28.11.2024: Erweiterung des Gewerbegebiets „Nägelsee“ beschlossen
Gemeinderat beschließt Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nägelsee, 5. Erweiterung“
Mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nägelsee, 5. Erweiterung“ hat der Gottenheimer Gemeinderat in der Novembersitzung 2024 den Weg frei gemacht für die Erschließung weiterer Gewerbeflächen bis zur B31. Der Bebauungsplan war in mehreren Sitzungen beraten und immer wieder modifiziert worden. In der Sitzung am 28. November 2024 erläuterte Stefanie Burg vom Planungsbüro „fsp Stadtplanung“ die Eckpunkte des Bebauungsplans.
Die Stadtplanerin ging auch auf die Vorgeschichte des Verfahrens ein. Schon 2018 wurde das Projekt gestartet nachdem 2017 der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Kaiserstuhl-Tuniberg im Rahmen der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung für den nun überplanten Bereich geändert worden war. Der Aufstellungsbeschluss wurde 2021 im Gemeinderat gefasst. Das zweistufige Planungsverfahren, bestehend aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung und der Offenlage, sei nun abgeschlossen. Eine zweite Offenlage sei nicht notwendig.
Das 4,11 Hektar große Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Gottenheim. Im Westen und im Osten schließt es an das bereits bestehende Gewerbegebiet Nägelsee an. Im Norden wird es durch die B31 begrenzt, im Süden befinden sich landwirtschaftliche genutzte Flächen, die für die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs freigehalten werden. Derzeit werden die Flächen, die das bestehende Gewerbegebiet erweitern sollen, landwirtschaftlich genutzt. Im Gemeinderat war in vielen Sitzungen und zudem bei zwei Klausurtagungen intensiv über den Bebauungsplan, insbesondere über Klimabelange diskutiert worden. „Das hat sich gelohnt“, betonte Stefanie Burg. Einige neue Bestimmungen seien in den Planentwurf aufgenommen worden, die dem Klimaschutz dienten, etwa eine vorgeschriebene Dach- und Fassadenbegrünung. Auch beim Entwässerungskonzept sei nachgebessert worden.
Als beliebter Gewerbestandort im Raum Freiburg mit guter Anbindung an die Autobahn und mit Bahnanschluss sei die Nachfrage in Gottenheim nach Gewerbeflächen groß, sagte Bürgermeister Christian Riesterer, der von einer „runden Sache“ sprach. Auch im Ort ansässige Handwerker und Dienstleister seien auf der Suche nach Erweiterungsflächen bzw. einem neuen Standort. Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes Nägelsee bis zur B 31 könnte diese Nachfrage, so hoffe er, bedient werden. Die nun beschlossene Erweiterung sei zudem auf lange Sicht die letzte Möglichkeit für Gottenheim, Gewerbeflächen auszuweisen. Der nun beschlossene Bebauungsplan sei für den Gewerbestandort Gottenheim eine nachhaltige und klimagerechte Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebietes.
Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig bei zwei befangenen Gemeinderäten den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für die Gewerbegebietserweiterung. Verzögerungen bei der Erschließung könnte es durch die Raumordnung geben. Es sei nicht möglich gewesen mit den Besitzern eines Grundstücks, einer Erbengemeinschaft, im sehr kleinteilig strukturierten Plangebiet in Kontakt zu treten. Daher werde eine teure und langwierige gesetzliche Baulandumlegung notwendig.