungsprogr.
Ortskern II
- 2007 B31-West: Bau 1.Abs.; Verfahren 2.Abs.
- 2006 Neubaugebiet Steinacker-Berg
- 2006 Sanierung Hauptstraße; Bückle-Platz
- 2005 Ober- und Unterdorf
- 2005 Projekt Mehrzweckhalle (gestoppt)
- 2001 Umgestaltung Rathausplatz
- 2000 Sägeplatz
- 2005 Ausbau Tunibergstr./Hogengasse
- 199x Gewerbegebiet Nägelsee
*Flächennutzungsplan, Bodenrichtwerte, GeoInfoSys, Wald etc.
- Landschaftsrahmenplan Südl. Oberrhein
- Flächennutzungsplan Gottenheim
- Bodenrichtwerte für Gottenheim und Gutachterausschuss Markgrl.-Breisgau
- Geoinformationssystem Landkreis BH
- Relevante Schutzgebiete Gottenheim
- Jagdkataster Gottenheim Stand: 2012
- Waldplan Gottenheim Stand: 1989
- Böschungspflege Tuniberg Gottenheim
- Friedhofsplan Stand: 2005
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind, und schafft somit Baurecht. Anders als der Flächennutzungsplan, der für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB), umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB). Nach dem Prinzip der Einräumigkeit darf sich der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne nicht überschneiden.
In der Regel besteht der Bebauungsplan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Ein Bebauungsplan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen. Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Erläuterung, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und in die Festsetzungen erläutert werden müssen (Begründung). Teil der Begründung ist auch der Umweltbericht (Bauleitplanung). Quelle: Wikipedia