📝Bauleitplanung Gottenheim

Hauptamt: Anne Schindler 07665 9811-14; Bauamt: Andreas Schupp 07665 9811-9

BW-Vorgabe: Zentrales Internet Portal Bauleitplanung

FNP*- / Bebauungsplan-Verfahren

Während der Aufstellung, bei öffentlicher Bekanntmachung und nach dem Inkrafttreten.
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Planungen

*Flächennutzungsplan, Bodenrichtwerte, GeoInfoSys, Wald etc.

Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind, und schafft somit Baurecht. Anders als der Flächennutzungsplan, der für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB), umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB). Nach dem Prinzip der Einräumigkeit darf sich der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne nicht überschneiden.

In der Regel besteht der Bebauungsplan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Ein Bebauungsplan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen. Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Erläuterung, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und in die Festsetzungen erläutert werden müssen (Begründung). Teil der Begründung ist auch der Umweltbericht (Bauleitplanung). Quelle: Wikipedia