Grundsteuerreform Gottenheim

Anpassung Grundsteuer-Hebesätze

Grundsteuerreform muss bis Anfang 2025 umgesetzt werden

Gemeinde Gottenheim beschließt Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer

Es wird Gewinner und Verlierer geben, machte Kämmerer Martin Ziegler deutlich, der für die Gemeinde Gottenheim derzeit das Rechnungsamt betreut und Gottenheim auch in Sachen Grundsteuer unterstützt hat. Der Gemeinderat beschloss in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 24. Oktober, einstimmig folgende aufkommensneutrale Hebesätze für 2025: Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 600 v.H., für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 170 v.H. Für die Gewerbesteuer bleibt der Hebesatz wie schon bisher bei 370 v.H.


Hintergrund

Zum 1. Januar 2025 treten die neuen Grundsteuern in Kraft. Bis dahin müssen die Gemeinden aufgrund der Messbescheide aus dem Finanzamt die neuen Hebesätze beschlossen haben. Da aber noch längst nicht alle Bescheide vom Finanzamt vorliegen, sind die nun für Gottenheim beschlossenen Hebesätze aller Voraussicht nach nicht endgültig. Noch bis zum 30. Juni 2025 haben Gemeinden die Möglichkeit, die Hebesätze anzupassen.

Die Grundsteuerreform war wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 notwendig geworden. Die bisherige Berechnung der Grundsteuern aufgrund von längst überholten Einheitswerten verstoße gegen das Grundgesetz, so das Gericht. Die daraufhin von der Bundesregierung 2020 bundesweit in Gang gesetzte Reform der Grundsteuer orientiert sich nun ab 2025 an den tatsächlichen Bodenrichtwerten. Die Grundsteuer wird in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße und einer Grundsteuermesszahl ermittelt. Aus der Berechnung geht der sogenannte Grundsteuermessbetrag hervor, der von den Finanzämtern ermittelt und den Gemeinden für jedes Grundstück mitgeteilt wird. Die Multiplikation mit dem kommunalen Hebesatz, den die Gemeinden selbst festlegen können, ergibt dann den zu zahlenden Grundsteuerbetrag.


Bürgermeister Christian Riesterer betonte, man sei sich im Gemeinderat einig gewesen, die neuen Hebesätze, wie übrigens von der Landesregierung empfohlen, aufkommensneutral festzusetzen. Das bedeutet, dass die Hebesätze für 2025 so festgesetzt wurden, dass die Summe des Steueraufkommens für Gottenheim gleich bleibt wie dieses Jahr. Schließlich seien in Gottenheim schon 2024 die Hebesätze angehoben worden, unter anderem um die geplanten Investitionen in die Freiwillige Feuerwehr zu finanzieren, so der Bürgermeister.

Kämmerer Martin Ziegler informierte darüber, dass zum Sitzungstag am Donnerstag noch längst nicht alle Messbescheide bei der Gemeinde eingegangen seien. Täglich komme neue Bescheide aus dem Finanzamt bei der Gemeinde an, so Ziegler. Deshalb habe man die Hebesätze aus der Beratungsunterlage noch einmal bis zur Sitzung angepasst. Da die Entscheidung über die Hebesätze aber in aller Gemeinden bis Anfang November vorliegen müssen, habe man dem Gemeinderat nun einen Vorschlag vorgelegt. In den nächsten Wochen und Monaten würden nun die restlichen Messbescheide eintreffen und vermutlich zu einer erneuten Anpassung der Hebesätze führen.

Die Befürchtung, dass viele Grundstückseigentümer künftig eine höhere Grundsteuer zu zahlen haben, sei berechtigt, informierte Martin Ziegler auf Nachfrage aus dem Publikum. Es gebe aber auch Eigentümer, deren Grundsteuer sinke. Für Gottenheim hat Ziegler ausgerechnet, dass etwa 45 % der Eigentümer mehr bezahlen müssen und etwa 55 % weniger. Da sich die Grundsteuer nun am Bodenrichtwert orientiere, müssten etwa Grundstückseigentümer im Neubaugebiet Steinacker-Berg mit höheren Steuerbescheiden rechnen, so der Bürgermeister. In anderen Teilen des Dorfes werde die Grundsteuer sinken.